Zu den Ortsplanungsinstrumenten gehören die grundeigentümerverbindlichen Zonenpläne und das Gemeindebaureglement sowie die behördenverbindlichen Richtpläne Mobilität, Landschaft und Energie, welche die Aufgaben der Gemeinde in diesen Bereichen verbindlich umschreiben.

Zwischen 2018 und 2023 wurde die Ortsplanung der Gemeinde Münsingen revidiert. Die Ortsplanungsrevision wurde am 31. Oktober 2023 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt und ist am 14. Juni 2024 in Teilrechtskraft erwachsen (ausgenommen Überbauungsordnung «Südstrasse»). Die Ortsplanung unterliegt der Planbeständigkeit – das heisst, in den nächsten Jahren werden keine Einzonungsbegehren behandelt.
Entwicklungsgebiete oder auch Zonen mit Planungspflicht (ZPP) sind wichtige Standorte für die Umsetzung der Siedlungsentwicklung nach Innen gemäss Raumplanungsgesetz sowie für die qualitative Aufwertung der Gemeinde. Bevor in diesen Gebieten neu gebaut werden kann, muss ein qualitätssicherndes Verfahren durchgeführt werden.
In der Gemeinde Münsingen finden derzeit in den folgenden Gebieten Entwicklungen statt:
Das Gebiet Bahnhof West ist das wichtigste Entwicklungsgebiet der Gemeinde. Das Gebiet Bahnhof West befindet sich im Wandel. Senevita, Bahnhofvorplatz, Veloeinstellhalle – diese Bauvorhaben konnten bereits realisiert werden. Weitere grosse Veränderungen stehen bevor. Der Richtplan Bahnhof West (genehmigt am 02.05.2018) bildet die Grundlage für sämtliche Planungen und hat eine nachhaltige, hochwertige Zentrumsentwicklung zum Ziel. Vorgesehen ist eine gemischte Nutzung mit Wohnen, Dienstleistungen und verträglichem Gewerbe. Es soll ein städtebauliches Gesamtkonzept entworfen werden, welches eine gesamtheitliche Planung umfasst, gleichwohl aber etappiert umgesetzt wird.
Weitere Informationen sind unter der Webseite www.muensingen-bahnhofwest.ch ersichtlich.
Information zur Parzelle des ehemaligen Coop am Dorfplatz
Der Kanton Bern hat sein Strassenprojekt abgeschlossen und die Baustelleninstallation entfernt. Dies wirft bei der Bevölkerung Fragen auf, zu denen die Gemeinde wie folgt informieren kann:
Die Parzelle des ehemaligen Coop ist derzeit unbebaut. Sie befindet sich im Eigentum eines privaten Investors und gehört nicht der Gemeinde. Bis zur Realisierung einer Neuüberbauung sind die Grundeigentümer und die Gemeinde bereit zu prüfen, ob der Platz für eine Zwischennutzung zur Verfügung gestellt werden kann (ausgenommen für Parkplätze).
Zum geplanten Projekt
Für die Parzelle des ehemaligen Coop, besteht eine Zone mit Planungspflicht ZPP K «Dorfplatz». Die Parzelle liegt an zentraler Lage in unmittelbarer Nähe verschiedener Einkaufsmöglichkeiten. Mit der Neugestaltung soll das Ortszentrum gestärkt werden.
Qualitätssicherndes Verfahren
Zur Sicherung der Bauqualität wird ein Planungsverfahren nach SIA-Ordnung 143 durchgeführt. Das Beurteilungsgremium besteht aus externen Fachleuten sowie Vertretungen der Bauherrschaft und der Gemeinde. Das Resultat der Planung bildet die Grundlage für die neue Überbauungsordnung (UeO) «am Dorfplatz».
Überbauungsordnung
Nach Abschluss des Verfahrens und Verabschiedung des Richtprojekts durch den Gemeinderat ist eine öffentliche Ausstellung sowie eine Informationsveranstaltung für die Nachbarschaft und Bevölkerung geplant. Wir sind gespannt auf die zukünftige Lösung am Dorfplatz.
Das im Dorfzentrum von Münsingen an der Bernstrasse gelegene Areal «Hinterdorf» ist ein wichtiges Entwicklungsgebiet der Gemeinde Münsingen. Die zentrale Lage, die gute Erschliessung und die bisher wenig dichte Bebauung eröffnen Potenzial für eine Entwicklung mit qualitativ hohen Ansprüchen.
Das Areal mit neun Parzellen und acht Grundeigentümerschaften ist seit der Ortsplanungsrevision 2010 der Zone mit Planungspflicht «ZPP J Hinterdorf» zugeteilt. Die Abschnitte J1 und J2 werden unabhängig voneinander entwickelt.
