Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link | ||||||||||||||||||||||||||||
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Bestattung / Friedhof ![]() | Bestattungs- und Friedhofreglement 2023 Bestattungs- und Friedhofreglement 2023 – Verordnung Friedhof - Gebührentarif (Gemeindeverband Friedhofwesen) | ||||||||||||||||||||||||||||||
Heimatausweis ![]() Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (zum Beispiel Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie von der Gemeinde, bei welcher Sie niedergelassen sind, einen Heimatausweis. Die Schriften und somit der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz bleiben dabei in der Gemeinde Münsingen. Die Gültigkeit des Ausweises ist normalerweise auf 1 Jahr beschränkt, in speziellen Fällen kann die Gültigkeitsdauer jedoch ein Jahr übersteigen. Sie können online einen Heimatausweis beantragen oder Ihren bestehenden Heimatausweis verlängern. Die Gebühren betragen für die Erstausstellung Heimatausweis CHF 20.00 + Porto, für die Verlängerung Heimatausweis CHF 10.00 + Porto und werden in Rechnung gestellt. Unter Wochenaufenthalt verstehen wir den Aufenthalt einer Person, welche in einer anderen Gemeinde als seinem Wohnort erwerbstätig ist, jedoch zur Verbringung der arbeitsfreien Tage regelmässig in die Gemeinde zurückkehrt, in der sich der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen befindet. Personen in Ausbildung, d.h. Schüler, Kursbesucher, Auszubildende, Studenten, die sich ausserhalb des Ortes ihrer Niederlassung aufhalten, melden sich ungeachtet ihres Alters mit einem Heimatausweis an. Bei Fragen stehen Ihnen die Einwohnerdienste gerne zur Verfügung. | Online einen neuen Heimatausweis bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Lebensbescheinigung ![]() Lebensbescheinigungen werden nur bei persönlichem Erscheinen am Schalter der Einwohnerdienste ausgestellt. Die Lebensbescheinigung ist kostenpflichtig (siehe Gebührenverordnung). Bitte vergessen Sie nicht, einen amtlichen Ausweis mitzunehmen. | Gebührenreglement 2015 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ausweis über den registrierten Familienstand / Familienschein ![]() Bitte bestellen Sie Zivilstandsdokumente, wie zum Beispiel den Ausweis über den registrierten Familienstand über den Online-Schalter des Zivilstandesamt. | Ausweis über den registrierten Familienstand bzw. Familienschein bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Eheschein / Trauungsurkunde ![]() Trauungsurkunden müssen beim Zivilstandsamt des Trauungsortes (nicht des Wohn- oder Heimatortes) bestellt werden. | Eheschein / Trauungsurkunde bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ehevorbereitung ![]() Was muss vorher erledigt werden, welche rechtlichen Folgen hat die Ehe auf Vermögen und Schulden, muss ich den Namen ändern und wie wirkt sich die Heirat auf eine ausländische Ehepartnerin, einen ausländischen Ehepartner aus? Brauche ich einen neuen Ausweis und darf ich für die Trauung von der der Arbeit fernbleiben? Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den externen Link. | Informationen zur Ehevorbereitung | ||||||||||||||||||||||||||||||
Familienausweis / Familienbüchlein ![]() Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder. Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis nach Vorlage des alten Dokuments ersetzt. | Familienausweis / Familienbüchlein bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Personenstandsausweis ![]() Der Personenstandsausweis (für Schweizer Staatsangehörige) und die Bestätigung über den registrierten Personenstand (für ausländische Staatsangehörige) geben Auskunft über die aktuell registrierten Daten der Person und eignen sich zum Nachweis von Personendaten wie Namensführung, Zivilstand oder - für schweizerische Staatsangehörige - Bürgerrecht. Den Personenstandsausweis bestellen schweizerische Staatsangehörige beim Zivilstandsamt des Heimatortes. Die Bestätigung über den registrierten Personenstand bestellen ausländische Staatsangehörige beim Zivilstandsamt des Wohnortes. | Personenstandsausweis/Bestätigung über registrierten Personenstand bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Anerkennungsschein (Kind) | Bestätigung einer Kindesanerkennung bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Geburtsanzeige ![]() Wenn Ihr Kind in einem Spital oder in einem Geburtshaus geboren ist, wird die Geburt automatisch dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet. Bei einer Hausgeburt sind Sie dazu verpflichtet, das Kind innert drei Tagen nach der Geburt beim Zivilstandsamt des Geburtsortes anzumelden.
Die Gemeinde wird von zuständigen Zivilstandsamt automatisch informiert. Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Sicherheit gerne zur Verfügung. | Weitere Informationen zur Geburtsanzeige | ||||||||||||||||||||||||||||||
Geburtsschein / Geburtsurkunde ![]() Geburtsurkunden müssen beim Zivilstandsamt des Geburtsortes (nicht des Wohn- oder Heimatortes) bestellt werden. | Geburtsschein / Geburtsurkunde bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Mütter- und Väterberatungsstelle ![]() Die Mütter- und Väterberatung ist im Auftrag der kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) in der Prävention und Früherkennung, dem so genannten Frühbereich, tätig. | Informationen zur Beratungsstelle | ||||||||||||||||||||||||||||||
Todesschein / Todesurkunde ![]() Todesurkunden müssen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes (nicht des Wohn- oder Heimatortes) bestellt werden. | Todesschein online bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Auslandaufenthalte ![]() Möchten Sie die Schweiz für einen Auslandaufenthalt verlassen oder möchten Sie gar auswandern? Worauf müssen Sie achten, was müssen Sie vor der Abreise unternehmen, an wen können Sie sich vor Ort bei administrativen Fragen wenden? Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den externen Link oder wenden Sie sich an die Einwohnerdienste. | Weitere Informationen zu Auslandaufenthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||
Strom / Wasser / Wärme | https://www.inframuensingen.ch | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ausserfamiliäre Kinderbetreuung ![]() Den Eltern stehen neben den Kindertagesstätten (Kitas) weitere Formen ausserfamiliärer Kinderbetreuung zur Verfügung | Möglichkeiten der ausserfamiliären Kinderbetreuung | ||||||||||||||||||||||||||||||
Alters- und Pflegeheime | Alterssitz Neuhaus Aaretal AG Stiftung für Betagte Münsingen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Spitex ![]() Hier bin ich zu Hause.
Ein legitimer Wunsch. Wir von der SPITEX AareGürbetal machen dies mit einem umfassenden Angebot in Pflege und Haushalt möglich. | Weitere Informationen zur Spitex AareGürbetal | ||||||||||||||||||||||||||||||
Hundesteuer / Hundemarke ![]() Seit dem Jahr 2010 behält die Hundemarke ihre Gültigkeit (keine Jahreszahl mehr auf der Marke). Falls Sie Ihre Hundemarke verloren haben, können Sie bei der Abteilung Finanzen eine neue Hundemarke bestellen. | Formular Hundanmelden | ||||||||||||||||||||||||||||||
Sportanlagen ![]() Die Gemeinde Münsingen bietet verschiedenste Sportanlagen bei den Schulzentren Rebacker und Schlosmatt. Die Anlagen können für sportliche Aktivitäten sowie gesellschaftliche und familiäre Anlässe (z.B. Theater, Lotto, Konzerte, Geburtstagsfeste) gemietet werden. | Reservationssystem der Gemeinde Münsingen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Versichertenausweis (AHV-Karte) - bestellen ![]() Der Versicherungsausweis wird in der Regel nur einmal ausgestellt für Versicherte, die Beiträge bezahlen oder Leistungen beziehen, ohne Beiträge zahlen zu müssen. | Bestellung Versichertenausweis | ||||||||||||||||||||||||||||||
Sozialhilfe ![]() Aufgaben der individuellen Sozialhilfe
Ziele der individuellen Sozialhilfe?
