Zu den Ortsplanungsinstrumenten gehören die
grundeigentümerverbindlichen Zonenpläne und das Gemeindebaureglement sowie die
behördenverbindlichen Richtpläne Mobilität, Landschaft und Energie, welche
die Aufgaben der Gemeinde in diesen Bereichen verbindlich umschreiben.
An zwei Bevölkerungsworkshops mit über 120 Teilnehmenden und einem
Schülerworkshop wurden 2018 wichtige Weichenstellungen für «Münsingen 2030»
vorgenommen. Der Gemeinderat hat in Übereinstimmung mit den Ergebnissen der
Workshops 11 Grundsätze festgelegt, welche für «Münsingen 2030» wegleitend
sind. Die ausführliche Formulierung und Anwendungsbeispiele finden sich im
angefügten Dokument. Die Titel der Grundsätze lauten:
Stadt und Land zugleich
Qualität vor Quantität
Konzentration auf Entwicklungsgebiete
Langfristige Verkehrslösung
Stärkung des Arbeitsplatzes Münsingen
Aktivere Boden- und Wohnbaupolitik
Innovativ im Energiebereich
Erhalt von Landschaft und Grünräumen
Freizeit und Kultur
Dialog und gemeinsame Lösungssuche
Monitoring/Controlling
Am ersten Bevölkerungsworkshop vom 14. August 2018 diskutierten die Teilnehmenden die Gemeindeentwicklung der letzten 10 Jahre und nahmen zu möglichen Verhaltensweisen bezüglich der künftigen Siedlungsentwicklung Stellung.
Eine Woche nach dem ersten Bevölkerungsworkshop brachten zwei Klassen aus der 9. Stufe, je eine aus den beiden Schulzentren Rebacker und Schlossmatt, am Schülerworkshop ihre Einschätzung von Münsingen zum Ausdruck und entwickelten Ideen für die Zukunft.
Am zweiten Bevölkerungsworkshop vom 24. Oktober 2018 nahmen die Teilnehmenden zum Entwurf der Grundsätze des Gemeinderats Stellung und diskutierten vertieft die Themen Innenentwicklung und mögliche Einzonungen.
Im Teilprojekt Sozioökonomie wurden exogene Treiber wie z.B. der Einfluss der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung auf die Siedlungsentwicklung untersucht. Im Vordergrund standen sozioökonomische Entwicklungen mit einem Raumbezug, d.h. Entwicklungen, welche einen Infrastrukturbedarf nach sich ziehen oder Entwicklungen, welche Ansprüche an die Gestaltung der Siedlungs- und Freiräume, der Verkehrsräume usw. zur Folge haben. Die Analysen und Ergebnisse sind im Schlussbericht dargestellt.
Der Grundlagenbericht ist eine Standortbestimmung, in welcher die Stärken und Schwächen der Gemeinde Münsingen evaluiert und die bestehenden Planungsinstrumente analysiert werden. Der Bericht zeigt auf, mit welcher baulichen Entwicklung und welchem Bevölkerungswachstum kurzfristig (bis ca. 2022) noch zu rechnen ist und er enthält in ausführlicher Form die Grundsätze des Gemeinderats zu Münsingen 2030. Daraus wird der Handlungsbedarf für die Planungsarbeiten ermittelt. Das ortsbauliche Konzept klärt die Entwicklungsvorstellungen für die verschiedenen Ortsteile und Quartiere und nennt die Bedingungen für eine bauliche Entwicklung.
Der Berichterstattung zur Siedlungsentwicklung nach innen stellt die Gesamtübersicht über die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale einer Gemeinde innert einem Planungshorizont von 10 – 15 Jahren dar. Es wird darin aufgezeigt, wie die Potentiale aktiviert und mobilisiert werden und die Siedlungs- und Wohnqualität gehalten resp. aufgewertet werden können.
Die baurechtliche
Grundordnung von Münsingen besteht aus drei Zonenplänen und dem Baureglement.
Das Gemeindebaureglement beinhaltet die detaillierten Nutzungsbestimmungen und -einschränkungen für die verschiedenen Zonen.
