Genehmigte Richtplanung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die vom Gemeinderat Münsingen am 20.10.2021 beschlossenen Richtpläne Energie und Landschaft sowie den vom Gemeinderat Münsingen am 17.11.2021 beschlossenen Richtplan Mobilität am 10.06.2022 genehmigt.
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Beschlossene Nutzungsplanung (Baureglement und Zonenpläne)
An der Gemeindeabstimmung vom 15.05.2022 hat das Volk die Nutzungsplanung (Baureglement und Zonenpläne) der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 mit 60.9 % angenommen. Die separat zur Abstimmung gebrachte Zone mit Planungspflicht AC „Underrüti“ hat das Volk mit 55.7 % abgelehnt. Dieses Areal bleibt somit Wohnzone W2.
Die Gemeinde hat die Nutzungsplanung noch vor Ablauf der Beschwerdefrist am 13.06.2022 dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Genehmigung eingereicht.
Die aktualisierte Nutzungsplanung hat Vorwirkung. Dies bedeutet für Bauvorhaben, dass bis zur Rechtskraft der aktualisierten Nutzungsplanung entweder
1. die Vorschriften der alten und der neuen Nutzungsplanung eingehalten sein müssen oderMontag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
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