03.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses des Gemeinderates zum Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62ff BauG Thalmatt Tägertschi. Derzeit liegt der Beschluss des Gemeinderates zum Erlass der Planungszone Thalmatt Tägertschi während 30 Tagen, das heisst vom 3. Juli 2026 bis 3. August 2026 bei der Abteilung Bau in Münsingen öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeinde Münsingen, Abteilung Bau, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen, einzureichen.
Weitere Unterlagen sind hier (muensingen.ch -> Projekte -> Raumplanung -> Entwicklungsgebiete -> Planungszone Thalmatt Tägertschi) ersichtlich