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Senioren
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Unterstützungsleistungen für Menschen im Alter

Das neue Angebot der Gemeinde richtet sich an Seniorinnen und Senioren, die ohne zusätzliche Unterstützung nicht mehr selbstständig leben können. Wer in bescheidenen finanziellen Verhältnissen lebt, kann bei der Gemeinde Unterstützung für Betreuungsangebote und weitere Hilfestellungen beantragen.
Für ein selbstbestimmtes Altern mit guter Lebensqualität brauchen Menschen nicht nur eine gute Gesundheitsversorgung, sondern auch Betreuung unterschiedlichster Art. Diese wird zu grossen Teilen von Angehörigen geleistet. Die Kosten für weitere Betreuung können nicht immer über Hilflosenentschädigung oder Ergänzungsleistungen gedeckt werden und müssen von den Betroffenen oft selbst getragen werden. Personen, die eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades erhalten, haben keinen Anspruch auf Unterstützungsleistungen für Menschen im Alter.

Ziel der Gemeinde ist es, dank finanzieller Unterstützungsleistungen

  • Selbständigkeit und Lebensqualität auch im fragilen Alter zu erhalten
  • pflegende/betreuende Angehörige gezielt zu entlasten
  • Finanzierungslücken für Personen mit finanziellen Verhältnissen auf EL-Niveau oder knapp darüber zu schliessen

Weitere Informationen finden Sie im Konzept «Unterstützungsleisteungen für Menschen im Alter.

Mögliche Betreuungsleistungen
Vorgehen
Kontakt

Mögliche Betreuungsleistungen, welche ganz oder teilweisefinanziert werden können

  • finanzieller Zuschuss an Mahlzeitendienst/Mittagstisch
  • Unterstützung in der Alltagsgestaltung (z.B. Hilfe beim Einkaufen, bei der Wäsche, beim Kochen)
  • Hilfe bei der Administration
  • soziale Kontakte ermöglichen (z.B. Besuche empfangen/machen)
  • Unterstützung im Bereich Mobilität (sich im Freien bewegen, ÖV benutzen, Transportdienst)
  • Einmal-Leistungen im Bereich Sicherheit (z.B. Notrufknopf, Handlauf, Verbesserung der Lichtquelle, Türschwellen barrierefrei machen)

Vorgehen

  1. Die Person oder Drittpersonen meldet sich via Kontaktformular oder persönlich auf der AHV-Zweigstelle. Diese prüft, ob die finanzielle Situation zu einem Bezug von Unterstützungsleistungen berechtigt.
    Berechnungsgrundlage:
    Max. steuerbares Einkommengemäss Steuerveranlagung (Kanton)
    Einzelperson: CHF 32 000.–
    Paar: CHF 48 000.–
    Max. Vermögen gemäss Steuerveranlagung (vor Abzügen)
    Einzelperson: CHF 37 500.–
    Paar: CHF 60 000.–
  2. Die AHV-Zweigstelle informiert die Spitex AareGürbetal, welche sich für eine Bedarfsabklärung bei der betroffenen Person meldet.
  3. Die Spitex AareGürbetal formuliert nach einem Hausbesuch die Empfehlung zuhanden der AHV-Zweigstelle.
  4. Die Person kann die für sie passenden Betreuungsleistungen beziehen und die Quittungen zur Rückerstattung der AHV-Zweigstelle zukommen lassen.
  5. Der Bedarf wird einmal pro Jahr von der Spitex überprüft und wenn nötig angepasst.

Hier finden Sie das Online-Anmeldeformular. Es kann auch bei der AHV-Zweigstelle Münsingen angefordert werden.

Kontakt und weitere Informationen

Sie haben Fragen zu den Unterstützungsleistungen für Menschen im Alter?
Die AHV-Zweigstelle Münsingen hilft Ihnen gerne weiter.

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