Der Zonenplan 1 zeigt flächendeckend für das ganze
Gemeindegebiet, in welcher Zone sich ein Grundstück befindet und welche
Nutzungsmöglichkeiten und -beschränkungen damit verbunden sind. Auf dem Zonenplan 2 sind Gebiete
und Objekte, die unter speziellem Schutz stehen, gekennzeichnet und der Zonenplan 3 bezeichnet die Gebiete, welche
einer erhöhten Naturgefahr ausgesetzt sind.
Die baurechtliche Grundordnung ist für die
Grundeigentümerschaft verbindlich.
Die Zonenpläne und das Gemeindebaureglement werden
vom Parlament beschlossen. Gegen den Parlamentsentscheid kann das Referendum
ergriffen werden. Bei der Ortsplanungsrevision «Münsingen 2030» geht es vor allem auch
darum, die Grundordnungen von Münsingen, Trimstein und Tägertschi
zusammenzuführen und an veränderte, übergeordnete Vorgaben anzupassen.
Die Richtpläne Mobilität,
Landschaft und Energie zeigen den Handlungsbedarf in den jeweiligen Bereichen. Im
Massnahmenteil sind die konkreten Massnahmen und Projekte, die es zur Umsetzung
braucht, festgehalten.
Die Richtpläne sind für die Behörden verbindlich, nicht aber für die Grundeigentümerschaft. Richtpläne werden durch
den Gemeinderat beschlossen.
Mitwirkung
Die öffentliche Mitwirkung zur Richt- und Nutzungsplanung dauerte vom 21.10.2019 bis am 29.11.2019. Vor Beginn der Mitwirkung wurde jeder Haushalt der Gemeinde mit einem Flyer bedient. Darin sind die wichtigsten Inhalte der Ortsplanungsrevision erläutert. Mitwirkungseingaben konnten entweder mittels elektronischem Fragebogen, per E-Mail oder schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden. Während der Mitwirkungsauflage wurden sämtliche Mitwirkungsdokumente im Blumenhaus, bei der Abteilung Bau und auf der Homepage der Gemeinde öffentlich ausgestellt. Am 31.10.2019 fand im Gemeindesaal Schlossgut eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. In der Ausstellung fanden zudem am 5. und 12.11.2019 zwei öffentliche Sprechstunden statt, in denen Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde und des Planungsteams Interessierten Fragen beantworteten.
Mitwirkungseingaben
Alle interessierten Personen und Kreise waren eingeladen, Anregungen zu unterbreiten und Stellungnahmen abzugeben. Insgesamt sind 209 Mitwirkungseingaben eingegangen. Etwa ein Drittel der Mitwirkenden hat den elektronischen Fragebogen ausgefüllt und darauf auch individuelle Bemerkungen gemacht. Die grosse Mehrheit der Mitwirkenden haben ihre Eingabe per E-Mail oder Brief eingereicht.
Die meisten Mitwirkenden haben sich viel Zeit genommen, die umfangreichen und anspruchsvollen Unterlagen zu studieren. Der Gemeinderat bedankt sich für die vielen differenzierten und konstruktiven Eingaben. Alle Rückmeldungen werden in den Mitwirkungsbericht aufgenommen.
Mitwirkungsbericht
Die Vorschläge und Vorbehalte wurden im Mitwirkungsbericht zusammengefasst und mit einer Stellungnahme des Gemeinderates ergänzt. Sie sind wichtige Grundlage für die weitere Bearbeitung der Ortsplanung.
Die Mitwirkenden werden in der Tabelle codiert aufgeführt. Alle Mitwirkenden werden ein E-Mail oder einen Brief erhalten, der/dem sie ihre Nummer entnehmen können.
