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und unterhalten oder sich in die Anlage einer anderen Gemeinde einkaufen. Die Schiesspflicht ist gemäss kantonaler Weisung in der Regel in einem Schiessverein der Wohngemeinde zu erfüllen. In der Schiessanlage Ballenbühl findet mehrmals
Die Prüfung bezieht sich insbesondere auf die Einhaltung der geltenden Vorgaben in den Reglementen oder weiteren Weisungen. Wir stellen auch fest, dass bei verschiedenen Geschäften die angeordneten und gemeinsam vereinbarten Massnahmen nicht
den festgelegten Anforderungen entsprechen. Auf unseren Antrag hin hat der Gemeinderat im Jahr 2021 entsprechende Weisungen erlassen, welche, wie wir gerade festgestellt haben – wir kommen dann heute Abend noch dazu – nicht allen bekannt
welches 2014 revidiert wurde und es gibt dazu eine Verordnung auf Kantonsebene. Wir haben das übernommen und Weisungen im Beschaffungswesen im Jahr 2014 erlassen. Dies sind unsere Spielregeln. Ich komme anschliessend noch darauf zu
man das Gesuch zuerst beim Kanton einreichen muss und erst dann bei uns, sind bis jetzt noch keine Gesuche offen. Die Weisung Gebäude- und Materialstandard wurde im Gemeinderat an der letzten Sitzung angepasst. Diese stammt auch aus dem Jahr
des Strassenraums durch die Gemeinde bezahlt? Ich gehe davon aus, dass dies in einem Gebührenreglement oder in einer Weisung geregelt ist. Ist das so? Dann hat man vorhin gehört, dass die Planung auf guten Wegen ist – das ist sehr erfreulich
das Tätigkeitsgebiet des Vorstands. Meine Frage dazu ist, was legitimiert den Verein gegenüber der Gemeinde eine Art Weisungsrecht auszuüben? Wer hat ihnen den Auftrag dazu erteilt? Das wäre die erste Frage gewesen. Der zweite Punkt ist zum Thema
woher kommen? Das sollte man dringendst überdenken, es ist schlussendlich für unser Dorf. Wir haben ein Reglement und Weisungen über die Vergabe von Aufträgen, wir wissen was darin steht. Das System, das die Gemeinde Münsingen anwendet,
drei Sachen sind mir ein bisschen, ich sage es jetzt mal, nicht so wohlgesonnen aufgestossen. Zum einen eine interne Weisung ist aus meiner Sicht keine genügende Rechtsgrundlage für eine Massnahme. Soweit die Pflanzenanweisung
Abklärungen so treffen kann. Wir sind zusammen dran mit dem Gemeinderat und der Verwaltung Richtlinien auszuarbeiten, Weisungen über Kreditabrechnungen. Wir haben heute Abend drei solche Abrechnungen, wo wir noch kurz darüber reden werden. Die
heute Abend im Rahmen der Budgetdebatte 2024 hier keine Kürzungen vornehmen. Wir möchten vor Allem auch nicht Weisungen erteilen, bezüglich Reglemente. Das ist ja der zweite Teil des Antrags, dass verlangt wird, hälftig aufzuteilen. Das
gibt. Ich möchte darauf hinweisen, gerade für den Gemeinderat, dass es ein Werkzeug gibt – und zwar die «Weisung Investitionsbericht und Abrechnung 2021» – welche deklariert, wie man das Ganze gestalten soll. Weiter möchten wir
dem Jahr 2021 (Energierichtplan), dem Elektromobilitätskonzept (Elektromobilitätskonzept) aus dem Jahr 2020 und der Weisung Gebäude- und Materialstandard (Weisung Gebäude- und Materialstandard) aus dem Jahr 2022 statt. Mit diesen
keine Batteriespeicher, wenn wir nicht einen wesentlichen Anteil über 80% erneuerbare Energie haben. Da gibt es ein Weisungsbuch „Energierespekt“ von der ETH Zürich, welches genau aufzeigt, dass wenn man die thermischen Speicher - das sind
der Bevölkerung und des lokalen Gewerbes. Stellungnahme zu den Anträgen des Postulats a) Ja, ist anzustreben. Die Weisung „Gebäude- und Materialstandard 2018“ wurde vom Gemeinderat am 04.04.2018 genehmigt und enthält folgende Vorgabe:
werden muss. Das Büro Bauspektrum hat daraufhin ein entsprechendes Bauprojekt ausgearbeitet. Gemäss den Vorgaben der Weisungen betreffend Gebäudestandard wird die Sanierung im Minergiestandard ausgeführt. 388 Der Gemeinderat hat am 05.02.2020
GO die notwendigen Anweisungen zu erteilen (ggf. in einer Verordnung, in einer Richtlinie, in einem Leitbild, in einer Weisung oder in einem anderen geeigneten Beschluss), den zustehenden Ermessensspielraum bei der Beurteilung von Solaranlagen
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