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Bereich: News (95) | Politik (34) | Verwaltung (33)«Bahnhof West» - Ein komplexes Planungsprojekt kurz zusammengefasst 1. Einführung Mit Inkraftsetzung des neuen Baureglementes von Münsingen per 1.7.2011 wurde in Art. 18 die Zone mit Planungspflicht «Bahnhof West» (nachfolgend ZPP B) neu
Nutzungsplanung umfassend überarbeitet und auf die neuen Gegebenheiten, Anforderungen und Bedürfnisse abgestimmt. Das Baureglement, die Zonenpläne und die Richtpläne sind in einer gesamtheitlichen Betrachtungsweise erarbeitet worden. Dabei wurden
schon bebauten Orten lässt sich der Boden aufbrechen und mit durchlässigen Belägen ersetzen. Dächer sollten wie im Baureglement gefordert begrünt werden. Generell sollten alle nicht genutzten, öffentlichen Flächen bezüglich ihrem
Teil-Überbauungsordnung Kreuzweg/Belpbergstrasse (ZPP P2/P3) sowie die damit zusammenhängende Änderung des Baureglements und der UeO d «Chutzenweg» zur öffentlichen Auflage genehmigt. Gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni
für den Bau der Seniorenwohnungen und Pflegeplätze sowie die Umgestaltung des Bahnhofzugangs) Der Zonenplan und das Baureglement (geringfügige, die UeO q betreffende Anpassungen) 1.3 Aufbau dieses Berichtes Im Kapitel 2 werden die Eingaben zum
ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Auflagedokument: Änderung Baureglement und Zonenplan Erläuternde Dokumente: Erläuterungsbericht Vorprüfungsbericht Mitwirkungsbericht Präsentation
zu schaffen. Im Zonenplan 2 der Gemeinde sind Baumschutzgebiete und schützenswerte Einzelbäume bezeichnet. Das Baureglement regelt den Umgang mit diesen geschützten Bäumen im Grundsatz (Art. 59 Abs. 5). Die nachfolgenden Merkblätter und
Die Ue0 q „Senevita" soll in ihrem Wirkungsbereich die ZPP „Bahnhof West" B1 ablösen. Zonenplan und Baureglement werden diesbezüglich angepasst resp. nachgeschrieben. Die Streichung des „Bahnhofplatzes West" in den Vorschriften
Die Münsinger Stimmbevölkerung genehmigt bei einer Stimmbeteiligung von 51.1% die baurechtliche Grundordnung (Baureglement und Zonenpläne) deutlich mit 2‘659 JA-Stimmen (60.9%). Die Zone mit Planungspflicht (ZPP) «Underrütti» lehnt die
Start zur Mitwirkung Ab 21. Oktober 2019 liegen die neuen Planungsinstrumente zur Mitwirkung auf. Dazu gehören das Baureglement und die drei Zonenpläne, welche für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich sind, sowie die
Die Münsinger Stimmbevölkerung genehmigt bei einer Stimmbeteiligung von 51,1% die baurechtliche Grundordnung (Baureglement und Zonenpläne) deutlich mit 2659 JA-Stimmen (60,9%). Die Zone mit Planungspflicht (ZPP) «Underrütti» lehnt die
Mal ein Perimeter mit Anschlusspflicht festgelegt wird, und mit der erstmaligen Aufnahme von Energiebestimmungen im Baureglement 1993 werden die Voraussetzungen für den Betrieb der ZWPA geschaffen. Diese kann denn auch im selben Jahr ihren Betrieb
Start zur Mitwirkung Ab 21. Oktober 2019 liegen die neuen Planungsinstrumente zur Mitwirkung auf. Dazu gehören das Baureglement und die drei Zonenpläne, welche für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich sind, sowie die
Sechs Einsprachen wurden bisher zurückgezogen. Sechs weitere Einsprechende stellen den Rückzug nach Anpassungen im Baureglement oder auf den Zonenplänen in Aussicht. Ergebnis zweite Vorprüfung Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons
Die Münsinger Stimmbevölkerung genehmigt bei einer Stimmbeteiligung von 51,1% die baurechtliche Grundordnung (Baureglement und Zonenpläne) deutlich mit 2659 JA-Stimmen (60,9%). Die Zone mit Planungspflicht (ZPP) «Underrütti» lehnt die
Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten 2017 Management Summary 1. 2. 3. Durch die Anpassungen des Baureglements und der Zonenpläne im Rahmen der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 entstehen durch Um- und Aufzonungen
oder sicheren Bereich mit einer gewissen Anonymität sein. Zur Ausnützung der Höhe: Das ist gegeben, im neuen Baureglement ist das gegeben, wie die Ausnützung erfolgen kann. Das wird gleich hoch sein, wie das Migros-Gebäude. Das wurde
vom 21.03.2023. Um welche Fläche geht es? Die Parzelle Nr. 1004 liegt nach der alten und der neuen Grundordnung (Baureglement und Zonenpläne) in der Regelbauzone Wohnzone W2. Die Parzelle umfasst eine Grundstücksfläche von 14‘535.00 m2.
oder für Teile davon grundeigentümerverbindliche Anforderungen an die Energienutzung im Zonenplan und im Baureglement festzulegen. Dies hat die Gemeinde Münsingen schon in der Ortsplanung 2010 umgesetzt. So wurden folgende Vorschriften
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
E-Mail