Sozialberatung und Beratung freiwilliger Kindsschutz

Sozialberatung und Beratung freiwilliger Kindsschutz
Sozialhilfegesetz des Kantons Bern
BSG 213.319 - Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf - Kanton Bern - Erlass-Sammlung
Sozialdienst

Aufgabe der freiwilligen Sozialberatung
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die bei kommunalen Sozialdiensten tätig sind, zeichnen sich folgendermassen aus:

  • sie verfügen über ein äusserst breites Wissen zu allen möglichen Problemlagen des Lebens
  • sie sind gut vernetzt mit spezialisierten Fachstellen, welche über vertieftes Wissen verfügen
  • sie sind in Budgetfragen und Sozialversicherungen sattelfest

Von diesem Wissen können Sie auch dann profitieren, wenn Sie nicht auf finanzielle Hilfe angewiesen sind. Haben Sie Fragen, beraten wir Sie gerne. Kennen wir eine passende Fachstelle für Ihre spezifische Anfrage, geben wir Ihnen die Adresse bekannt. Brauchen Sie bei Ihren administrativen Angelegenheiten und der Verwaltung Ihres Einkommens Unterstützung, können wir Ihnen für eine befristete Zeit eine freiwillige Einkommensverwaltung anbieten. Stehen Sie vor einem finanziellen Engpass, können wir Ihnen allenfalls Lösungen oder Finanzierungsmöglichkeiten ausserhalb der wirtschaftlichen Sozialhilfe aufzeigen.

Beratung freiwilliger Kindesschutz
Im Rahmen des Gesetzes über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) kommt dem Sozialdienst die Aufgabe zu, für Kinder mit besonderem Bedarf gemeinsam mit den Eltern die nötigen Massnahmen zu organisieren und die Finanzierung sicherzustellen. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, welchen Bedarf Ihr Kind hat und welche Institution diesen Bedarf abdecken kann. Der Kanton finanziert die nötigen Massnahmen vor, welche wir vermittelt haben. Sie sind verpflichtet, einen Beitrag im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten zu leisten.

Ziele der freiwilligen Sozialberatung
In der freiwilligen Sozialberatung können Sie mit einer Fachperson Lösungen für Ihre individuellen Probleme entwickeln. Der Fokus liegt darauf, dass Sie Ihre Schwierigkeiten und Probleme selbständig lösen können, bevor die Situation schlimmer wird, als sie jetzt gerade ist.  

Grundlagen der freiwilligen Sozialberatung
Die Sozialdienste haben im Rahmen des kantonalen Sozialhilfegesetzes (SHG) auch den expliziten Auftrag, Sozialberatung und praktische Begleitung zu leisten.

Sozialberatung beantragen
Sie können sich persönlich, telefonisch oder per Mail beim Sozialdienst melden, wenn Sie sich freiwillig beraten lassen möchten.

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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