Überbauungsordnung nach Art. 28 KGSchG in Verbindung mit Art. 21 und 22 WVG für die Sicherung von öffentlichen Abwasserleitungen
Die Gemeinde Münsingen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Bestehende Abwasserleitungen Ortsteil Münsingen», zur öffentlichen Auflage:
Die Akten liegen vom 14.04.2026 bis und mit 18.05.2026 bei der Gemeinde Münsingen, im 1.OG der Abteilung Bau, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen auf.
Während der Auflagefrist kann schriftlich begründet Einsprache erhoben werden (Art. 60. Abs. 2 BauG). Die Eingaben sind an die Gemeinde Münsingen, Abteilung Bau, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen zu richten. Die Gemeinde Münsingen bittet um folgenden Vermerk auf dem Couvert: «Einsprache Sicherung von öffentlichen Abwasserleitungen».