Aktuelles zu "Münsingen 2030"

Genehmigte Nutzungsplanung 2023 (Baureglement und Zonenpläne)

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die vom Volk am 15.05.2022 beschlossene Nutzungsplanung am 31.10.2023 genehmigt. Bis zum Ablauf der Beschwerdefrist (18.12.2023) gilt die Ortsplanungsrevision noch nicht als rechtskräftig.

Beschlossene Nutzungsplanung (Baureglement und Zonenpläne)

An der Gemeindeabstimmung vom 15.05.2022 hat das Volk die Nutzungsplanung (Baureglement und Zonenpläne) der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 mit 60.9 % angenommen. Die separat zur Abstimmung gebrachte Zone mit Planungspflicht AC „Underrüti“ hat das Volk mit 55.7 % abgelehnt. Dieses Areal bleibt somit Wohnzone W2.

Die Gemeinde hat die Nutzungsplanung noch vor Ablauf der Beschwerdefrist am 13.06.2022 dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Genehmigung eingereicht.

Die aktualisierte Nutzungsplanung hat Vorwirkung. Dies bedeutet für Bauvorhaben, dass bis zur Rechtskraft der aktualisierten Nutzungsplanung entweder

1. die Vorschriften der alten und der neuen Nutzungsplanung eingehalten sein müssen oder
2. wenn nur die neuen Vorschriften eingehalten werden, das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern der vorzeitigen Baubewilligung zustimmen muss
damit eine Baubewilligung erteilt werden kann.


Genehmigte Richtplanung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die vom Gemeinderat Münsingen am 20.10.2021 beschlossenen Richtpläne Energie und Landschaft sowie den vom Gemeinderat Münsingen am 17.11.2021 beschlossenen Richtplan Mobilität am 10.06.2022 genehmigt.

Wegweiser Münsingen


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