Links | Soziales - Antrag Sozialhilfe Soziales - Bestimmung für den Bezug von Sozialhilfeleistungen Sozialhilfe - Eine Institution im Brennpunkt (Münsinger Info 03/2016) | ||||||||||||||||||||||||||||||
Schulzahnpflege ![]() Die jährliche Untersuchung ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch und unentgeltlich. | Merkblatt Schulzahnpflege Schulzahnpflege - Gesuch Schulzahnpflegeverordnung 2003 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Suchthilfe und Prävention ![]()
Das Angebot richtet sich an Betroffene aller Altersgruppen und deren Umfeld. Betroffene und deren Angehörige sind oft nicht mehr in der Lage, Suchtprobleme aus eigener Kraft zu verändern. Scheuen Sie sich nicht, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ws werden Beratung und Therapie für Betroffene im Rahmen von Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppengesprächen angeboten. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Informationsgespräch. Das Angebot ist kostenlos. | Beratungsstützpunkt der Berner Gesundheit in Münsingen www.bernergesundheit.ch www.blaueskreuz.ch | ||||||||||||||||||||||||||||||
Pilzkontrolle ![]() Seit 2019 können Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Münsingen die Pilzkontrollstelle in Konolfingen kostenlos nutzen. Die Öffnungszeiten sind unter www.konolfingen.ch ersichtlich. Andere Kontrollstellen in unserer Umgebung finden Sie im Internet unter www.vapko.ch. | Termine Pilzkontrolle | ||||||||||||||||||||||||||||||
Trinkwasser ![]() Trinkwasser ist kostbar und unentbehrlich. Die Schweiz verfügt über reiche und qualitativ gute Wasserressourcen. Wir sind gehalten, äusserst sorgsam und respektvoll mit unserem Wasser umzugehen. Mit dem vorliegenden Merkblatt der InfraWerkeMünsingen wollen wir Wissenswertes rund um das Thema Trinkwasserversorgung in der Schweiz und in Münsingen vermitteln und aufzeigen, wie wir alle zu einem nachhaltigen Umgang mit der wertvollen Ressource beitragen können. Die Trinkwasserversorgung wird durch InfraWerkeMünsingen sichergestellt. Weitere Infos zu Wasser, Strom und Wärme finden Sie auf der Website der InfraWerkeMünsingen. | Merkblatt Trinkwasser | ||||||||||||||||||||||||||||||
Arbeitslosigkeit ![]() Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Informieren Sie sich frühzeitig, was Sie unternehmen müssen, um Arbeitslosengeld zu erhalten, und wie Sie möglichst rasch wieder eine Stelle finden. | Weitere Informationen zu Arbeitslosigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ![]() Das Ziel der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ist die Deckung der minimalen Lebenskosten von Personen, die eine Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente beziehen. | Informationen zu monatlichen Ergänzungsleistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Altersrente (AHV) ![]() Wer das ordentliche Rentenalter erreicht (Frauen 64 Jahre, Männer 65 Jahre) hat grundsätzlich Anspruch auf eine Altersrente der AHV. Zusätzlich muss während mindestens einem vollen Beitragsjahr AHV-Beiträge angerechnet können. | Altersrente (AHV) - Anmeldeformular | ||||||||||||||||||||||||||||||
Volksschule Münsingen ![]() 2 LANGUES 1 ZIEL + BERUFSTOUR 7. KLASSEN Alle Infos zum Sprachaustausch finden Sie hier auf diesem Link. *** Die Volksschule Münsingen bietet neben einem umfassenden Unterricht nach kantonalem Lehrplan ein vielfältiges, auf die Bedürfnisse der Kinder ausgerichtetes Angebot an Frei- und Wahlfächern. Speziell hervorzuheben sind die musikalische Förderung, die Aufgabenhilfe und die breite Palette des freiwilligen Schulsports. Die Förderung der Kinder und Jugendlichen steht bei allen Aktivitäten im Zentrum. Die Leitung der Abteilung Bildung und Kultur ist für die operative Führung der Volksschule Münsingen verantwortlich und führt die Schulleitungen. Sie bildet die Schnittstelle zur Verwaltung und zur strategischen Ebene von Bildungskommission und Gemeinderat. | Volksschule Münsingen - Ferienplan Adressliste Volksschule Münsingen Merkblatt Blockzeiten Volksschule Münsingen - Anmeldung | Volksschule Münsingen | |||||||||||||||||||||||||||||
Kultur- und Sportförderung ![]() Aufgabe
Formular
Das Gesuch welches bei der Kommission für Kultur, Freizeit und Sport eingereicht wird, muss folgende Unterlagen enthalten:
Das Gesuch wird inklusive Unterlagen bei der Abteilung Bildung, Kultur und Sport eingereicht. | Kultur, Freizeit und Sport - Gesuch finanzielle Unterstützung | Sportangebote des Kantons Bern | |||||||||||||||||||||||||||||
Gastgewerbliche Einzelbewilligung ![]() Öffentliche Anlässe/Veranstaltungen, an welchen Speisen und Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, sind der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt. Bei der Standortgemeinde ist mindestens 20 Tage vor dem Anlass, bei Grossanlässen mit über 500 Personen 60 Tage vor dem Anlass ein Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung F), zusammen mit einem Jugendschutzkonzept, einem Hygienekonzept, einer Getränkekarte mit Mengen- und Preisangaben sowie einem Gesuch für die Durchführung einer Veranstaltung einzureichen. Für Grossanlässe mit über 500 Personen ist zudem unbedingt sechs Monate vor der Veranstaltung mit der Gemeindepolizei Kontakt aufzunehmen. Die Formulare und Hinweise finden Sie auf der Webseite des Regierungsstatthalteramtes. www.jugendschutzbern.ch | Veranstaltungen - Fragebogen Durchführung einer Veranstaltung Veranstaltungen - Leitfaden Durchführung einer Veranstaltung | Formulare für Festwirtschaftsbewilligung | |||||||||||||||||||||||||||||
Aussen-/ Strassenreklame und Plakate ![]() Für die Aussen- und Strassenreklame gelten die kantonalen Bestimmungen.
| Reservation von Plakatständern/Ortseingangstafeln | ||||||||||||||||||||||||||||||
Feuerungskontrolle ![]() Gemäss kantonaler Verordnung über die Kontrolle der Feuerungsanlagen mit Heizöl "Extra leicht" und Gas (VKF) vollziehen die Gemeinden die Feuerungskontrolle. Sie bestimmen dazu eine für die Durchführung der Kontrollen zuständige Person. Für Münsingen ist dies Kreiskaminfegermeister Roland Morgenthaler. Kontrollrhythmus Die Feuerungsanlagen müssen in der Regel alle zwei Jahre kontrolliert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung des Kontrollrhythmus auf vier Jahre möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Amt für Wirtschaft (AWI). Der Inhaber der Anlage muss dem Feuerungskontrolleur Zugang zur Anlage gewähren. Die Kontrolle wird rechtzeitig angekündigt. Sanierung Erfüllt eine Anlage die Emissionsgrenzwerte für die Feuerungskontrolle nicht und kann die Anlage auch nicht entsprechend einreguliert werden, verfügt die Gemeinde eine Sanierungsfrist (in der Regel sechs Jahre). Gebühren In der Gebührenverordnung der Gemeinde sind die für die Feuerungskontrollen zu erhebenden Gebühren festgehalten. Sie stützen sich auf den Muster-Gebührentarif des Kantons. | Feuerungskontrollen - Gebührenverordnung 2011 | Kreiskaminfeger | |||||||||||||||||||||||||||||
Förderprogramm Energiewende ![]() Die Verminderung des CO2-Ausstosses und damit die Förderung von erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz sind der Gemeinde Münsingen ein grosses Anliegen. Aus diesem Grund fördert Münsingen Projekte im Bereich erneuerbare Energien, Heizungsersatz, energetische Sanierungen und Beratung, die einen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen leisten. Das Förderprogramm Energiewende basiert auf Reglement und Verordnung über den Ausgleich von Planungsvorteilen. Der vorliegende Leitfaden zeigt auf, welche energieeffizienten Systeme und Lösungen die Gemeinde Münsingen mit Förderbeiträgen unterstützt und welche Bedingungen dafür gelten. Schwerpunkte des Förderprogramms sind:
Allgemeine Bedingungen und Auflagen zum Förderprogramm Energiewende
