Ortsplanung

Ortsplanung
Abteilung Bau

Die Gemeinde weiter entwickeln
Die Aufgabe der Raumplanung ist es, räumliche Anforderungen auf den unterschiedlichen Ebenen (Münsingen, Region Aaretal, Kanton Bern, Schweiz) und in Bezug auf die unterschiedlichen Aspekte (Verkehr, Umwelt, Bevölkerung, Wirtschaft) abzustimmen und Konflikte auszugleichen sowie Vorsorge für (zukünftige) Raumfunktionen und -nutzungen zu treffen. Dabei wird eine nachhaltige Raumentwicklung angestrebt, die die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ansprüche an den Raum miteinander in Einklang bringt.


Die Nachhaltigkeit der Entwicklung steht im Vordergrund:

  • Die Bevölkerungsentwicklung soll primär dort stattfinden, wo eine gute Versorgungsinfrastruktur und ein gutes Angebot mit öffentlichem Verkehr bestehen.
  • Siedlung und Landschaft sollen qualitativ aufgewertet werden. Es wird ein qualitatives Wachstum verfolgt. Ortsgestaltung, massvolle und strukturgerechte Innenentwicklung, Aufwertung der Landschaft, Naherholung, Verbesserung der Wohnqualität werden räumlich konkretisiert und die Umsetzung organisiert.
  • Der Verkehr wird verträglich ausgestaltet. Es wird die 4-V Strategie (vermeiden, verlagern, verträglich gestalten, vernetzen) angewendet. Besondere Beachtung wird der Abstimmung von Verkehr und Siedlung geschenkt.

 

Seit 2013 bzw. 2017 haben sich die Aufgaben der Ortsplanung Münsingen auf die Ortsteile Trimstein und Tägertschi ausgeweitet. Die verschiedenen Planungsinstrumente welche heute deshalb noch in der Ortsplanung berücksichtigt werden müssen, werden im Rahmen der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 zusammengeführt.

Die aktualisierten und um die Ortsteile Tägertschi und Trimstein erweiterten Richtpläne Energie, Landschaft und Mobilität sind bereits in Kraft (siehe Dokumente).

Das Volk hat am 15.05.2022 die Nutzungsplanung (Baureglement und Zonenpläne) angenommen. Sie ist nun beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Genehmigung. Die aktualisierte Nutzungsplanung hat Vorwirkung. Dies bedeutet für Bauvorhaben, dass bis zur Rechtskraft der aktualisierten Nutzungsplanung entweder

  1. die Vorschriften der alten und der neuen Nutzungsplanung eingehalten sein müssen oder
  2. wenn nur die neuen Vorschriften eingehalten werden, das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern der vorzeitigen Baubewilligung zustimmen muss

damit eine Baubewilligung erteilt werden kann.

Die bestehenden baurechtlichen Grundlagen aller drei Ortsteile sind unter Dokumente untenstehend einsehbar. Die baurechtliche Grundlage mit Vorwirkung ist unter der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 einsehbar:

 

Hier geht es zur Nutzungsplanung Münsingen 2030

 

Informations- und Kontaktstelle
Die fachliche und technische Planung und Entwicklung in allen Bereichen der Ortsplanung obliegt der Abteilung Bau. Politisch ist das Ressort Planung und Entwicklung zuständig.

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Münsingen im Film

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