Fragen
Gerne beantworten wir Ihre Fragen:
Gemeinde Münsingen Abteilung Bau Thunstrasse 1 3110 Münsingen Tel. 031 724 52 20
Mail: mitwirkung2030@muensingen.ch
Alle Planungsinstrumente, Version Mitwirkung können hier eingesehen und heruntergeladen werden:
Richtplan Landschaft:
Richtplankarte Landschaft vom 18.09.2019
Inventarplan Landschaft vom 18.09.2019
Erläuterungsbericht und Massnahmenblätter Richtplan Landschaft vom 18.09.2019
Richtplan Mobilität:
Richtplankarte Öffentlicher Verkehr, Kombinierte Mobilität und Alternativen vom 18.09.2019
Richtplankarte Fussverkehr vom 18.09.2019
Richtplankarte Veloverkehr vom 18.09.2019
Richtplankarte motorisierter Individualverkehr vom 18.09.2019
Erläuterungsbericht und Massnahmenblätter Richtplan Mobilität vom 18.09.2019
Richtplan Energie:
Richtplankarte Energie vom 18.09.2019
Erläuterungsbericht und Massnahmenblätter Richtplan Energie vom 18.09.2019
Nutzungsplanung:
Gemeindebaureglement vom 18.09.2019
Zonenplan 1 (Siedlung und Landschaft) vom 18.09.2019
Zonenplan 2 (Schutzgebiete, Schutzobjekte, Energieversorgung) vom 18.09.2019
Zonenplan 3 (Naturgefahren) vom 18.09.2019
Als weitere Unterlagen sind zusätzlich einsehbar:
Erläuterungsbericht vom 16.10.2019
Auswertung Workshops vom 28.08.2018, 10.09.2018 und 15.11.2018
Bericht Sozioökonomie vom 09.01.2019
Grundlagenbericht vom 07.02.2019
Bericht Siedlungsentwicklung nach innen vom 01.05.2019
Landschafts- und Betriebskonzept Gemüsebau Guggisberg vom 08.08.2019
Vorprüfung
Am 20.05.2020 hat die Gemeinde die Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Vorprüfung eingereicht. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung prüft die Rechtmässigkeit und die Vereinbarkeit der Ortsplanungsrevision mit übergeordnetem Recht und übergeordneten Planungsinstrumenten. Für die Vorprüfung wird mit einer Dauer von ca. 6 Monaten gerechnet.
Fragen
Gerne beantworten wir Ihre Fragen:
Gemeinde Münsingen
Abteilung Bau
Thunstrasse 1
3110 Münsingen
Tel. 031 724 52 20
Mail: mitwirkung2030@muensingen.ch
Alle Planungsinstrumente, Version Vorprüfung können hier eingesehen und heruntergeladen werden:
Richtplan Landschaft
Richtplankarte Landschaft vom 01.04.2020
Inventarplan Landschaft vom 01.04.2020
Erläuterungsbericht und Massnahmenblätter Richtplan Landschaft vom 01.04.2020
Richtplan Mobilität
Teilrichtplankarte Öffentlicher Verkehr, Kombinierte Mobilität und Alternativen vom 01.04.2020
Teilrichtplankarte Fussverkehr vom 01.04.2020
Teilrichtplankarte Veloverkehr vom 01.04.2020
Teilrichtplankarte motorisierter Individualverkehr vom 01.04.2020
Erläuterungsbericht und Massnahmenblätter Richtplan Mobilität vom 01.04.2020
Richtplan Energie
Richtplankarte Energie vom 01.04.2020
Erläuterungsbericht und Massnahmenblätter Richtplan Energie vom 01.04.2020
Nutzungsplanung
Gemeindebaureglement vom 29.04.2020
Gemeindebaureglement (Änderungsversion) vom 29.04.2020
Zonenplan 1 (Siedlung und Landschaft) vom 29.04.2020
Zonenplan 2 (Schutzgebiete, Schutzobjekte, Energieversorgung) vom 29.04.2020
Zonenplan 3 (Naturgefahren) vom 29.04.2020
Als weitere Unterlagen sind zusätzlich einsehbar:
Mitwirkungsbericht vom 13.05.2020
Erläuterungsbericht vom 13.05.2020
Mindestdichten Baulandreserven vom 14.05.2020
Bericht Sozioökonomie vom 09.01.2019
Grundlagenbericht vom 07.02.2019
Bericht Siedlungsentwicklung nach innen vom 01.05.2019
Gesamtkonzept Gemüsebau Guggisberg ZPP AM "Feldmatt" vom 23.03.2020
Lärmgutachten ZPP AF "Im Stock" vom 06.05.2020
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
E-Mail