Weiterführende Informationen und Links Eine gute Übersicht über die aktuellen Fördergelder im Energiebereich bietet die Website www.energiefranken.ch. Wir stellen hier die wichtigsten Förderinstrumente in Münsingen kurz vor: Energieberatung Ganz egal, ob Sie "nur" eine Solaranlage bauen, eine Heizung ersetzen oder ein ganzes Haus sanieren möchten – es lohnt sich, Ihre Situation zu einem frühen Zeitpunkt und ohne Zeitdruck mit unabhängigen Energieexperten zu besprechen. Diese können Ihnen dank jahrelanger Erfahrung und breitem Wissen wertvolle und neutrale Tipps für Ihr Bauvorhaben geben. Dank guter Beratung entstehen sinnvolle, auf Sie und Ihre Bedürfnisse angepasste Lösungen, die einen langfristigen Mehrwert bieten - was häufig noch wertvoller ist als einmalige Fördergelder. Solaranlagen Anlagen, die Strom produzieren, sogenannte PV-Anlagen, werden mit einem einmaligen Investitionsbeitrag von ca. 20-25 % der Installationskosten gefördert. Entsprechende Gesuche sind nach Inbetriebnahme der PV-Anlage zu stellen. Hier können Sie die Höhe Ihres Förderbeitrags berechnen und eine Förderung beantragen. Anlagen, die Warmwasser produzieren, sogenannte thermische Solaranlagen, werden durch das Förderprogramm des Kantons Bern gefördert. Entsprechende Gesuche sind vor Baustart zu stellen. Förderbeiträge thermische Solaranlagen Ersatz von Öl- und Elektroheizungen Zusätzlich zur Gemeinde fördert auch der Kanton Bern den Ersatz von Ölheizungen und Elektroheizungen mit mindestens CHF 4'500.00 pro Anlage. Entsprechende Fördergesuche müssen vor Ausführung der Arbeiten beantragt werden. Förderbeiträge Kanton Bern Sanierung und Neubauten Zusätzlich zur Gemeinde fördert auch der Kanton Bern energetische (Teil-)Sanierungen. Zudem werden für besonders energieeffizienten Neubauten Beiträge ausgerichtet. Entsprechende Fördergesuche müssen vor Ausführung der Arbeiten beantragt werden. Förderbeiträge Kanton Bern | Energiewende - Ausführungsbestimmungen Förderprogramm Energiewende - Gesuchsformular Förderprogramm | Übersicht Förderprogramm Kanton Bern | |||||||||||||||||||||||||||||
Abfallkalender | ICal Grüngutabfuhr 2023 ICal Grüngutabfuhr 2024 ICal Hauskehricht 2023 ICal Hauskehricht 2024 ICal Häckseldienst 2023 ICal Häckseldienst 2024 ICal Kunststoffsammlung 2023 ICal Kunststoffsammlung 2024 ICal Metallabfuhr 2023 ICal Metallabfuhr 2024 ICal Papier- und Kartonabfuhr 2023 ICal Papier- und Kartonabfuhr 2024 | Weitere Informationen zur Abfallentsorgung | |||||||||||||||||||||||||||||
Häckseldienst ![]() Im Frühling und Herbst jeweils gegen Voranmeldung bietet die Gemeinde einen kostenlosen Häckseldienst für Baumschnitt an. Das Häckselgut darf im Durchmesser maximal 10cm betragen. Es wird nach dem Häckseln nicht abgeführt. Die Menge ist auf maximal 5m³ bzw. 15 min Häckseln begrenzt (Ausnahmen bei grossen Überbauungen möglich). Äste bitte geordnet, d.h. alle in eine Richtung bereitstellen. Bei grosser Nachfrage wird über mehrere Tage verteilt gehäckselt (NEU ab Dienstag). Aus organisatorischen Gründen können Zeitwünsche nicht beachtet werden. Bei grossen Mengen, welche unser Dienstleistungsangebot übersteigen, behalten wir uns vor, das Häckselgut zurückzuweisen. | Anmeldung Häckseldienst | ||||||||||||||||||||||||||||||
Baugesuch/Baubewilligung ![]() Wenn Sie an Ihrem Gebäude oder auf Ihrem Grundstück etwas bauen, erstellen oder verändern möchten, ist in der Regel vor der Ausführung eine Baubewilligung einzuholen. Dies gilt nicht nur für grössere Neubauten sondern auch für Parkplätze, Gartenhäuschen etc. Ist das Verfahren gut geplant und rechtmässig, wird Ihnen die zuständige Behörde die Baubewilligung rasch erteilen können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Bau. Auskunftserteilung sowie einfache Voranfragen werden kostenlos beantwortet. Eine Voranfrage kann oft viel Ärger und Zeitverlust ersparen.
Baubewilligungspflicht Art. 5 bis 7 des kantonalen Dekretes über das Baubewilligungsverfahren vom 22. März 1994 (BewD) regelt Fälle, die keine Baubewilligung benötigen.
Was muss ich bei der Abteilung Bau einreichen? Wichtig: Mit der Einreichung der Baugesuchsunterlagen sind die Profile aufzustellen.
eBau – Elektronisches Baubewilligungsverfahren Weitere Informationen zum eBau
Die Nutzungsplanung der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 mit Vorwirkung Die am 15.05.2022 an der Gemeindeabstimmung beschlossene aktualisierte Nutzungsplanung hat Vorwirkung. Dies bedeutet für Bauvorhaben, dass bis zur Rechtskraft der aktualisierten Nutzungsplanung entweder
damit eine Baubewilligung erteilt werden kann.
| Baumschutz - Gesuch Fällung/Rückschnitt Baumschutz - Merkblatt Bauarbeiten im Bereich von Bäumen Baumschutz - Merkblatt Fachgerechte Pflege Baumschutz - Merkblatt Neu- und Ersatzpflanzungen Baumschutz - Merkblatt Übernahme von Alleebäumen durch die Gemeinde bei Bauprojekten Baumschutz – Merkblatt Baureglement Baurechtliche Grundordnung - Baureglement Münsingen 2010 Baurechtliche Grundordnung - Baureglement Trimstein 1997 Baurechtliche Grundordnung - Baureglement Tägertschi 2001 Baurechtliche Grundordnung - Zonenplan 1 Münsingen (2010) Baurechtliche Grundordnung - Zonenplan 2 Münsingen (2010) Baurechtliche Grundordnung - Zonenplan Trimstein 1:2000 (Baugebiet) (2007) Baurechtliche Grundordnung - Zonenplan Tägertschi Ortsbild und Landschaft (2001) Baurechtliche Grundordnung - Zonenplan Tägertschi Siedlung (2001) Merkblatt Veloabstellanlagen Richtlinien Gemeinde Münsingen – Mobilitätskonzept | Kantonale Rechtsgrundlagen Formulare für Baugesuch | |||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Vermessung / Grundbuchpläne | Amtliche Vermessung / Grundbuchpläne | ||||||||||||||||||||||||||||||
Gemeinde Tageskarten (GA) | Reservation von Tageskarten | ||||||||||||||||||||||||||||||
Schiesspflicht ![]() Die Schiesspflicht muss durch alle Angehörigen der Armee, welche mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, bis ins Jahr vor der Entlassung jährlich erfüllt werden. | Schiesspflicht | ||||||||||||||||||||||||||||||
Fundbüro ![]() Die Gemeindepolizei führt das Fundbüro für die Gemeinde Münsingen. Ab sofort ist Münsingen Teilnehmer des online Fundbüros für die Schweiz easyfind.ch. Das online Fundbüro bietet eine vereinfachte Suche und Registrierung verlorener Gegenständen an. Alle Fundgegenstände und Bargeld, welche bei der Gemeindepolizei abgegeben werden, sind im easyfind.ch erfasst. Es werden Fundort, Funddatum, Fundgegenstand, Zeit und Personalien des Finders (im easyfind nicht ersichtlich) erfasst. Aufgefundene Gegenstände sind, sofern man den Eigentümer nicht kennt, bei einer Polizeistelle anzuzeigen oder direkt bei uns im Fundbüro abzugeben. Gegenstände in bewohnten Häusern, im öffentlichen Verkehr oder öffentlichen Gebäuden, sind dem Hausherrn, Mieter oder der mit der Aufsicht betrauten Person abzuliefern (Fund in Bahn, Bahnhöfen, Haltestellen oder Einkaufzentren etc.). Gegenstände werden gemäss Art. 721 ZGB mindestens ein Jahr aufbewahrt. Danach werden diese der Finderin oder dem Finder überlassen, falls sie Interesse daran haben. Andernfalls wird über die Gegenstände verfügt. Verlorene Gegenstände können direkt im online Fundbüro www.easyfind.ch gesucht oder registriert werden. Haben Sie keinen direkten Zugang zum Internet, können Sie uns während den Büroöffnungszeiten unter 031 724 51 11 anrufen oder direkt am Schalter nachfragen. | https://www.easyfind.ch/ | ||||||||||||||||||||||||||||||
Steuererlass ![]() Wer in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, bei der Veranlagungsgemeinde ein Gesuch um Steuererlass einzureichen. Bei bloss vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten ist allenfalls ein Gesuch um Zahlungserleichterung, d.h. um Verlängerung der Zahlungsfrist an die zuständige Inkassostelle zu stellen. | Informationen zum Erlass von Steuern / Gesuch einreichen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Steuererklärung ausfüllen und einreichen ![]() Als steuerpflichtige Person müssen Sie Ihre entsprechende Steuererklärung ausfüllen. Die Steuererklärungen und Freigabequittungen sind bei der Steuerverwaltung Münsingen, Thunstrasse 1, einzureichen. Die Gemeinde kontrolliert, ob die eingereichten Steuererklärungen und Freigabequittungen vollständig und die notwendigen Unterlagen beigelegt sind. Fehlende Formulare fordert sie ein. Anschliessend werden die Daten vom regionalen Kompetenzzentrum Steuern Münsingen erfasst. Die elektronischen Steuererklärungen, sog. TaxMe-BE-Login-StE,, werden nach der Freigabe durch die steuerpflichtigen Personen direkt in der Steuerapplikation der kantonalen Steuerverwaltung abgespeichert. Ein Ausdruck der Bestätigung ist nicht notwendig. Hingegen müssen nicht hochgeladene Dokumente, Bescheinigungen und Belege von den steuerpflichtigen Personen direkt bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, BEMI / AVOR, Postfach 8334, 3001 Bern eingereicht werden. | Informationen zur Steuererklärung | ||||||||||||||||||||||||||||||
Hund an- / abmelden ![]() Ist Ihr neuer Hund noch nicht registriert oder haben Sie keinen mehr, melden Sie dies am Schalter der Abteilung Finanzen oder füllen SIe das Onlineformular aus. | Formular Hund anmelden Formular Hund abmelden | ||||||||||||||||||||||||||||||
Steuerbares Einkommen und Auskunfterteilung ![]() Die Gemeinden führen in ihren Steuerregistern die Steuerfaktoren der natürlichen Personen (steuerbares Einkommen, steuerbares Vermögen, amtliche Werte der Liegenschaften). Das Steuerregister der juristischen Personen (steuerbarer Gewinn und steuerbares Kapital sowie amtliche Werte der Liegenschaften) führt die kantonale Steuerverwaltung.
