Niederlassungsausweis / Aufenthaltsbescheinigung

Niederlassungsausweis / Aufenthaltsbescheinigung
Einwohnerdienste

Im Normalfall haben Sie Ihren Niederlassungsausweis zuhause. Sie haben diesen bei der Anmeldung in der Gemeinde Münsingen oder beim Erreichen der Volljährigkeit erhalten. Falls die Angaben auf Ihrem Niederlassungsausweis aufgrund eines Umzuges nicht mehr stimmen, können Sie diesen kostenlos am Schalter der Einwohnerdienste umtauschen. Bei Verlust muss ein Duplikat ausgestellt werden, welches kostenpflichtig ist.


Für weitere Informationen zum Niederlassungsausweis steht Ihnen die Einwohnerdienste gerne zur Verfügung.

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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