Zu den Ortsplanungsinstrumenten gehören die
grundeigentümerverbindlichen Zonenpläne und das Gemeindebaureglement sowie die
behördenverbindlichen Richtpläne Mobilität, Landschaft und Energie, welche
die Aufgaben der Gemeinde in diesen Bereichen verbindlich umschreiben.
An zwei Bevölkerungsworkshops mit über 120 Teilnehmenden und einem
Schülerworkshop wurden 2018 wichtige Weichenstellungen für «Münsingen 2030»
vorgenommen. Der Gemeinderat hat in Übereinstimmung mit den Ergebnissen der
Workshops 11 Grundsätze festgelegt, welche für «Münsingen 2030» wegleitend
sind. Die ausführliche Formulierung und Anwendungsbeispiele finden sich im
angefügten Dokument. Die Titel der Grundsätze lauten:
Stadt und Land zugleich
Qualität vor Quantität
Konzentration auf Entwicklungsgebiete
Langfristige Verkehrslösung
Stärkung des Arbeitsplatzes Münsingen
Aktivere Boden- und Wohnbaupolitik
Innovativ im Energiebereich
Erhalt von Landschaft und Grünräumen
Freizeit und Kultur
Dialog und gemeinsame Lösungssuche
Monitoring/Controlling
Am ersten Bevölkerungsworkshop vom 14. August 2018 diskutierten die Teilnehmenden die Gemeindeentwicklung der letzten 10 Jahre und nahmen zu möglichen Verhaltensweisen bezüglich der künftigen Siedlungsentwicklung Stellung.
Eine Woche nach dem ersten Bevölkerungsworkshop brachten zwei Klassen aus der 9. Stufe, je eine aus den beiden Schulzentren Rebacker und Schlossmatt, am Schülerworkshop ihre Einschätzung von Münsingen zum Ausdruck und entwickelten Ideen für die Zukunft.
Am zweiten Bevölkerungsworkshop vom 24. Oktober 2018 nahmen die Teilnehmenden zum Entwurf der Grundsätze des Gemeinderats Stellung und diskutierten vertieft die Themen Innenentwicklung und mögliche Einzonungen.
Im Teilprojekt Sozioökonomie wurden exogene Treiber wie z.B. der Einfluss der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung auf die Siedlungsentwicklung untersucht. Im Vordergrund standen sozioökonomische Entwicklungen mit einem Raumbezug, d.h. Entwicklungen, welche einen Infrastrukturbedarf nach sich ziehen oder Entwicklungen, welche Ansprüche an die Gestaltung der Siedlungs- und Freiräume, der Verkehrsräume usw. zur Folge haben. Die Analysen und Ergebnisse sind im Schlussbericht dargestellt.
Der Grundlagenbericht ist eine Standortbestimmung, in welcher die Stärken und Schwächen der Gemeinde Münsingen evaluiert und die bestehenden Planungsinstrumente analysiert werden. Der Bericht zeigt auf, mit welcher baulichen Entwicklung und welchem Bevölkerungswachstum kurzfristig (bis ca. 2022) noch zu rechnen ist und er enthält in ausführlicher Form die Grundsätze des Gemeinderats zu Münsingen 2030. Daraus wird der Handlungsbedarf für die Planungsarbeiten ermittelt. Das ortsbauliche Konzept klärt die Entwicklungsvorstellungen für die verschiedenen Ortsteile und Quartiere und nennt die Bedingungen für eine bauliche Entwicklung.
Der Berichterstattung zur Siedlungsentwicklung nach innen stellt die Gesamtübersicht über die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale einer Gemeinde innert einem Planungshorizont von 10 – 15 Jahren dar. Es wird darin aufgezeigt, wie die Potentiale aktiviert und mobilisiert werden und die Siedlungs- und Wohnqualität gehalten resp. aufgewertet werden können.
Mitwirkung
Die öffentliche
Mitwirkung zur Richt- und Nutzungsplanung dauerte vom 21.10.2019 bis am
29.11.2019. Vor Beginn der Mitwirkung wurde jeder Haushalt der Gemeinde mit
einem Flyer bedient.
Darin sind die wichtigsten Inhalte der Ortsplanungsrevision erläutert.