Auskunft über natürliche Personen
Auskunft über juristische Personen Das Auskunftsgesuch muss schriftlich gestellt und begründet werden. Die steuerpflichtige Person wird über die erteilte Auskunft informiert. Wird die gewünschte Auskunft verweigert, kann die gesuchstellende Person eine anfechtbare Verfügung verlangen. Gegen die Verfügung kann Rekurs bei der Steuerrekurskommission erhoben werden. | Auskunft einholen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Veloville Münsingen | https://www.muensingen.ch/de/news-aktuelles/25-jahre-veloville/ | ||||||||||||||||||||||||||||||
Steuererklärung - Fristerstreckung ![]() Als steuerpflichtige Person des Kantons Bern haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fristverlängerung für die Steuererklärung der natürlichen Personen sowie der virtuellen Steuersubjekte online über das Internet zu erfassen und bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern einzureichen. | Fristerstreckung beantragen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Steuern - Zahlungserleichterungen ![]() Ist die Bezahlung von Steuern innert der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden, können Zahlungsfristen allenfalls erstreckt oder Teilzahlungen bewilligt werden.
Zahlungserleichterungen sind nur für rechtskräftig veranlagte und in Rechnung gestellte Steuern möglich, in der Regel nach der definitiven Schlussabrechnung oder nach einer Entscheidrechnung (z.B. Einspracheentscheid). Mit Zahlungserleichterungen sollen zeitlich beschränkte, erhebliche Zahlungsschwierigkeiten berücksichtigt werden. | Informationen zur Gesuchseinreichung | ||||||||||||||||||||||||||||||
Handlungsfähigkeitszeugnis ![]() Seit dem 1. Juni 2016 sind Handlungsfährigkeitszeugnisse bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Süd erhältlich. | Merkblatt Handlungsfähigkeitszeugnis | ||||||||||||||||||||||||||||||
Datensperre im Einwohnerregister ![]() Sie haben das Recht, Ihre Daten im Einwohnerregister der Gemeinde Münsingen für Auskünfte an Drittpersonen sperren zu lassen. Dadurch werden Ihre Daten auch bei einem begründeten Interessennachweis nicht weitergegeben. Möchten Sie Ihre Daten sperren lassen, füllen Sie bitte das Gesuch aus und senden Sie uns dieses mit den verlangten Unterlagen zu. Die Sperre wird Ihnen schriftlich bestätigt. | Datenschutz - Gesuch Datensperre Register der Datensammlungen Münsingen 2022 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Adressauskunft ![]() Es werden keine telefonischen Adressauskünfte an Drittpersonen aus dem Einwohnerregister erteilt. Bitte schreiben Sie uns einen Brief, eine E-Mail an einwohnerdienste(at)muensingen.ch oder melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste. Jedem Auskunftsbegehren ist ein Interessennachweis beizulegen. Einzelauskünfte aus dem Einwohnerregister sind gemäss der Gebührenverordnung der Gemeinde Münsingen kostenpflichtig (siehe Gebührenverordnung). Die Gebühr wird auch verrechnet, wenn die Person nicht im Einwohnerregister eingetragen ist. Gemäss dem Datenschutzgesetz des Kantons Bern dürfen wir Drittpersonen nur folgende Personendaten bekanntgeben:
Wenn die betroffene Person nicht mehr in der Gemeinde Münsingen wohnhaft ist, dürfen wir Ihnen lediglich die Wegzugsgemeinde mitteilen. Sollten die Personendaten nach Art. 13 des Datenschutzgesetzes des Kantons Bern im Einwohnerregister gesperrt sein, dürfen wir Ihnen keine Auskunft erteilen. Sollte die betroffene Person leider verstorben sein, dürfen wir Ihnen gemäss Art. 13 der Datenschutzverordnung des Kantons Bern nur die oben aufgeführten Personendaten und eine Kontaktadresse angeben. Das Todesdatum dürfen wir Ihnen nicht mitteilen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Kontaktperson der verstorbenen Person. | |||||||||||||||||||||||||||||||
Wohnsitzbescheinigung / Wohnsitzbestätigung SBB ![]() Die Wohnsitzbescheinigung können Sie telefonisch, am Schalter der Einwohnerdienste oder mit dem Onlineformular Wohnsitzbescheinigung bestellen. Der Bezug am Schalter kostet CHF 20.00
Wohnsitzbestätigung SBB Die Wohnsitzbestätigung für die Berechtigung zum Kauf von GA-Plus Familia und GA-Plus Duo Partner der SBB können Sie nicht mit diesem Online-Formular bestellen. Drucken Sie bitte die Wohnsitzbestätigung auf der Webseite der SBB aus und melden sich mit ausgefüllten Formular am Schalter der Einwohnerdienste. Die Wohnsitzbestätigung der SBB kostet CHF 14.00. | Gebührenreglement 2015 | Onlineformular Wohnsitzbescheinigung Onlineformular Wohnsitzbescheinigung SBB | |||||||||||||||||||||||||||||
Aufenthaltbewilligung für Angehörige der Mitgliedsstaaten der EU/EFTA ![]() Wer während seines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Bewilligung. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Es wird unterschieden zwischen Kurzaufenthalts- (weniger als 1 Jahr), Aufenthalts- (befristet) und Niederlassungsbewilligung (unbefristet). Für weitere Informationen zu den verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige der Migliedstaaten der EU/EFTA klicken Sie bitte auf den externen Link. | Aufenthaltbewilligung beantragen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Aufenthaltbewilligung für Angehörige der übrigen Staaten ![]() Wer während seines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Bewilligung. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Es wird unterschieden zwischen Kurzaufenthalts- (weniger als 1 Jahr), Aufenthalts- (befristet) und Niederlassungsbewilligung (unbefristet). Für weitere Informationen zu den verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen für die übrigen Staaten (ohne EU/EFTA) klicken Sie bitte auf den externen Link. | Informationen einholen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Betreibungsregisterauszug ![]() Der Betreibungsregisterauszug gibt Auskunft darüber, ob Sie Ihre Rechnungen termingerecht bezahlt haben oder ob Sie betrieben wurden. Eine Betreibungsauskunft kann z.B. vom zukünftigen Vermieter bei der Bewerbung um eine Wohnung verlangt werden. | Betreibungsregisterauszug bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises ![]() Das aktuelle Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises kann auf der Webseite des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Das ausgefüllte Gesuch und die vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt verlangten Unterlagen können Sie direkt bei einer Geschäftsstelle vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, bei einem Kantonspolizeiposten oder am Schalter den Einwohnerdienste abgeben. Für die Überprüfung der Personalien und das Weiterleiten der Gesuchsunterlagen durch die Einwohnerdienste an das Strassenverkehrsamt sind CHF 14.00 zu bezahlen. Bei Fragen empfehlen wir Ihnen, direkt mit dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern Kontakt aufzunehmen. | Gesuchsformular | ||||||||||||||||||||||||||||||
Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins ![]() Das Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines sowie weitere Formulare und Informationen im Zusammenhang mit Waffen sind auf der Webseite der Kantonspolizei Bern aufgeschaltet. Kantonspolizei Bern, Fachbereich WSG, Postfach, 3001 Bern | Gesuchsformular | ||||||||||||||||||||||||||||||
