Die SBB will den Bahnhof Münsingen ausbauen. Sie plant ein viertes Gleis, welches als Abstellgleis dienen wird. Im Hinblick auf die längeren Züge soll das Perron 1 in Richtung Süden verlängert werden, der Bahnzugang wird hindernisfrei ausgestaltet, die bestehenden Unterführungen werden wenn möglich verbreitert und eine neue Personenunterführung im Süden erstellt. Zudem prüft die SBB den Ausbau des Bahnhofgebäudes und den Bau eines neuen Betriebsgebäudes. Der Bahnhofausbau bietet Münsingen die grosse Chance, ein neues direkt ab dem Bahnhofvorplatz West zugängliches Perron West und weitere Verbesserungen für den Langsamverkehr zu realisieren.
Legende: Ertüchtigung Gleis 2 und Verbreiterung Mittelperron (1), hindernisfreie Perronanlagen (2), Ausbau / Anpassung Unterführungen (3), Verlängerung Perron 1 (4), Umbau Bahnhofgebäude (5), neues Betriebsgebäude SBB (6), neues Perron West (7), neue Personenunterführung Süd (8), neue Veloabstellanlagen (9)
Dank verschiedener Massnahmen im Bahnhof Münsingen schafft sich die SBB mehr Flexibilität und Kapazität auf der stark belasteten Strecke Bern – Thun. Zusammen mit weiteren Massnahmen zwischen Bern und Münsingen ermöglicht dies den ¼-Stundentakt der S1. Die SBB trägt mit dem Ausbau auch der wachsenden Bedeutung von Münsingen als Regionalzentrum und öV-Knotenpunkt Rechnung (Ausbau Perron 1 für lange Züge, Umbau Bahnhofgebäude).
Münsingen nutzt den Bahnhofsausbau um den Zugang zur Bahn insbesondere aus dem Ortsteil West zu verbessern und kürzere Wege für den Velo- und Fussverkehr zwischen den beiden Ortsteilen zu schaffen.
Projektelemente SBB:
Projektelemente SBB und Gemeinde:
Projektelemente der Gemeinde:
Das Parlament hat im August 2019 den Planungskredit für das Vorprojekt samt Kostenschätzung genehmigt. Die Gesamtkosten für die Gemeinde hängen unter anderem vom Kostenteiler mit der SBB und der Beteiligung von Bund und Kanton ab (Beiträge aus dem Agglomerationsprogramm). Der Gemeindeanteil wurde im September 2021 durch das Parlament beschlossen. Die einzelnen Beschlüsse unterstanden dem fakutlativen Referendum. Da dieses nicht ergriffen wurde, sind die Beschlüsse per 25.10.2021 rechtskräftig.
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
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*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
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Freitag
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