Kindes- und Erwachsenenschutz

Kindes- und Erwachsenenschutz
Informationen zum Kindesschutz
Sozialdienst

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nehmen die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB), das Sterilisationsgesetz und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind.

 

Nach einer Gefährdungsmeldung beauftragt die Kindes und Erwachsenenschutzbehörde KESB den Sozialdienst mit der Abklärung des Sachverhalts. Falls die KESB eine Beistandschaft errichtet, führt der Sozialdienst dieses Mandat im Auftrag der KESB aus. Der Sozialdienst ist aber auch mit der Aufsicht über die Pflegekinderverhältnisse beauftragt. Unverheiratete Eltern werden in der Ausarbeitung einer Sorgevereinbarung und nach Abklärungsaufträge begleitet.

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
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Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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