Würdige Bestattung (Gesuch um Kostenübernahme)

Würdige Bestattung (Gesuch um Kostenübernahme)

Eine verstorbene Person hat im Rahmen ihres Rechts auf Achtung der Menschenwürde Anspruch auf ein schickliches Begräbnis, insbesondere auch dann, wenn sie vermögenslos verstorben ist. Die Übernahme der Bestattungskosten ist grundsätzlich Sache der nahen Angehörigen. Sofern diesen die Übernahme der Kosten unmöglich erscheint, kann die Übernahme der Bestattungskosten bei der Gemeinde beantragt werden.

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Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
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Münsingen im Film

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