Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Leichte Sprache
AusEin
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen
Dokumente vorlesen
Ein
Gemeinde Münsingen
Gemeinde Münsingen

Sicherung von öffentlichen Abwasserleitungen mit Sonderbauwerken und Nebenanlagen (SÖL)

Überbauungsordnung nach Art. 28 KGSchG in Verbindung mit Art. 21 und 22 WVG für die Sicherung von öffentlichen Abwasserleitungen

Die Gemeinde Münsingen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Bestehende Abwasserleitungen Ortsteil Münsingen», zur öffentlichen Auflage:

  • Überbauungsplan 1:1000
  • Erläuterungsbericht zur Überbauungsordnung

Die Akten liegen vom 14.04.2026 bis und mit 18.05.2026 bei der Gemeinde Münsingen, im 1.OG der Abteilung Bau, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen auf.

Während der Auflagefrist kann schriftlich begründet Einsprache erhoben werden (Art. 60. Abs. 2 BauG). Die Eingaben sind an die Gemeinde Münsingen, Abteilung Bau, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen zu richten. Die Gemeinde Münsingen bittet um folgenden Vermerk auf dem Couvert: «Einsprache Sicherung von öffentlichen Abwasserleitungen».

Dokumente

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen