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Bereich: Verwaltung (134) | News (245) | Vereine (2) | Unternehmen (7) | Politik (72) | Veranstaltungen (5)zu einem kurzen Unterbruch der damit gemessenen Stromversorgung. Mit seiner offenen, kommunikativen und freundlichen Art ist es Fritz Rüegsegger stets gelungen, unseren Kunden die kleine Störung zu erklären und das notwendige
käuflich erworben. Genehmigungsverfahren UeO und Baubewilligung Für die ESN wird von der Gemeinde Münsingen nach Art. 43 Strassengesetz des Kantons Bern eine Überbauungsordnung nach Art. 88 Baugesetz des Kantons Bern erlassen. Der
wird durch das Parlament beschlossen und untersteht gemäss dem fakultativen Referendum (Art. 56 Bst. a i.V.m. Art. 33 Bst. c und 34 Gemeindeordnung). Mittels Reglement wird die Konzessionsabgabe bestimmt und der
Erlasses 06.01.2021 Gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird die Änderung des folgenden Erlasses bekannt gegeben: Verordnung Tagesferien
Erlass 15.12.2023 Gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird die Änderung des folgenden Erlasses bekannt gegeben: Benützungsverordnung
der Erlasse 16.12.2020 Gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird die Änderung der folgenden Erlasse bekannt gegeben: Personalverordnung
Münsingen Gebührenverordnung Feuerungskontrollen 2011 Der Gemeinderat Münsingen erlässt gestützt auf Art. 7 und 14 der Kantonalen Verordnung über die Kontrolle der Feuerungsanlagen mit Heizöl "Extra leicht" und Gas (VKF)
Erlass 20.10.2023 Gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird die Änderung des folgenden Erlasses bekannt gegeben: • Gebührenverordnung
bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09.07.1985 (BauG) die oben erwähnte Planung zur öffentlichen Auflage. Die
20.12.2018 Gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird die Änderung des folgenden Erlasses bekannt gegeben: Benützungsverordnung
Münsingen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09.07.1985 (BauG) die oben erwähnte Planung zur öffentlichen Auflage. Die Parzelle 103,
(ZPP H «Rosenweg», Abschnitt H2, Teil 2) - 2. Planauflage 16.11.2017 Der Gemeinderat Münsingen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juli 1985 (BauG) die Änderungen der Teil-Überbauungsordnung (UeO) «Räbacher» ge-genüber
und Holtag statt. Dabei kann die Bevölkerung aus Münsingen, Trimstein und Tägertschi Gebrauchsgegenstände aller Art bringen bzw. holen. Ziel des Bring- und Holtages ist es, dass noch brauchbare Gegenstände weiterverwendet, anstatt im
Am Bring- und Holtag kann die Bevölkerung aus Münsingen, Trimstein und Tägertschi noch brauchbare Gegenstände aller Art bringen bzw. holen. Im Prinzip handelt es sich dabei um eine grosse Gratis-Tauschbörse. Ziel des Bring- und Holtages
mit einem Endbetrag von CHF 259‘087.70 und ohne Differenz zur Kreditsprechung zur Kenntnis genommen. Gestützt auf Art. 54 Abs. 2 Bst. a) der Gemeindeordnung ist dieses Geschäft traktandiert. Eintreten ist nicht obligatorisch. Das
und Hotel Löwen in der ZPP V «Löwenmatte/Bernstrasse» 20.12.2018 Der Gemeinderat von Münsingen hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff des Baugesetzes vom 9. Juni 1985
senden 1 von 4 Auszug Verordnung öffentliche Sicherheit – Aufgebote und Dispensationen Dienstanzeigen / Aufgebote Art. 39 1 2 Dienstverschiebungen / Urlaube Art.40 1 2 Bewilligungskriterien Alle schutzdienstpflichtigen Personen werden
Bernhard Henri und Mitunterzeichnende überparteilich Postulat 2215 08.11.2022 Evangelische Fraktion EVP und EDU Art Nr. Postulat Einreichende Partei Titel 2403 19.03.2024 Grüne Grüne Klimawirkungsabschätzung Richtlinienmotion 2402
Zweck Taxis einzusetzen und Personal zu beschäftigen. Grundvoraussetzung gemäss Taxireglement Gemeinde Münsingen, Art. 4: bei Erstbeantragung einer Halterbewilligung muss die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller nachweisen, dass sie
11 2 von 15 Das Gemeindeparlament der Gemeinde Münsingen erlässt gestützt auf Art. 55 Bst. a der Gemeindeordnung1 das folgende Kommissionenreglement: 1. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand 1 2 Dieses
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