Motorfahrzeugarme Siedlung Underrüti

Gemäss Art. 54a Bauverordnung des Kantons Bern (BauV) kann bei motorfahrzeugarmen und motorfahrzeugfreien Wohnüberbauungen von den üblichen Bestimmungen zur Bandbreite der Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge abgewichen werden. Der reduzierte Bedarf an Abstellplätzen ist von der Bauherrschaft durch ein Mobilitätskonzept nachzuweisen.

Die neue Überbauung in der Underrüti soll sich der umfassenden Nachhaltigkeit verpflichten. Dazu gehört auch die Reduktion der Umweltbelastung durch Motorfahrzeuge. Die Gemeinde Münsingen will eine Vorreiterrolle in der Klimathematik übernehmen. Dies ist auch ein Bedürfnis der Bevölkerung. Es besteht eine Nachfrage für alternative Wohnformen, die auch die Gemeinsamkeit fördern. Beispielsweise mit gemeinschaftlich genutzten Räumen, siedlungseigenen Lastenvelos oder Carsharing.

Auf dem Areal Underrüti soll eine motorfahrzeugarme Siedlung entstehen. Es ist ein Parkplatzangebot von 0.25 Parkplätzen pro Wohnung (total ca. 30 Parkplätze) vorgesehen. Davon sind mindestens die Hälfte für Besucherinnen und Besucher reserviert. Der Fokus liegt auf genügend Veloabstellplätzen und alternativen Mobilitätsformen. Die Bewohnerinnen und Bewohner entscheiden sich bewusst für ein autoarmes / -freies Wohnen. Dennoch wird die Gemeinde die Parkplatzsituation genau beobachten, die Kontrolle durchsetzen und wo nötig Massnahmen ergreifen.

Mit dem Baugesuch ist ein Mobilitätskonzept nach den Richtlinien der Gemeinde und des Kantons einzureichen. Dass es möglich ist, auf dem Areal eine autoarme Siedlung zu realisieren, bestätigt der Bericht Machbarkeit Parkplatzreduktion ZPP AC Underrüti vom 08.03.2021 (siehe Register „Dokumente“). Insbesondere wird festgehalten, dass

  • bei autoarmen / -freien Überbauungen weniger die effektive Anzahl an Parkplätzen entscheidend ist, sondern die Qualität des Gesamtkonzeptes und des autoarmen Mobilitätsangebotes.
  • das Angebot auf Haushalte ohne Auto abgestimmt ist, da die Wohnüberbauung ausschliesslich preisgünstigen Wohnraum (Kostenmiete) anbieten soll.
  • die kurze Distanz zur Bushaltestelle, die kurzen Fahrzeiten zum Bahnhof sowie der bestehende Taktfahrplan mit 4 Kursen pro Stunde zusammen eine gute Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr ergeben.
  • in den Städten und grösseren Regionalzentren zunehmend die Erfahrung gemacht wird, dass in autoarmen Überbauungen die zur Verfügung gestellten Parkplätze teilweise unvermietet bleiben. Personen, die in eine autoarme Überbauung ziehen, schätzen die Vorteile einer autoarmen Mobilität und den in der Überbauung angebotenen Zusatzangeboten.


Beispiele erfolgreicher autofreier und autoarmer Siedlungen
In der Schweiz gibt es verschiedene erfolgreiche Beispiele von autofreien oder autoarmen Wohnsiedlungen. Es bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, das Mobilitätskonzept durchzusetzen und damit zu verhindern, dass das Umfeld zuparkiert wird.

Siedlung

Oberfeld, Ostermundigen

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https://wohnbau-mobilitaet.ch/beispiele/kleinstadtagglomeration/ostermundigen-oberfeld/


Siedlung


Burgunder, Bern-Bümpliz

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https://wohnbau-mobilitaet.ch/beispiele/grossstadt-periphere-lage/bern-buempliz-burgunder/


Siedlung


Teiggi, Kriens

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https://wohnbau-mobilitaet.ch/beispiele/kleinstadtagglomeration/kriens-teiggi/


Siedlung


Wasenstrasse, Biel

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https://wohnbau-mobilitaet.ch/beispiele/grossstadt-periphere-lage/biel-wasenstrasse/detailbeschreibung/

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