Vaterschaftsabklärungen, Unterhaltsverträge und gemeinsame elterliche Sorge

Vaterschaftsabklärungen, Unterhaltsverträge und gemeinsame elterliche Sorge
Weitere Informationen zur elterlichen Sorge
Sozialdienst

Vereinbarung über die gemeinsame elterliche Sorge

Unverheiratete Eltern können erklären, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben möchten. Die Erklärung kann entweder gleichzeitig mit der Anerkennung des Kindes durch den Vater gegenüber dem Zivilstandsamt oder später gegenüber der Kindesschutzbehörde am Wohnsitz (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Süd) des Kindes  abgegeben werden. Die Eltern können sich vor der Abgabe der Erklärung beim Sozialdienst beraten lassen.


Vaterschaftsabklärungen - Unterhaltsregelungen
Im Weiteren ist der Sozialdienst im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Süd auch zuständig für Vaterschaftsabklärungen und Ausarbeitung von Unterhalts- und minimalen Besuchsrechtsregelungen.

Die Eltern können sich bezüglich Vaterschaftsabklärungen und Unterhaltsvereinbarungen jederzeit auch direkt beim Sozialdienst beraten lassen.

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
Energiestadt Gold