Schweizerpass oder Identitätskarte ![]() Das Antragsverfahren läuft direkt über die kantonale Behörde. Nähere Informationen erhalten Sie unter obenstehendem Link. | Informationen Schweizerpass oder Identitätskarte | ||||||||||||||||||||||||||||||
Einbürgerungskurse ![]() Die Abteilung Präsidiales und Sicherheit gibt Ihnen gerne Auskunft über Einbürgerungskurse. | Einbürgerungskurse Volkshochschule Aare-/Kiesental | ||||||||||||||||||||||||||||||
Einbürgerung ![]() Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch das ordentliche oder erleichterte Einbürgerungsverfahren erworben werden. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den externen Link oder wenden Sie sich an die Abteilung Präsidiales und Sicherheit. | Informationen des Kantons zu den Einbürgerungen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Erleichterte Einbürgerung ![]() Ausländische Ehegatten von Schweizer Staatsangehörigen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine frühzeitige Einbürgerung. | Informationen zur erleichterten Einbürgerung | ||||||||||||||||||||||||||||||
Mutterschaftsentschädigung ![]() Die Ausgleichskassen sind verantwortlich, dass Dienstleistende und Mütter beziehungsweise deren Arbeitgebende die ihnen zustehenden Leistungen erhalten (Erwerbsaufall- bzw. Mutterschaftsentschädigung. | Weitere Informationen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Adressänderung/Umzug innerhalb der Gemeinde ![]() Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdienste zu melden. Sie können dies persönlich am Schalter, telefonisch oder über den oben aufgeführten Link eUmzugCH machen. Schweizer Staatsangehörige erhalten kostenlos einen neuen, aktualisierten Niederlassungsausweis. Senden Sie uns Ihren Niederlassungsausweis zu. | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug) | ||||||||||||||||||||||||||||||
An- und Abmeldung beim Sektionschef ![]() Sind Sie Angehörige oder Angehöriger der Armee oder des Zivilschutzes? In diesem Fall müssen Sie Ihren Sektionschef (Militär), die zuständige Zivildienststelle (Zivildienst) oder die zuständige Zivilschutzstelle (Zivilschutz) der alten und der neuen Wohngemeinde über Ihren Umzug informieren. Angehörige des Zivilschutzes finden die Adresse Ihrer Zivildienststelle in ihrem Dienstbüchlein oder können sich bei der Wohngemeinde über die zuständige Zivildienststelle informieren. Für weitere Informationen und Adressen, klicken Sie bitte auf den externen Link. | An- und Abmeldung beim Sektionschef | ||||||||||||||||||||||||||||||
Anmeldung mit schulpflichtigen Kindern ![]() Damit wir die Kinder in die jeweiligen Klasse/Schulhaus einteilen können, benötigen wir bei einem Zuzug so früh als möglich das ausgefüllte Anmeldeformular (Pro Kind ein Formular). Sie werden danach ein Einteilungsschreiben erhalten, worin ersichtlich ist wo das Kind eingeteilt wird (Schulhaus und Klasse) und auch die Angaben betreffend Schulstart und Klassenlehrkraft erhalten. | Volksschule Münsingen - Anmeldung | ||||||||||||||||||||||||||||||
Neuzuzügerinformationen ![]() Neuzuzügeranlass Die Gemeinde organisiert jährlich im April (gleichzeitig wie der Pflanzenmärit) für die neuen Bürgerinnen und Bürger einen Anlass. An diesem Samstag im April bietet sich die Möglichkeit die neue Wohngemeinde näher kennenzulernen. Die neuen Einwohner/innen werden jeweils im März direkt per Brief angeschrieben und eingeladen. | Informationsbroschüre Gemeinde Münsingen Leitbild Münsingen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ortsplan | Online-Ansicht | ||||||||||||||||||||||||||||||
Umzug innerhalb der Gemeinde mit schulpflichtigen Kindern ![]() Bitte melden Sie den Umzug umgehend der Klassenlehrkraft Ihres Kindes. | Formular | ||||||||||||||||||||||||||||||
Tagesschule ![]() Die Tagesschule (TAS) ist ein schulergänzendes Angebot. Wir betreuen Kindergarten- und Schulkinder der Volksschule ausserhalb ihrer Unterrichtszeiten. Standorte Die Tagesschule befindet sich an insgesamt sieben Standorten. Jeder Standort ist einem der beiden Schulzentren zugeordnet. Schulzentrum Rebacker:
Schulzentrum Schlossmatt:
Leitung Tagesschule Öffnungszeiten
Anmeldung
Offene Türe am Tagesschulstandort Schlossstrasse:
Kosten
Betreuung bei Unterrichtsausfall Hausordnung Elternkontakt Ferien der Tagesschule Ferienbetreuung | Tagesschule - Erlaubnis für Kl. 7-9 Tagesschule - Standort-Kontakte für Abmeldung Tagesschule - Aktueller Menuplan Tagesschule - Anmeldeformulare Tagesschule - Begleitbrief Tagesschule - Elterninformation kiBon Tagesschule - Gebührentarif Tagesschule - Hausordnung Tagesschule - Verordnung 2014 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Alimentenfachstelle: Alimentenbevorschussung / Alimenteninkasso ![]() Kinder haben Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge, wenn die ihnen zustehenden Alimentenzahlungen ausbleiben, verspätet oder nicht vollständig bezahlt werden. Rückständige Forderungen werden nicht bevorschusst. Es besteht jedoch ein Anspruch auf Inkassohilfe.
Der Bevorschussungsanspruch steht auch mündigen Kindern in Ausbildung zu, sofern sie über einen Unterhaltstitel verfügen, der über das Mündigkeitsalter hinaus gültig und vollstreckbar ist. Die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen wird gewährt, wenn bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht erreicht werden. Die Einkommens- und Vermögensgrenzen werden in Abhängigkeit von der Grösse des Haushaltes der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers festgelegt Für die Inkassohilfe und die Ausrichtung der Vorschüsse ist die von der Gemeinde bezeichnete Stelle am zivilrechtlichen Wohnsitz des anspruchsberechtigten Kindes zuständig. Der Gemeinderat Münsingen hat mit Entscheid vom 27.06.2012 die Abteilung Soziales und Gesellschaft mit der Alimentenbevorschussung beauftragt | Soziales - Alimentenhilfe (Antrag) | Rechtliche Grundlagen und weiterführende Informationen | |||||||||||||||||||||||||||||
Familienzulagen im Gewerbe und in der Landwirtschaft ![]() Familienzulagen sind Sozialleistungen, die durch den Arbeitgeber ausbezahlt werden. Sie umfassen :
| Informationen betreffend Familienzulagen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Kindes- und Erwachsenenschutz ![]() Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nehmen die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB), das Sterilisationsgesetz und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind.
Nach einer Gefährdungsmeldung beauftragt die Kindes und Erwachsenenschutzbehörde KESB den Sozialdienst mit der Abklärung des Sachverhalts. Falls die KESB eine Beistandschaft errichtet, führt der Sozialdienst dieses Mandat im Auftrag der KESB aus. Der Sozialdienst ist aber auch mit der Aufsicht über die Pflegekinderverhältnisse beauftragt. Unverheiratete Eltern werden in der Ausarbeitung einer Sorgevereinbarung und nach Abklärungsaufträge begleitet. | Informationen zum Kindesschutz | ||||||||||||||||||||||||||||||
Pflegekinderaufsicht ![]() Pflegeverhältnisse Für die Vermittlung von Tagespflegeverhältnissen ist in Münsingen der Verein KIBE plus zuständig Die Aufsicht dieser Pflegeverhältnisse wird von der Abteilung Soziales und Gesellschaftwahrgenommen. Zwischen KIBE plus und der Pflegekinderaufsicht besteht eine enge Zusammenarbeit.