Mitwirkungseingaben konnten entweder mittels elektronischem Fragebogen, per E-Mail
oder schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden. Während der
Mitwirkungsauflage wurden sämtliche Mitwirkungsdokumente im Blumenhaus, bei der
Abteilung Bau und auf der Homepage der Gemeinde öffentlich ausgestellt. Am
31.10.2019 fand im Gemeindesaal Schlossgut eine öffentliche
Informationsveranstaltung statt. In der Ausstellung fanden zudem am 5. und
12.11.2019 zwei öffentliche Sprechstunden statt, in denen Vertreterinnen und
Vertreter der Gemeinde und des Planungsteams Interessierten Fragen
beantworteten.
Mitwirkungseingaben
Alle
interessierten Personen und Kreise waren eingeladen, Anregungen zu unterbreiten
und Stellungnahmen abzugeben. Insgesamt sind 209 Mitwirkungseingaben
eingegangen. Etwa ein Drittel der Mitwirkenden hat den elektronischen
Fragebogen ausgefüllt und darauf auch individuelle Bemerkungen gemacht. Die
grosse Mehrheit der Mitwirkenden haben ihre Eingabe per E-Mail oder Brief
eingereicht.
Die meisten Mitwirkenden haben sich viel Zeit genommen, die
umfangreichen und anspruchsvollen Unterlagen zu studieren. Der Gemeinderat
bedankt sich für die vielen differenzierten und konstruktiven Eingaben. Alle
Rückmeldungen werden in den Mitwirkungsbericht aufgenommen.
Mitwirkungsbericht
Die Vorschläge und Vorbehalte wurden im Mitwirkungsbericht
zusammengefasst und mit einer Stellungnahme des Gemeinderates ergänzt. Sie sind
wichtige Grundlage für die weitere Bearbeitung der Ortsplanung.
Die Mitwirkenden werden in der Tabelle codiert aufgeführt. Alle Mitwirkenden haben eine E-Mail oder einen Brief erhalten, der/dem sie ihre Nummer entnehmen können.
Hier geht es zu den Unterlagen Version Mitwirkung
Vorprüfung
Am 20.05.2020 hat die Gemeinde die Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) zur 1. Vorprüfung eingereicht. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung prüfte die Rechtmässigkeit und die Vereinbarkeit der Ortsplanungsrevision mit übergeordnetem Recht und übergeordneten Planungsinstrumenten und verfasste per 18.12.2020 einen Vorprüfungsbericht.
Das AGR hat sich in der 1. Vorprüfung insgesamt sehr positiv zur Planung geäussert, hat aber gleichzeitig Hinweise und zwingende Änderungsvorschläge zur Überarbeitung gemacht. Die Gemeinde hat gestützt auf den Bericht alle Unterlagen entsprechend angepasst (siehe Unterlagen unter 1. Auflage). In Bereinigungsgesprächen zwischen der Gemeinde und dem AGR konnten fast sämtliche vom AGR gemachten Vorbehalte und Hinweise ausgeräumt und definitiv bereinigt werden.
Um weitere Planungssicherheit zu erhalten, reichte die Gemeinde dem AGR die Nutzungsplanung parallel zur öffentlichen Auflage am 16.04.2021 zu einer 2. Vorprüfung ein. Der 2. Vorprüfungsbericht ging am 11.08.2021 ein. Das AGR hat die aufgrund der 1. Vorprüfung von der Gemeinde vorgenommen Änderungen positiv gewürdigt. Die wenigen sich aus der 2. Vorprüfung ergebenden Anpassungen werden in der 2. Auflage bereinigt.
Damit die interessierten Personen sich einfacher zurechtfinden, sind im Vorprüfungsbericht alle Anpassungen der Gemeinde auf die Vorbehalte des AGR erläutert oder auf die entsprechenden Dokumente verwiesen. Damit kann verständlich und übersichtlich aufgezeigt werden, wie die Gemeinde die Unterlagen angepasst hat. Alle Ergänzungen der Gemeinde sind mit roter Farbe dargestellt.
1. Vorprüfungsbericht vom 18.12.2020 mit den mit dem AGR abgestimmten Änderungen der Gemeinde
2. Vorprüfungsbericht vom 11.08.2021 mit Stellungnahme der Gemeinde
Hier geht es zu den Unterlagen Version 1. Vorprüfung
Der Gemeinderat Münsingen brachte gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 09.06.1985 die Nutzungsplanung (Ortsplanungsrevision Münsingen 2030) sowie die Waldfeststellungen gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes vom 05.05.1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung vom 29.10.1997 vom 15.04.2021 bis am 27.05.2021 zur 1. öffentlichen Auflage. Einsprachen und
Rechtsverwahrungen waren innerhalb der Auflagefrist schriftlich und
begründet bei der Abteilung Bau, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen einzureichen.
