Anzahl der Ergebnisse: 879
1:1000 Verzicht auf Gehweg und Treppe Kombinierter Geh- / Radweg 2 2942 10 "Rondell" Entlastungsstrasse Nord AUS DER VERWALTUNG 2113 1a 1'030 m Hunzigenstrasse Gemeinde Münsingen 16 1 93 Projektlänge 1c 5 0.50 m 1.50 m 4.50 m 1.50 m 2.00 m 0.50
nur wenige: Beat Moser und ich seitens des Gemeinderates; Martin Niederberger und Anna Eichholzer (Protokoll) von der Verwaltung sowie eine Vertretung der SBB, welche eine Schlüsselstelle in diesem Projekt innehat. Dann unser begleitender
von dir Urs, von Sigis Apfelhostet. Wir bleiben gerade bei der Energie. Ich will euch etwas Erfreuliches mitteilen. Der Verwaltungsrat der InfraWerke hat entschieden, dass er im nächsten Jahr auf der Dreifach-Turnhalle eine Photovoltaikanlage bauen
kann maximal die Hälfte der Gebühr als Spesen iticterstattet werden. Auf Gesuch hin entscheidet die zuständige Verwaltungsstelle, ANTRAG: Der Gemeinderat beschliesst die Anderung von Art. 13 Abs. 1 Parkraumverordnung wie folgt 4il, l3
kann maximal die Hälfte der Gebühr als Spesen rückerstattet werden. Auf Gesuch hin entscheidet die zuständige Verwaltungsstelle. ANTRAG: Der Gemeinderat beschliesst die Änderung von Art. 13 Abs. 1 Parkraumverordnung wie folgt: Art. 13
beschränkt. Andererseits werden innerhalb der Möglichkeiten der Gemeinde verschiedene Aufgaben direkt durch die Verwaltung oder Gemeindepräsidium ausgeführt (Klärung der Auftragslage, Vermittlung Gewerberaum, Akquisition, Publireportagen
kann maximal die Hälfte der Gebühr als Spesen rückerstattet werden. Auf Gesuch hin entscheidet die zuständige Verwaltungsstelle. ANTRAG: Der Gemeinderat beschliesst die Änderung von Art. 13 Abs. 1 Parkraumverordnung wie folgt: Art. 13
Dienstleistungen
Abteilungen Detail
Abteilungen Detail
Abteilungen Detail
Abteilungen Detail
Lebensthemen Detail
Abteilungen Detail
Abteilungen Detail
Abteilungen Detail
Abteilungen Detail
Abteilungen Detail
Abteilungen Detail
Abteilungen Detail
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
E-Mail