09.07.2026
Wir erinnern alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer an die Meldepflicht. Mutationen wie Umzüge, neu gehaltene Hunde oder der Hinschied des Hundes sind von den Hundehaltenden in der Datenbank Amicus bis am 31. Juli 2026 zu mutieren und der Abteilung Finanzen telefonisch oder via Online-Schalter mitzuteilen.
Alle Hunde, die am 1. August 2026 über 6 Monate alt sind, sind gebührenpflichtig. Die Hundetaxe beträgt CHF 120.— pro Tier. Von der Taxe befreit sind Hunde mit einer Spezialausbildung (gemäss Reglement über die Hundetaxe 2014, Artikel 3) und ein Tier pro Landwirtschaftsbetrieb. Den bisherigen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer wird im August 2026 eine Rechnung zugestellt.
Weitere Auskünfte erteilt die Abteilung Finanzen.