| Kantonales Jugendamt - Pflegekinderwesen Fachstelle Pflegekind Bern | ||||||||||||||||||||||||||||||
Wildtiere / Wildhüter ![]() Die Wildhüter der Regionen sind bei Fragen rund um Wildtiere und Vögel täglich von 07.00 bis 19.00 Uhr unter folgender Nummer erreichbar: Tel. 0800 940 100 Von 19.00 bis 07.00 Uhr werden Personen, welche die Wildhut über die Telefonnummer kontaktieren, an die Polizei weitergeleitet. | Wildhut Kanton Bern | ||||||||||||||||||||||||||||||
Öffnungszeiten und Preise Parkbad ![]() Saison Eröffnung
Vorverkauf Mo - Fr 24. - 28. April 2023 und Mo - Fr 01. - 05. Mai 2023, 9 bis 19 Uhr
Öffnungszeiten
Badi-Event mit Nachtschwimmen und vielen Attraktionen | Parkbad Münsingen - Badeordnung Parkbad Münsingen - Detaillierte Preisliste | http://www.wiewarm.ch | |||||||||||||||||||||||||||||
Der Igel – ein freundliches Wildtier im Garten ![]() Jede und Jeder kennt das niedliche nachtaktive Wildtier aus unserer Nachbarschaft: ein kleines rundes Geschöpf mit Knopfaugen, einer grossen runden Nase und mit unzähligen Stacheln: der Igel. Den Wenigsten ist allerdings bewusst, dass der Igel hierzulande in den letzten Jahren in grosse Not geraten ist. Die Igelpopulation hat in der Schweiz in den letzten 25 Jahren um mehr als 40 Prozent abgenommen. Der ursprüngliche Lebensraum des Igels ist durchgrüntes und durch Hecken gegliedertes Land sowie Waldränder und vielseitige Gras- und Kulturlandschaften. Durch die dichtere Besiedlung wurde dem ländlichen Igel seine natürliche Futterquelle, die Insekten, zunehmend entzogen. So sucht das anpassungsfähige nachtaktive Tier vermehrt den Siedlungsraum der Menschen auf seiner Nahrungssuche auf. Im Siedlungsraum drohen dem neugierigen Stachelritter grosse Gefahren. 75 Prozent aller Ursachen für den Tod der Igel sind dem Strassenverkehr zuzuschreiben. Tödliche Verletzungen entstehen häufig durch den Fadenmäher, bei Jungtieren durch automatische Mähroboter, durch am Boden liegende Vogelnetze und Netze im Allgemeinen. Weitere Gefahren für den Igel: Beinbrüche beim Überqueren von Lichtschachtgitter; Verbrennungen bei 1. August-Feuer; Ertrinken in Gartenteichen und Schwimmbecken mit steilen Ufern ohne Ausstiegsmöglichkeiten; Ersticken in herumliegendem Plastikabfall; Tod durch Elektrozäune. Igel rollen sich bei Gefahr instinktiv zusammen (einigeln) anstatt zu fliehen. Ein grosses Problem für den Igel in Siedlungen ist das fehlende Frischwasser und die Nahrungsknappheit. Igel sind reine Insektenfresser. Sie ernähren sich vorwiegend von Käfer, Käfer- und Schmetterlingslarven, Regenwürmer, aber auch Ohrwürmer, Schnecken, Mücken, Fliegen, Hundert- und Tausendfüssler oder Asseln gehören zu ihren Speiseplan. Im Dokument «Wie kann ich Igel unterstützen» finden Sie hilfreiche Tipps und Tricks.
Wichtig zu wissen: | Igelschutz - Ast-Laub-Haufen – Natürlicher Unterschlupf für Igel Igelschutz - Ernährung hilfsbedürftiger Igel Igelschutz - Igelstationen Kanton Bern Igelschutz - Steckbrief: Der Igel Igelschutz - Vorgehen bei hilfsbedürftigen Igel Igelschutz - Wie kann ich Igel unterstützen? | www.pro-igel.de/merkblaetter
www.igelinfos.de/igel.htm www.igelinfos.de/igellist.htm | |||||||||||||||||||||||||||||
Erwerbsausfallentschädigung (EO) ![]() Anspruch auf eine Erwerbsersatzentschädigung haben: Dienstleistende in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuz- und Zivildienst oder wer an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenkursen teilnimmt. | Informationen zur Erwerbsausfallentschädigung | ||||||||||||||||||||||||||||||
Schwarzarbeit ![]() Wenn Sie schwarzarbeiten, haben Sie keinen Versicherungsschutz bei Unfällen. Sie bauen keine Guthaben für eine künftige Altersrente auf. Wenn Sie die Arbeit verlieren, erhalten Sie kein Arbeitslosengeld. | Schwarzarbeit | ||||||||||||||||||||||||||||||
Hilflosenentschädigung ![]() Die AHV-Zweigstelle hilft Ihnen beim Ausfüllen der Gesuche um Ausrichtung von Hilflosenentschädigungen. | Hilflosenentschädigung | ||||||||||||||||||||||||||||||
Sozialberatung und Beratung freiwilliger Kindsschutz ![]() Aufgabe der freiwilligen Sozialberatung
Von diesem Wissen können Sie auch dann profitieren, wenn Sie nicht auf finanzielle Hilfe angewiesen sind. Haben Sie Fragen, beraten wir Sie gerne. Kennen wir eine passende Fachstelle für Ihre spezifische Anfrage, geben wir Ihnen die Adresse bekannt. Brauchen Sie bei Ihren administrativen Angelegenheiten und der Verwaltung Ihres Einkommens Unterstützung, können wir Ihnen für eine befristete Zeit eine freiwillige Einkommensverwaltung anbieten. Stehen Sie vor einem finanziellen Engpass, können wir Ihnen allenfalls Lösungen oder Finanzierungsmöglichkeiten ausserhalb der wirtschaftlichen Sozialhilfe aufzeigen. Beratung freiwilliger Kindesschutz Ziele der freiwilligen Sozialberatung Grundlagen der freiwilligen Sozialberatung Sozialberatung beantragen | Sozialhilfegesetz des Kantons Bern BSG 213.319 - Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf - Kanton Bern - Erlass-Sammlung | ||||||||||||||||||||||||||||||
Vaterschaftsabklärungen, Unterhaltsverträge und gemeinsame elterliche Sorge ![]() Vereinbarung über die gemeinsame elterliche Sorge Unverheiratete Eltern können erklären, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben möchten. Die Erklärung kann entweder gleichzeitig mit der Anerkennung des Kindes durch den Vater gegenüber dem Zivilstandsamt oder später gegenüber der Kindesschutzbehörde am Wohnsitz (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Süd) des Kindes abgegeben werden. Die Eltern können sich vor der Abgabe der Erklärung beim Sozialdienst beraten lassen.
| Weitere Informationen zur elterlichen Sorge | ||||||||||||||||||||||||||||||
Feuerwerk ![]() In Münsingen besteht keine Bewilligungspflicht für das Abbrennen eines Feuerwerkes im privaten Rahmen (z. B. anlässlich einer Geburtstagsfeier). In jedem Fall sind aber die Vorgaben betreffend Nachtruhe (ab 22.00 Uhr) und die notwendigen Sicherheitsabstände einzuhalten. Zudem ist die vorgängige Information über ein geplantes Feuerwerk an die Gemeindepolizei erwünscht. | Kategorien der pyrotechnischen Gegenstände | ||||||||||||||||||||||||||||||
Wirtschaftliche Landesversorgung ![]() Die Gemeinden übernehmen gewisse Aufgaben im Bereich der wirtschaftlichen Landesversorgung. Detaillierte Informationen zum Thema sind unter www.bwl.admin.ch erhältlich. Speziell empfehlenswert ist die Broschüre zum Thema Haushaltvorrat. | Wirtschaftliche Landesversorgung | ||||||||||||||||||||||||||||||
Spielgruppe | Familienportal des Kantons Bern - Thema Spielgruppen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Volkshochschule Aare-/Kiesental ![]() Die Volkshochschule Aaretal/Kiesental bietet der Bevölkerung der Region Bildung an, ermöglicht Kontakte zwischen Menschen und leistet einen Beitrag zur Integration und Selbsthilfe. Sie ist ein Begegnungsort für lebenslanges Lernen. | Website der Volkshoschule Aare-/Kiesental | ||||||||||||||||||||||||||||||
Kindertagesstätten / Kita ![]() Insgesamt werden in Münsingen derzeit 151 Kita Plätze angeboten. In der Kita werden Kinder im Alter ab 3 Monaten bis zum Schuleintritt aufgenommen. Folgende KITA sind in Münsingen tätig:
Zuständigkeit KIBON | Familienergänzende Kinderbetreuung - Verordnung Kita und Tagesfamilien 2020 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Tageseltern / Tagesfamilien ![]() Seit 01.01.2016 wird die Tageselternvermittlung von KIBE pus betrieben. Kontakt Tagesfamilien in der Gemeinde Münsingen: Betreuungsgutscheine Tageseltern gesucht | Familienergänzende Kinderbetreuung - Verordnung Kita und Tagesfamilien 2020 | Informationen zu Tageseltern | |||||||||||||||||||||||||||||
Tagesferien ![]() Für das Tagesferienangebot am Mittelweg 14 können Kinder angemeldet werden, die Wohnsitz in Münsingen haben und die den Kindergarten oder die Schule besuchen. Bei genügend Platz können auch Kinder teilnehmen, die nicht in Münsingen zu Hause sind. Die Eltern von auswärtigen Kindern bezahlen die Vollkosten.