Qualitätssicherndes Verfahren
Unter Wahrung der verschiedenen Grundeigentümerinteressen sowie unter Berücksichtigung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und der Einbindung der Inventarobjekte wurde das Potenzial des Areals, Abschnitt J1, im Rahmen eines Workshopverfahrens 2020 ausgelotet. Das Ergebnis des Workshopverfahrens ist ein Richtprojekt, welches vom Gemeinderat als Grundlage für die weitere Planung und die Erarbeitung einer Überbauungsordnung beschlossen wurde.
Überbauungsordnung
Die Überbauungsordnung wurde im Jahr 2024 erarbeitet. Im Mai 2025 wurden die Unterlagen aus der Vorprüfung vom Kanton (Amt für Gemeinden und Raumordnung) zurückerhalten und anschliessend entsprechend angepasst. Die Unterlagen zur öffentlichen Auflage lagen vom 7. November bis 8. Dezember bei der Bauabteilung Münsingen öffentlich auf. Während der Auflagefrist ging eine Einsprache ein, die im Rahmen der Einspracheverhandlung vollumfänglich zurückgezogen wurde. Am 20. Februar 2026 wurde die UeO Hinterdorf (ZPP J1) dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung eingereicht.
Das Areal «Erlenauweg» liegt an zentraler Lage in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Münsingen und des grössten Entwicklungsgebiets «Bahnhof West» der Gemeinde. Mit dem Bau der durchgehenden Industriestrasse werden sich die Erschliessung des Areals und dessen Zentralität in den kommenden Jahren zusätzlich verbessern. Aufgrund der zentralen Lage, der guten Erschliessung und der Umnutzungsabsichten der Grundeigentümerschaft eröffnen sich auf dem Areal Potenziale für eine qualitätsvolle und zeitgemässe Siedlungsentwicklung nach innen sowie ortsbauliche und aussenräumliche Aufwertung.
Qualitätssicherndes Verfahren
Die Gemeinde und die Projektträgerschaft führten ein Workshopverfahren mit einem interdisziplinär zusammengesetzten Planungsteam über das gesamte Planungsgebiet durch. Das Workshopverfahren wurde in Anlehnung an die Empfehlungen der Ordnung SIA 143 sowie als qualitätssicherndes Verfahren nach anerkannten Regeln durchgeführt. Resultat des Verfahrens war ein Richtprojekt.
Überbauungsordnung (UeO)
Auf der Grundlage des Richtprojektes wurde anschliessend die Überbauungsordnung (UeO) erarbeitet. Im Herbst 2025 wurden die Unterlagen aus der Vorprüfung vom Kanton (Amt für Gemeinden und Raumordnung) zurückerhalten und nachfolgend entsprechend angepasst. Anschliessend lagen die Unterlagen vom 09. Januar bis zum 10. Februar 2026 bei der Abteilung Bau Münsingen öffentlichen auf. Derzeit werden die Unterlagen zur Einreichung zur Genehmigung durch den Kanton aufbereitet.
Der Gemeinderat von Münsingen hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 24. Juni 2026 und Art. 62 ff des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, das Gebiet Thalmatt Tägertschi in der Wohn- und Arbeitszone gemäss Grundordnung Tägertschi 2.11.2001, Grundstücke Münsingen 3 (Tägertschi) Gbbl.-Nrn. 141, 150 und 177 mit sofortiger Wirkung mit einer Planungszone zu belegen.
Mit der Planungszone wird für den bezeichneten Perimeter die Überprüfung der Nutzungs- und Gestaltungsvorschriften im Hinblick auf eine ortsverträgliche Nutzung und die Anpassung an die Messweisen nach BMBV (Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen) bezweckt.
Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
Das neben dem Schlossgut gelegene Gebiet «Rossboden» umfasst einen Teil der Parzelle Nr. 3735 an dem Gerbengraben in Münsingen und wird für den Gartenbaubetrieb (Öko Gärtnerei Maurer) genutzt. Aufgrund der sensiblen Lage und der Umstrukturierungsabsichten der Grundeigentümerschaft eröffnen sich auf dem Areal Potenziale für eine qualitätsvolle Entwicklung. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision «Münsingen 2030» wurden mit der neu geschaffenen Zone mit Planungspflicht (ZPP) AH «Rossboden» die dafür notwendigen planungsrechtlichen Bestimmungen geschaffen. Diese sehen vor, dass die für die Arealentwicklung notwendige Überbauungsordnung (UeO) auf der Grundlage des Ergebnisses eines einfachen qualitätssichernden Verfahrens unter Einbezug der Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) zu erarbeiten ist.
