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Belpbergstrasse Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 63 Absatz 1 lit. a und Artikel 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland,
Giessen-weg Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 63 Absätze 1 lit. a und Artikel 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland,
Vielfalt der Gemeinde zu stärken. Zudem geht Münsingen sorgfältig mit den vorhandenen Res-sourcen um. Politik und Verwaltung engagieren sich stark für ein nachhaltiges und ressourcenscho-nendes Verhalten. Schulanlage Tägertschi - Anschluss
Arbeit hat der Gemeinderat zusammen mit dem Parlament, mit der Bevölkerung, mit Fachleuten und Planern, mit der Verwaltung und vor allem auch mit vielen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern die gesamte baurechtliche Grundordnung
zu motivieren und ihnen bei Bedarf Hilfestellungen anzubieten. Schlüsselpersonen ergänzen die Dienste der Gemeinde (Verwaltung, Schulen u. a. m.) und machen generell den Schweizer Alltag für Migrantinnen und Migranten zugänglicher. Das Projekt
für zukünftige Generationen gebaut. Auf www.muensingen.ch/projekte sowie in den Ausgaben der Münsinger Info wird die Verwaltung laufend über das Projekt informieren. Weiteres Vorgehen 2023 Wettbewerbsverfahren 2024 Detailprojekt und
Feller und Thekla Huber über die neue Ressorverteilung beraten und gibt diese wie folgt bekannt: Gemäss Art. 27 der Verwaltungsverordnung führt das Gemeindepräsidium von Amtes wegen das Ressort Präsidiales sowie ein weiteres Ressort. Gemeindepräsident
betroffen und bleiben unverändert im Bauinventar. In der Regel werden die Bauinventare der einzelnen Gemeinden verwaltungsanweisend bzw. behördenverbindlich in Kraft gesetzt. Dies bedeutet, dass ein Inventar zunächst nur von den kantonalen und
Das Bauinventar stützt sich auf Art. 10d–e BauG und Art. 13 Abs. 1 BauV. Es tritt in der Regel in genehmigter Form verwaltungsanweisend in Kraft und kann später als Grundlage für die grundeigentümerverbindliche Umsetzung im Nutzungsplanverfahren dienen
Montag, Mittwoch und Donnerstag
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*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
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