Während folgender Ferienwochen besteht ein Tagesferien-Angebot von Montag bis Freitag:
Die Betreuungsteams gestalten für die teilnehmenden Kinder abwechslungsreiche und erlebnisorientierte Wochen. Dabei können auch Ausflüge in der Umgebung unternommen werden.
| Tagesferien - Informationsblatt Tagesferien - Verordnung 2021 Tagesferien TAF - Anmeldeformular | ||||||||||||||||||||||||||||||
Arbeiten mit Ausweis F (vorläufig aufgenommen) ![]() Personen mit Ausweis F sind nicht der Vorrangsregelung unterstellt und erhalten in der Regel eine Arbeitsbewilligung. Vor der Arbeitsaufnahme müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den externen Link. | Informationen Migrationsdienst | ||||||||||||||||||||||||||||||
Arbeiten mit Ausweis N (Asylsuchende) ![]() Da die meisten Asylsuchenden mittellos sind und eine fortgesetzte Fürsorgeabhängigkeit aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen möglichst verhindert werden soll, können sie unter gewissen Voraussetzungen arbeiten. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den externen Link. | Informationen Migrationsdienst | ||||||||||||||||||||||||||||||
Wochenplatzbörse / Jobsuche / smallJobs Aaretal ![]() Die Kinder- und Jugendfachstelle Aaretal ist Jobbörsenbetreiberin von smallJobs in der Region Aaretal. Sie vermittelt Jugendliche an lokale Betriebe, Vereine und Privathaushalte zur Erledigung von leichten Aufgaben wie Reinigungs-, Versand-, Umschwung- und Aufräumarbeiten. | Job anbieten & suchen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Veranstaltungskalender | Kalender | ||||||||||||||||||||||||||||||
Lotto- und Tombolaveranstaltungen – Bewilligung für Lotterien, Sportwetten und Pokerturniere ![]() Die Durchführung von Lotto- und Tombolaveranstaltungen sowie lokale Sportwetten und Pokerturniere sind der Meldeflicht unterstellt und bewilligungspflichtig. | Lotto- und Tombolaveranstaltungen – Bewilligung beantragen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Lautsprecher, Musik, Signalgeräte, Sirenen ![]() Beschreibung | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ruhe an öffentlichen Feiertagen ![]() An Sonntagen, hohen Festtagen und übrigen öffentlichen Feiertagen sind Tätigkeiten untersagt, welche Lärm verursachen und dadurch Gottesdienste und die allgemeine Ruhe erheblich beeinträchtigen. | Weitere Informationen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Vermietung von Räumlichkeiten | Raumreservationstool | ||||||||||||||||||||||||||||||
Überzeitbewilligung (Betriebsbewilligung) ![]() Das Gesuchsformular kann auf der Webseite der Regierungsstatthalterämter heruntergeladen werden. Einzureichen ist das Gesuch bei der Gemeindepolizei. Laut GGG Art. 14 und GGV Art. 18 können pro Jahr maximal 24 Überzeitbewilligungen für einen Betrieb durch das Regierungsstatthalteramt erteilt werden. Die Gemeindepolizei hat die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Falls es infolge Überzeit zu Reklamationen kommt, z.B. wegen Lärm, kann die Anzahl der Bewilligungen pro Jahr eingeschränkt werden. | Gesuchsformular | ||||||||||||||||||||||||||||||
Organisation Veranstaltung/Anlass ![]() Planen Sie ein Fest, eine sportliche Veranstaltung, ein Konzert oder einen sonstigen Event oder möchten Sie eine Sitzung in der Gemeinde Münsingen durchführen? Für kleinere wie auch grosse Anlässe finden Sie unter den obenstehenden Links und den PDF wichtige Informationen zur Planung und Durchführung Ihres Anlasses. Leitfaden «Durchführen einer Veranstaltung» | Reservation von Räumlichkeiten Gastgewerbliche Einzelbewilligung | ||||||||||||||||||||||||||||||
Kunstgewerbe- und Hobbymärit ![]() Für Anmeldungen von interessierten Standbetreibenden ist der Verein Schlossstrasse 5 (vormals Freizythuus) zuständig. | Informationen zum Kunstgewerbe- und Hobbymärit | ||||||||||||||||||||||||||||||
Winterdienst der Gemeindestrassen ![]() Die Durchführung des Winterdienstes auf den Gemeindestrassen liegt im Zuständigkeitsbereich des Werkhofes. Weitere Informationen und das Routenverzeichnis finden Sie in der Weisung Winterdienst. | Routenverzeichnis Winterdienst | ||||||||||||||||||||||||||||||
Zonenplan ![]() Das Volk hat am 15.05.2022 die Nutzungsplanung (Baureglement und Zonenpläne) angenommen. Sie ist nun beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Genehmigung. Die aktualisierte Nutzungsplanung hat Vorwirkung. Dies bedeutet für Bauvorhaben, dass bis zur Rechtskraft der aktualisierten Nutzungsplanung entweder
damit eine Baubewilligung erteilt werden kann. Die bestehenden baurechtlichen Grundlagen aller drei Ortsteile sind unter Dokumente untenstehend einsehbar. Die baurechtliche Grundlage mit Vorwirkung ist unter der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 einsehbar: | Baurechtliche Grundordnung - Zonenplan 1 Münsingen (2010) Baurechtliche Grundordnung - Zonenplan 2 Münsingen (2010) Baurechtliche Grundordnung - Zonenplan Trimstein 1:2000 (Baugebiet) (2007) Baurechtliche Grundordnung - Zonenplan Tägertschi Ortsbild und Landschaft (2001) Baurechtliche Grundordnung - Zonenplan Tägertschi Siedlung (2001) | Zonenplan der Gemeinde Münsingen | |||||||||||||||||||||||||||||
Parkkarten ![]() Die Parkraumverordnung gibt Auskunft über die Vergabe von Parkkarten. | Parkraumverordnung 2017 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Sicherheitspolizei ![]() Unter diesen Begriff fallen Tätigkeiten wie:
| öffentliche Sicherheit - Reglement 2021 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Dienstverschiebung Zivilschutz ![]() Wenn Sie Ihren Zivilschutzeinsatz aus beruflichen oder privaten Gründen verschieben müssen, wenden Sie sich bitte an die Zivilschutzorganisation Aaretal (ZSO) | Dienstverschiebung Zivilschutz | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ein- und Umteilung der Schutzpflichtigen | Ein- und Umteilung der Schutzpflichtigen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Schutzraum-Zuweisungsplanung (ZUPLA) ![]() Medienmitteilung Bundesamt für Bevölkerungsschutz Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) hat am Donnerstag, 03.03.2022 ein Faktenblatt erstellt welches laufend an die neusten Informationen und Lagen angepasst wird. Das Faktenblatt finden Sie hier.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an zivilschutz@muensingen.ch Wir empfehlen Ihnen die App «AlertSwiss» auf Ihrem Smartphone einzurichten. Über diese App werden Sie über Katastrophen und Notlagen informiert. Der Bund nutzt «AlertSwiss» ebenfalls zur Alarmierung der Bevölkerung. Die Vorgaben bezüglich der ZUPLA sind in den „Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz betreffend Steuerung des Schutzraumbaus und Zuweisungsplanung“ vom 20. Dezember 2012 festgelegt. Unter anderem ist in diesen Weisungen Folgendes festgehalten:
| http://www.zso-muensingen.ch/ | ||||||||||||||||||||||||||||||
Abstimmungs- und Wahllokal ![]() Stimmabgabe Stimmabgabe an der Urne
Mitarbeit im Stimmausschuss Haben Sie Interesse am politischen Geschehen und Freude an der Arbeit im Team? Dann melden Sie sich als Stimmausschuss-Mitglied In dieser Funktion leisten Sie Dienst im Stimmlokal, bei der Verarbeitung der brieflichen Stimmabgaben und bei der Auszählung der Stimmen. An 3 bis 4 Abstimmungen pro Jahr dauert der Einsatz zwischen drei bis fünf Stunden. Jeder Einsatz wird mit CHF 90.00 entschädigt. Ein Mitmachen über mehrere Jahre ist erwünscht. Anfragen bitte an Abteilung Präsidiales und Sicherheit, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen oder praesidiales@muensingen.ch. | |||||||||||||||||||||||||||||||
Strafregisterauszug ![]() Ihren Strafregisterauszug können Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz oder bei der nächstgelegenen Poststelle bestellen. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den externen Link. | https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/strafregister_de | ||||||||||||||||||||||||||||||
Abmeldung/Wegzug Schweizer Staatsangehörige ![]() Wer von Münsingen wegzieht, muss sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdienste abmelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter mit Vorlegen des Niederlassungsausweises oder direkt online über den oben aufgeführten Link eUmzugCH erfolgen. Der Heimatschein wird Ihnen am Schalter ausgehändigt oder direkt der neuen Wohnsitzgemeinde zugestellt. Der alte Niederlassungsausweis ist der Gemeinde zurück zu schicken. Die Abmeldung ins Ausland kann nur durch persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Vorgängig ist der Wegzug der Steuerverwaltung zu melden. Wochenaufenthalter können sich am Schalter mit ihrem Aufenthaltsausweis oder über das Mail unter Angabe des Wegzugdatums an ihren Erstwohnsitz abmelden. Bei Abmeldung über Email ist der Aufenthaltsausweis an die Gemeinde zurück zu schicken. Die Infrawerke sind ebenfalls zu informieren. Militärdienstpflichtige nehmen Kontakt mit dem zuständigen Sektionschef auf. Persönliche Anmeldungen bei der neuen Wohnsitzgemeinde haben innerhalb von 14 Tagen nach Wegzug zu erfolgen. Erkundigen Sie sich auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde nach den verlangten Unterlagen für die Anmeldung. | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug) | ||||||||||||||||||||||||||||||
Jugendschutz ![]() Bei Veranstaltungen mit Alkoholausschank ist jeweils auf die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes hinzuweisen. Das Bar- oder Servicepersonal muss instruiert sein und die Bestimmungen sind strikte einzuhalten. Zu beachten ist insbesondere der sogenannte „Sirupartikel“, wonach mindestens drei alkoholfreie Getränke billiger als das billigste alkoholhaltige Getränke in der gleichen Menge (Art. 28 GGG) angeboten werden müssen. Plakate zum Jugendschutz können bei der Gemeindepolizei, Neue Bahnhofstrasse 4, bezogen werden. | www.jugendschutzbern.ch | ||||||||||||||||||||||||||||||
Münsinger Info - Publireportage ![]() Die Gemeinde Münsingen bietet Klein- und Mittelbetriebe, Ladengeschäfte usw. aus Münsingen die Möglichkeit, sich im Münsinger Info auf einer Seite in Form einer Reportage vorzustellen. Die Reportage zeigt auf, welche Ziele, Produkte, Aufgaben, Dienstleistungen, Qualitäten usw. eine Firma hat. Sie gibt objektive Informationen über eine Firma und über die Produkte wieder. Eine Publireportage gibt die Möglichkeit, in erweiterter Form auf sich aufmerksam zu machen unterscheidet sich aber von normalen Inseraten durch den Inhalt, das heisst, es dürfen keine Aussagen gemacht werden, die eine direkte Werbung gegenüber potentiellen Kunden beinhalten. Anfragen an: | Merkblatt Publireportage MünsingerInfo | Allgemeine Informationen zum Münsinger Info | |||||||||||||||||||||||||||||
ARA Münsingen ![]() Organisation Die Gemeinden sind durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur ARA-Region Münsingen zusammengeschlossen. Münsingen Wichtrach Häutligen Kirchdorf Gerzensee Rubigen Für sämtliche Aufgaben, welche sich aus Betrieb, Ausbau, Unterhalt und Finanzierung der gemeinsam benüzten Abwasseranlagen ergeben, ist die ARA-Betriebskommission zuständig.