Informationsveranstaltungen
Ort: Internet (Videokonferenzschaltung)
Datum: Dienstag, 27.04.2021 und Mittwoch, 28.04.2021
Zeit: Beginn 19:30 Uhr
Inhalt: Informationen und Beantwortung von Fragen
Präsentation
Video 2. Informationsveranstaltung
Hier geht es zu den Unterlagen Version 1. Auflage
Der Gemeinderat Münsingen brachte gestützt
auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 09.06.1985 die Änderungen gegenüber
der 1. Auflage der grundeigentümerverbindlichen Instrumente der
Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 sowie die Waldfeststellungen gemäss Art. 4
des kantonalen Waldgesetzes vom 05.05.1997 und Art. 2 der kantonalen
Waldverordnung vom 29.10.1997 vom 19.08.2021 bis 20.09.2021 zur 2. Auflage. Einsprachen oder Rechtsverwahrungen waren nur gegenüber den Änderungen zur 1. Auflage möglich.
Der Gemeinderat hat am 20.10.2021 bzw. am 17.11.2021 die überarbeiteten Richtpläne Landschaft, Energie und Mobilität beschlossen. Die Beschlusskompetenz liegt abschliessend beim Gemeinderat. Die Richtpläne wurden Anfang 2022 dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Genehmigung eingereicht.
Das Parlament der Gemeinde Münsingen hat am 09.11.2021 in vier Teilanträgen über die Nutzungsplanung (Baureglement und Zonenpläne) der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 – vorausschauend gestalten wie folgt beschlossen:
Umzonung
ZPP AJ „Thalmatt“ (Parzellen 141, 150, 177 Tägertschi)
Der Umzonung der Parzellen Nrn.
141, 150, 177 (Ortsteil Tägertschi) in die ZPP AJ „Thalmatt“ und den
dazugehörenden Bestimmungen im Anhang A des Baureglements wird nicht
zugestimmt.
Planungsrechtliche
Auswirkung dieses Beschlusses:
Auf
die ZPP wird verzichtet. Die Parzellen liegen nach wie vor in der Bauzone und
verbleiben in den angestammten Zonen gemäss Grundordnung
Tägertschi 2001.
Einzonung ZPP AF "Im Stock"
(Parzellen 2532, 744, 130 Münsingen)
Der Einzonung der
Parzellen Nrn. 2532, 744, 130 (Ortsteil Münsingen) in die ZPP AF „Im Stock“ und
den dazugehörenden Bestimmungen im Anhang A des Baureglements wird nicht
zugestimmt.
Planungsrechtliche
Auswirkung dieses Beschlusses:Die
Parzellen verbleiben in der Landwirtschaftszone.
Umzonung ZPP AC "Underrüti"
(Parzellen 1004, 1102)
Der Umzonung der
Parzellen Nrn. 1004 und 1102 in die ZPP AC „Underrüti“ und den dazugehörenden
Bestimmungen im Anhang A des Baureglements wird zugestimmt.
Grundordnung
1.
Dem
Baureglement Münsingen 2021 wird zugestimmt
(exklusiv ZPP AF „Im Stock“, ZPP AC „Underrüti“, ZPP AJ „Thalmatt“).
2.
Dem
Zonenplan 1 „Siedlung und Landschaft“ wird zugestimmt
(exklusiv ZPP AF „Im Stock“, ZPP AC „Underrüti“, ZPP AJ „Thalmatt“).
3.
Dem
Zonenplan 2 „Schutzgebiete, Schutzobjekte, Energieversorgung“ (Teile Nord und
Süd) wird zugestimmt.
4.
Dem
Zonenplan 3 „Naturgefahren“ wird zugestimmt.
5.
Das
Erschliessungsprogramm wird zur Kenntnis genommen.
Folgende Änderungsanträge aus dem Parlament
an der Grundordnung wurden vom
Parlament ebenfalls beschlossen:
1.
Im Baureglement Münsingen 2030 ist die ZPP AL „Schulhausgasse”
zu streichen und das Areal im Zonenplan der ZöN 5 zuzuweisen.
2.
Im Zonenplan ist gegenüber der heute geltenden
Grundordnung die Abgrenzung des Perimeters der ZPP B „Bahnhof West“ im Osten unverändert
zu belassen.
3.
In den Vorschriften zur ZPP AB „Erlenauweg“ ist
in Abs. 4 die maximale Geschossflächenziffer vom 1.20 auf 1.50 zu erhöhen.
