Volksabstimmung vom 15. Mai 2022
Am 15. Mai 2022 entscheiden die Stimmberechtigten über die Revision der baurechtlichen Grundordnung von Münsingen und separat über die Zone mit Planungspflicht AC „Underrüti“. Es geht um die Gestaltung der Zukunft unserer Gemeinde: Um Lebensgefühl, Zuhause und Alltag. Aber auch darum aktuelle Herausforderungen des Klimawandels anzugehen, eine gute Siedlungsqualität sicherzustellen, Mobilitätsbedürfnisse nachhaltig zu befriedigen und Chancen zu nutzen.
Bilden Sie sich eine Meinung und gestalten Sie mit Ihrer Stimme mit!
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Grundordnung
Mit der Ortsplanungsrevision „Münsingen 2030“ nimmt die Gemeinde wichtige Weichenstellungen im Hinblick auf die Entwicklung in den nächsten 10 – 15 Jahren vor. Dabei berücksichtigt sie die aktuellen raumplanerischen Herausforderungen, den Klimawandel und die lokalen Bedürfnisse. Viele Akteure und Interessierte haben mitgestaltet und mitgewirkt. Münsingen betreibt eine nachhaltige Raumplanung. Mit der Ortsplanungsrevision „Münsingen 2030“ ist die hohe Lebensqualität sichergestellt.
Die übergeordnete Gesetzgebung verpflichtet die Gemeinden zur Überarbeitung der baurechtlichen Grundordnung (Baureglement und Zonenpläne) bis Ende 2030. Seit der Fusion der Gemeinden Münsingen, Trimstein und Tägertschi in den Jahren 2013 und 2017 gelten im Gemeindegebiet drei verschiedene Grundordnungen. Sie werden mit dieser Ortsplanungsrevision zusammengeführt.
Zone mit Planungspflicht AC „Underrüti“
Das Gebiet ist heute der Wohnzone W2 zugewiesen und könnte mit Gebäuden mit zwei Stockwerken und Attika bebaut werden. Mit der Umzonung in die Zone mit Planungspflicht (ZPP) werden vier Geschosse aber kein Attika zugelassen und Vorgaben zur Qualitätssicherung, Aussenraumgestaltung, Erschliessung, Mobilität und Energie festgesetzt. Die ZPP geht mit dem wertvollen Land effizient um und schafft preisgünstige Wohnungen für alle Generationen.
Die heutige Zwischennutzung (Familiengärten) wird in die bereits im Jahr 2011 geschaffene Zone für Sport- und Freizeitanlagen Nr. 11 in das Gebiet Erlenau verlagert.
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
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