Baumschutz

Baumschutz
Abteilung Bau

Bäume prägen das Orts- und Landschaftsbild, haben positive Auswirkung auf das "Stadtklima", stellen Lebensraum für Kleinlebewesen dar oder haben gar eine kulturhistorische Bedeutung. Das Ziel ist es daher, Bedingungen für einen möglichst langfristigen Bestand der Bäume (im Siedlungsgebiet) zu schaffen.

Im Zonenplan 2 der Gemeinde sind Baumschutzgebiete und schützenswerte Einzelbäume bezeichnet. Das Baureglement regelt den Umgang mit diesen geschützten Bäumen im Grundsatz (Art. 59 Abs. 5). Die nachfolgenden Merkblätter und weitergehenden Informationen (Links) regeln den Vollzug im Detail.

 

Weitere externe Grundlagen und Hilfsmittel

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14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

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Vormittags geschlossen
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Freitag
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Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

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