Sozialhilfe

Sozialhilfe
Sozialdienst

Aufgaben der individuellen Sozialhilfe

  • Abklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
  • Beratung und Betreuung mit oder ohne gleichzeitiger finanzieller Unterstützung
  • Festsetzung und Ausrichtung von finanziellen Unterstützungsleistungen
  • Vereinbarung von Zielen und Anordnung von Massnahmen

 

Ziele der individuellen Sozialhilfe?
Im Rahmen der Sozialhilfe geht es um die Vorbeugung und die Behebung von Notlagen, die Förderung der Integration und die Hilfe zur Selbsthilfe.
 
Grundlagen der individuellen Sozialhilfe
Die gesetzlichen Grundlagen der Sozialhilfe sind das kantonale Sozialhilfegesetz (SHG) und die kantonale Sozialhilfeverordnung (SHV). Die Bemessung und Ausrichtung der finanziellen Leistungen richtet sich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien). Der Sozialdienst Münsingen orientiert sich ferner an den Stichworten der Berner Konferenz für Sozialhilfe (BKSE).
 
Sozialhilfe beantragen
Sie können sich persönlich, telefonisch oder per Mail beim Sozialdienst melden und um Unterstützung ersuchen. Nach einer summarischen Erstprüfung wird ein Aufnahmeverfahren eröffnet, in welchem Sie umfassende Auskunft über Ihre persönliche und finanzielle Situation geben und diverse Unterlagen beibringen müssen. Danach folgt an einem gemeinsamen Gespräch der Unterstützungsentscheid. Dabei gelten die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Verwaltungsrechts. Entscheide werden bei Bedarf immer mit einer beschwerdefähigen Verfügung erlassen.

 

Links

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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