Folgende Änderungsanträge aus dem Parlament
an der Grundordnung wurden vom
Parlament abgelehnt:
1.
Art. 3 E-Baureglement 2021 ist folgendermassen
zu ergänzen: Für die Wohnzone W2 ist in den Ortsteilen Tägertschi und Trimstein
der bisherige, minimale Grenzabstand von 4.00 m [ggü. neu 5.00 m] ohne
Einschränkungen beizubehalten.
2.
Art. 3 E-Baureglement 2021 ist folgendermassen
anzupassen: Der minimale Grenzabstand in der Wohnzone W2 ist auf 4.00 m
festzulegen.
Planungsrechtliche
Auswirkung dieser Beschlüsse:
·
Die ZöN
Nr. 5 verbleibt in der ursprünglichen Grösse.
·
Die ZPP B
„Bahnhof West“ verbleibt im Osten gegenüber der Bahn auf der ursprünglichen
Abgrenzung.
·
In der ZPP
AB „Erlenauweg“ wird als höheres Nutzungsmass eine max. Geschossflächenziffer
von 1.50 statt 1.20. festgelegt.
Weiteres
Vorgehen
Die oben genannten vier Teil-Beschlüsse des
Parlaments (Thalmatt, Im Stock, Underrüti, Grundordnung) unterlagen einzeln dem
fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauerte bis am 27.12.2021. Gegen die Beschlüsse des Parlaments haben 3.8 %
der Stimmbevölkerung das Referendum ergriffen. Die Bevölkerung entscheidet
somit am 15.05.2022 an der Urne über die Grundordnung (Baureglement und
Zonenpläne) und die Zone mit Planungspflicht (ZPP) AC „Underrüti“.
Durch die Änderungen des Parlaments war eine dritte Auflage notwendig. Diese fand vom 10.02.2022 bis 14.03.2022 statt.
Einsprachen oder Rechtsverwahrungen waren nur gegenüber den Änderungen zur 2. Auflage bzw. der Version Beschlussfassung im Parlament möglich.
Hier geht es zu den Unterlagen Nutzungsplanung Version Beschlussfassung Parlament
Richtpläne
Die Richtpläne sind
behördenverbindlich. Sie wurden vom Gemeinderat am 20.10.2021 bzw. 17.11.2021
beschlossen und Anfang 2022 dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern
zur Genehmigung eingereicht.
Das Parlament der Gemeinde Münsingen hat am 09.11.2021 die Nutzungsplanung (Baureglement und Zonenpläne) der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 beschlossen. Die Grundordnung wurde mit drei Änderungen grossmehrheitlich angenommen. Auch der Umzonung der ZPP AC „Underrüti“ wurde deutlich zugestimmt. Auf die Einzonung im Gebiet „Im Stock“ sowie auf die Umzonung im Gebiet „Thalmatt“ im Ortsteil Tägertschi hat das Parlament verzichtet.
Die Anpassungen aus den Parlamentsbeschlüssen sind in den Planungsinstrumenten umgesetzt. Den Betroffenen war betreffend der Anpassungen Kenntnis und Gelegenheit zur Einsprache zu geben. Daher brachte die Gemeinde Münsingen gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes vom 09.06.1985 die Änderungen gegenüber der 2. Auflage vom 10.02.2022 bis am 14.03.2022 zur 3. Auflage.
Einsprachen oder Rechtsverwahrungen waren nur gegenüber den Änderungen zur 2. Auflage möglich. Es sind keine Einsprachen eingegangen.
Hier geht es zu der Liste mit den Änderungen 3. Auflage
Das Parlament der Gemeinde Münsingen hat am 09.11.2021 die Nutzungsplanung (Baureglement und Zonenpläne) der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 beschlossen. Die Grundordnung wurde mit drei Änderungen grossmehrheitlich angenommen. Auch der Umzonung der ZPP AC „Underrüti“ wurde deutlich zugestimmt. Auf die Einzonung im Gebiet „Im Stock“ sowie auf die Umzonung im Gebiet „Thalmatt“ im Ortsteil Tägertschi hat das Parlament verzichtet.
Gegen die Beschlüsse des Parlaments haben 3.8 % der Stimmbevölkerung das Referendum ergriffen. Die Bevölkerung entscheidet somit am 15.05.2022 an der Urne über die Grundordnung (Baureglement und Zonenpläne) und die Zone mit Planungspflicht (ZPP) AC „Underrüti“.
Hier geht es zu den Unterlagen Version Volksabstimmung
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
E-Mail