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Bereich: News (187) | Politik (41) | Verwaltung (32)«Jungfrauweg» Die Änderung der Grundordnung besteht aus: • Ausschnitt Zonenplan 1 • Auszug Baureglement Weitere Unterlagen: • Erläuterungsbericht • Mitwirkungsbericht 24. Januar 2018 Genehmigt am: Nachgeführt bis:
Einwohnergemeinde Münsingen UeO q «Zentrum Bahnhof West» mit Änderung der Grundordnung Erläuterungsbericht 3.1.3 Baureglement Die heute rechtsgültigen Bestimmungen zur ZPP B (vgl. Anhang 1) wurden im Rahmen der letzten Ortsplanungsrevision
im Richtplan Verkehr 2009 der Gemeinde Münsingen behördenverbindlich verankert und ihre Umsetzung im Zonenplan und im Baureglement raumplanerisch sichergestellt. Die ESN ist im Agglomerationsprogramm Bern, Teil Siedlung + Verkehr sowie im Regionalen
Rahmen aktualisiert. Die gleichzeitige Überarbeitung der baurechtlichen Grundordnung (Zonenplan, Überbauungsordnungen, Baureglement), des Richtplans Mobilität, des Richtplans Energie und des Richtplans Landschaft erlaubt es, die Planungsinstrumente
+ Dällenbach Ing. AG, März 2016. [4] Besprechung mit B+D, Moeri & Partner AG und IMPULS AG vom 20.11.2015. [5] Baureglement der Einwohnergemeinde Münsingen, 2010. [6] Zonenplan (1+2) der Einwohnergemeinde Münsingen, 2011. [7] Qualitative
+ Dällenbach Ing. AG, März 2016. [4] Besprechung mit B+D, Moeri & Partner AG und IMPULS AG vom 20.11.2015. [5] Baureglement der Einwohnergemeinde Münsingen, 2010. [6] Zonenplan (1+2) der Einwohnergemeinde Münsingen, 2011. [7] Qualitative
geändert. Kantonal ist neu der gewichtete Energiebedarf von Gebäuden massgebend. Bis zu einer Revision des Münsinger Baureglements bleiben aber auch die kommunalen Anforderungen, insbesondere der zulässige Höchstanteil nicht erneuerbarer Energie
«Bahnhof West» - Ein komplexes Planungsprojekt kurz zusammengefasst 1. Einführung Mit Inkraftsetzung des neuen Baureglementes von Münsingen per 1.7.2011 wurde in Art. 18 die Zone mit Planungspflicht «Bahnhof West» (nachfolgend ZPP B) neu
Nutzungsplanung umfassend überarbeitet und auf die neuen Gegebenheiten, Anforderungen und Bedürfnisse abgestimmt. Das Baureglement, die Zonenpläne und die Richtpläne sind in einer gesamtheitlichen Betrachtungsweise erarbeitet worden. Dabei wurden
am 9. November 2021 nach vierjähriger Arbeit die Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 beschlossen. Die Grundordnung (Baureglement) wurde mit drei Änderungen grossmehrheitlich angenommen. Auch der Umzonung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) AC
Nutzungsplanung umfassend überarbeitet und auf die neuen Gegebenheiten, Anforderungen und Bedürfnisse abgestimmt. Das Baureglement, die Zonenpläne und die Richtpläne sind in einer gesamtheitlichen Betrachtungsweise erarbeitet worden. Dabei wurden
schon bebauten Orten lässt sich der Boden aufbrechen und mit durchlässigen Belägen ersetzen. Dächer sollten wie im Baureglement gefordert begrünt werden. Generell sollten alle nicht genutzten, öffentlichen Flächen bezüglich ihrem
AFP zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum bekennt und setzt vor allem auf das Modell der Kostenmiete. Im neuen Baureglement wurde das Anliegen in Artikel 50 «Wohnraum und Gewerbeförderung» aufgenommen. Gemäss Art. 50 Gemeindebaureglement
AFP zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum bekennt und setzt vor allem auf das Modell der Kostenmiete. Im neuen Baureglement wurde das Anliegen in Artikel 50 «Wohnraum und Gewerbeförderung» aufgenommen. Gemäss Art. 50 Gemeindebaureglement
für den Bau der Seniorenwohnungen und Pflegeplätze sowie die Umgestaltung des Bahnhofzugangs) Der Zonenplan und das Baureglement (geringfügige, die UeO q betreffende Anpassungen) 1.3 Aufbau dieses Berichtes Im Kapitel 2 werden die Eingaben zum
Teil-Überbauungsordnung Kreuzweg/Belpbergstrasse (ZPP P2/P3) sowie die damit zusammenhängende Änderung des Baureglements und der UeO d «Chutzenweg» zur öffentlichen Auflage genehmigt. Gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni
Die Münsinger Stimmbevölkerung genehmigt bei einer Stimmbeteiligung von 51.1% die baurechtliche Grundordnung (Baureglement und Zonenpläne) deutlich mit 2‘659 JA-Stimmen (60.9%). Die Zone mit Planungspflicht (ZPP) «Underrütti» lehnt die
Die Ue0 q „Senevita" soll in ihrem Wirkungsbereich die ZPP „Bahnhof West" B1 ablösen. Zonenplan und Baureglement werden diesbezüglich angepasst resp. nachgeschrieben. Die Streichung des „Bahnhofplatzes West" in den Vorschriften
zu schaffen. Im Zonenplan 2 der Gemeinde sind Baumschutzgebiete und schützenswerte Einzelbäume bezeichnet. Das Baureglement regelt den Umgang mit diesen geschützten Bäumen im Grundsatz (Art. 59 Abs. 5). Die nachfolgenden Merkblätter und
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
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