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Bereich: Verwaltung (136) | News (289) | Vereine (2) | Unternehmen (6) | Politik (73) | Veranstaltungen (5)Abfallverordnung Gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird die Änderung des folgenden Erlasses bekannt gegeben: Abfallverordnung
Gebührenverordnung Gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird die Änderung der folgenden Erlasse bekannt gegeben: Geschäftsordnung
Aktuelle Meldungen
Verordnungen 30.04.2020 Benützungsverordnungen Schul- und Sportanlagen / Gemeindeanlagen Verwaltungsverordnung Gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird die Änderung der folgenden Erlasse bekannt gegeben: Benützungsverordnung
öffentliche Sicherheit Gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird die Änderung des folgenden Erlasses bekannt gegeben: Verordnung öffentliche
öffentliche Sicherheit Gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird die Inkraftsetzung des folgenden Erlasses bekannt gegeben: Reglement
Präsidiales und Sicherheit • Abteilung Bau • Abteilung Bildung, Kultur und Sport Ausgangslage / Sachverhalt Nach Artikel 55 Geschäftsordnung für das Gemeindeparlament orientiert der Gemeinderat das Parlament jeweils im ersten Quartal des
Beschreibung Wir freuen uns auf Mithilfe bei der Pflege des Naturschutzgebietes zur Förderung der Artenvielfalt. Es gibt zwei Termine: Mittwoch, 19. Juni und Freitag, 28. Juni 2024. Der Pflegeeinsatz findet bei jedem Wetter statt.
Beschreibung Wir freuen uns auf Mithilfe bei der Pflege des Naturschutzgebietes zur Förderung der Artenvielfalt. Es gibt zwei Termine: Mittwoch, 19. Juni und Freitag, 28. Juni 2024. Der Pflegeeinsatz findet bei jedem Wetter statt.
bauabteilung@muensingen.ch, 031 724 52 20 2 von 4 Der Gemeinderat der Gemeinde Münsingen erlässt gestützt auf Art. 4 Abs. 1 des Gebührenreglements1 die folgende Gebührenverordnung Parkbad: 1. Eintrittspreise Einzelbillette
Eigentümer des Geschäftslokals? Ja Nein Name Eigentümer Adresse Eigentümer Betriebs- & Lagerfläche in m2 * Art der Räumlichkeit * Geschäftsraum Wohnraum Datum der Geschäftseröffnung oder -übernahme * Grund der
die Produktion mehrerer tausend Samen pro Pflanze oder unterirdischen Sprossen gelingt es ihnen, die einheimischen Arten zu verdrängen. Dies stellt vor allem in Naturschutzgebieten ein Problem dar. Einige der Pflanzen sind zudem ein
1 öffentliche Veranstaltung im Sinne dieses Leitbildes statt. Im Münsinger Info erscheinen pro Jahr mindestens 3 Artikel zum Thema Energie, Wasser oder nachhaltige Mobilität Controlling Überprüfung der Zielsetzungen Die quantitativen
festsetzen: Infoveranstaltung oder Ausstellung, ggf. mit Probefahrten unterstützen, Kommunikation via Web und via Artikel in lokalen Medien sicherstellen. Zeithorizont Kurzfristig Zuständigkeit Gemeinde Münsingen, Abteilung Bau
in Europa) geschützt. Und gemäss Rote Liste von 1996 gilt der Biber immer noch als „vom Aussterben bedrohte Art". Auch Dämme und Bauten sind geschützt Aber nicht nur der Biber ist geschützt, sondern auch sein Lebensraum
Einzelbäume bezeichnet. Das Baureglement regelt den Umgang mit diesen geschützten Bäumen im Grundsatz (Art. 59 Abs. 5). Die nachfolgenden Merkblätter und weitergehenden Informationen (Links) regeln den Vollzug im Detail. Das
wonach mindestens drei alkoholfreie Getränke billiger als das billigste alkoholhaltige Getränke in der gleichen Menge (Art. 28 GGG) angeboten werden müssen. Plakate zum Jugendschutz können bei der Gemeindeverwaltung, Neue Bahnhofstrasse 4,
spätestens nach einem Entscheid zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt (Art. 5 Abs. 6 BZG) bekannt zu geben. Die Schutzraumzuweisung wird mittels einer speziellen Software elektronisch bearbeitet
Trimsteinmoos 878 Bode 1961 111 428 1090 Bachtelen zbach 1082 513 1090 296 770 Bauzone und weitere Nutzungszonen nach Art. 18 RPG 1899 Rain 598 10 83 172 103 839 Wald 563 1935 69 Eichi 934 1932 838 Oberi Allmid Bachtele Genehmigung 15.05.2022
eg Hambüel 85 kantonales Naturschutzgebiet Aarelandschaft Thun - Bern Bauzone und weitere Nutzungszonen nach Art. 18 RPG en w ) 2605 2560 ru n n iw rts c m 215 Stockere Hä ssen 169 eg 1711 L a n g e lo o H in d e r s R ü tih o lz V
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
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