Qualitätssicherndes Verfahren
Das qualitätssichernde Verfahren wurde im Jahr 2024 durchgeführt. Das Ergebnis des Workshopverfahrens ist ein Richtprojekt, welches vom Gemeinderat als Grundlage für die weitere Planung und die Erarbeitung einer Überbauungsordnung beschlossen wurde.
Überbauungsordnung (UeO)
Anschliessend wurde auf der Grundlage des Richtprojektes die Überbauungsordnung (UeO) erarbeitet. Ende Jahr 2025 wurden die Unterlagen aus der Vorprüfung vom Kanton (Amt für Gemeinden und Raumordnung) zurückerhalten und anschliessend entsprechend angepasst. Die Unterlagen zur öffentlichen Auflage lagen vom 3. April bis zum 4. Mai bei der Bauabteilung Münsingen öffentlich auf. Es wurde keine Einsprache erhoben. Am 18. Mai wurde die UeO Rossboden beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung eingereicht.
Mit der Bildungsstrategie 2030 – «Schule der Zukunft» wurde 2022 in der Gemeinde Münsingen die Grundlage für eine langfristige Schulraumplanung geschaffen. Die langfristige Schulraumplanung bezweckt die Sicherstellung des zeitgemässen Unterrichtes für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Sie umfasst auch den Erhalt und die Entwicklung der Schulgebäude.
Die Schulraumplanung bestätigte den Schulstandort Schlossmatt. Die Strategie des Gemeinderates sieht vor, den Nord-Süd Trakt (Sägegasse 12) durch einen Neubau am gleichen Standort zu ersetzen.
Schulräume weisen grundsätzlich eine höhere Raumhöhe auf als beispielsweise bei einer Wohnnutzung. Unter anderem im Rahmen der ersten Abklärungen zum Ersatzneubau Sägegasse 12 hat sich gezeigt, dass die erhöhte Raumhöhe für Schulräume bei der letzten Ortsplanungsrevision nicht bekannt war. Mit der Anpassung des Baureglements soll dies nun korrigiert werden.
Durch den aktuell bestehenden Verweis in der ZöN Nr. 13 auf die W4 ist bereits heute ein 4-geschossiger Bau zulässig. Die Änderung des Baureglements dient einzig dazu, den mit der Schulraumplanung festgestellten Widerspruch zwischen Fassadenhöhe und der 4-Geschossigkeit aufzuheben und den erhöhten Schulräumen Rechnung zu tragen.
Insgesamt schafft die geringe Änderung des Baureglements Rahmenbedingungen für einen Ersatzneubau, die einerseits den Bestand berücksichtigen und andererseits neue Möglichkeiten für einen vielseitigen, anpassungsfähigen und lernfördernden Schulraum bieten.
Die ZPP P liegt direkt am Bahnhof Münsingen im gemischt genutzten Bahnhofquartier und umfasst sechs Parzellen sowie einen Teil des Kreuzwegs. P1 ist bereits überbaut (Teil-UeO ZPP P1 «Kreuzweg Belpbergstrasse», 2006). Auf den Parzellen Nrn. 778 und 2385 soll das neue Gemeindehaus entstehen. Die Planung erfolgte auf dem ZPP-Abschnitt P2.
Qualitätssichernde Verfahren
Um die hoch gesteckten Anforderungen bezüglich gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit optimal zu erfüllen wurde ein Projektwettbewerb durchgeführt. Das Ziel bestand darin, ein Projekt hervorzubringen, das in funktionaler, städtebaulicher und architektonischer Hinsicht überzeugt. Das neue Gemeindehaus Münsingen soll insbesondere bezüglich Energie und Nachhaltigkeit Massstäbe setzen.
Überbauungsordnung
Auf der Grundlage der Ergebnisse des Projektwettbewerbes wurde anschliessend die Überbauungsordnung (UeO) erarbeitet. Die Unterlagen der UeO lagen zur öffentlichen Auflage vom 22. Mai 2025 bis und mit 23. Juni 2025 bei der Bauabteilung Münsingen öffentlich auf. Es wurde keine Einsprache erhoben. Am 23. September 2025 wurde die Überbauungsordnung vom Kanton (Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR) genehmigt.
Alles weitere zum Projekt finden Sie im Projekt «Üses Gemeindshuus»
ÖREB-Kataster
Der ÖREB-Kataster ist ein praktisches, interaktives Informationssystem. Er gibt verbindlich Auskunft über die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen.