Besichtigung der Anlage Möchten auch Sie wissen, wie die ARA funktioniert? Wir füren Sie gerne durch die Anlage. Schulklassen, Vereine, Firmen, Familien oder Gruppen sind herzlich willkommen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir finden sicher einen passenden Termin. | ARA Betriebsbericht 2022 ARA Energiebilanz 2022 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Meldeformular zur Wohnadresse Minderjähriger ![]() Erklärung betreffend Aufenthaltsort Minderjähriger bei getrenntem Wohnsitz von gemeinsam sorgeberechtigten Eltern. | Meldeformular zur Wohnadresse Minderjähriger | ||||||||||||||||||||||||||||||
Anlauf- und Koordinationsstelle 65+ ![]() Die Anlauf- und Koordinationsstelle 65+ ist ein Angebot für Senioren und Seniorinnen (Auskunft/Triage). Umfassende Informationen zu altersrelevanten Themen werden bereitgestellt, Angebote werden koordiniert, die Vernetzung von Organisationen im Altersbereich wird sichergestellt und die Partizipation der Bevölkerung, sowie der Generationenaustausch werden unterstützt. Die Bevölkerung ist jederzeit willkommen, Anliegen oder Wünsche anzubringen und sich mit/bei Projekten einzubringen. Die Anlauf- und Koordinationsstelle 65+ ist zudem für die Organisation und Koordination der Alterskonferenz verantwortlich und ist das Bindeglied zum Seniorenrat der Gemeinde Münsingen. Anlauf- und Koordinationsstelle sowie allgemeine Beratung: | Soziales - Altersbericht 2016 Soziales - Altersleitbild | Wegweiser 65+ | |||||||||||||||||||||||||||||
Bauland / Wohneigentum / Aktuelle Wohnbauprojekte ![]() Die Einwohnergemeinde Münsingen verfügt über keine eigenen Baulandparzellen. Allfällige Angebote von Bauland sowie von Gebäuden und bebauten Grundstücken werden häufig im Anzeiger Konolfingen veröffentlicht.
Interessenten für Gewerbeflächen, Industrieparzellen, Büro- oder Verkaufsräumlichkeiten empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit Moser Beat, Gemeindepräsident. | |||||||||||||||||||||||||||||||
Baumschutz ![]() Bäume prägen das Orts- und Landschaftsbild, haben positive Auswirkung auf das "Stadtklima", stellen Lebensraum für Kleinlebewesen dar oder haben gar eine kulturhistorische Bedeutung. Das Ziel ist es daher, Bedingungen für einen möglichst langfristigen Bestand der Bäume (im Siedlungsgebiet) zu schaffen. Im Zonenplan 2 der Gemeinde sind Baumschutzgebiete und schützenswerte Einzelbäume bezeichnet. Das Baureglement regelt den Umgang mit diesen geschützten Bäumen im Grundsatz (Art. 59 Abs. 5). Die nachfolgenden Merkblätter und weitergehenden Informationen (Links) regeln den Vollzug im Detail. Das Volk hat am 15.05.2022 die Nutzungsplanung (Baureglement und Zonenpläne) angenommen. Sie ist nun beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Genehmigung. Die aktualisierte Nutzungsplanung hat Vorwirkung. Dies bedeutet für Bauvorhaben, dass bis zur Rechtskraft der aktualisierten Nutzungsplanung entweder die Vorschriften der alten und der neuen Nutzungsplanung eingehalten sein müssen oder wenn nur die neuen Vorschriften eingehalten werden, das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern der vorzeitigen Baubewilligung zustimmen muss damit eine Baubewilligung erteilt werden kann. Die bestehenden baurechtlichen Grundlagen aller drei Ortsteile sind unter Dokumente untenstehend einsehbar. Die baurechtliche Grundlage mit Vorwirkung ist unter der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 einsehbar: Hier geht es zur Nutzungsplanung Münsingen 2030
Weitere externe Grundlagen und Hilfsmittel | Baumschutz - Gesuch Fällung/Rückschnitt Baumschutz - Merkblatt Bauarbeiten im Bereich von Bäumen Baumschutz - Merkblatt Fachgerechte Pflege Baumschutz - Merkblatt Neu- und Ersatzpflanzungen Baumschutz - Merkblatt Übernahme von Alleebäumen durch die Gemeinde bei Bauprojekten Baumschutz – Merkblatt Baureglement Baurechtliche Grundordnung - Baureglement Münsingen 2010 Baurechtliche Grundordnung - Baureglement Trimstein 1997 Baurechtliche Grundordnung - Baureglement Tägertschi 2001 Baurechtliche Grundordnung - Zonenplan 1 Münsingen (2010) Baurechtliche Grundordnung - Zonenplan 2 Münsingen (2010) Baurechtliche Grundordnung - Zonenplan Trimstein 1:2000 (Baugebiet) (2007) Baurechtliche Grundordnung - Zonenplan Tägertschi Ortsbild und Landschaft (2001) Baurechtliche Grundordnung - Zonenplan Tägertschi Siedlung (2001) | ||||||||||||||||||||||||||||||
Museum Münsingen ![]() Das Museum besteht seit 1984 und wird von der Einwohnergemeinde Münsingen getragen. Es ist Bestandteil des breiten kulturellen Angebots der Gemeinde. Zum Museum Münsingen gehören die Ausstellungsräume im Schloss, die Alte Öle und die römischen Mosaike.
Das Museum im Schloss eröffnet jedes Jahr eine Sonderausstellung. Der Schwerpunkt liegt auf Themen, die von lokalgeschichtlicher Bedeutung sind und Bezüge zur regionalen und nationalen Kultur- und Sozialgeschichte aufweisen.
In der Alten Öle finden Sie ein lebendiges Museum: Die Ölimanne demonstrieren Ihnen, wie auf den alten Geräten Öl gepresst wird. Auf dem Rundgang durch die alten Räume lernen Sie altes Handwerk kennen.
Römische Mosaike: Vor knapp 2000 Jahren stand an der Stelle der heutigen Kirche eine prächtige Villa mit eigenem Badehaus. Zwei erhaltene Mosaikböden aus dem Badehaus befinden sich heute auf dem Areal der Firma USM an der Thunstrasse 55. | www.museum-muensingen.ch | ||||||||||||||||||||||||||||||
Sammelstellen | Informationen zu Sammelstellen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Energieberatung ![]() Ganz egal, ob Sie "nur schnell die Fenster" oder die alte Heizung ersetzen, eine Solaranlage bauen oder ein ganzes Haus sanieren möchten - es lohnt sich, Ihre Situation zu einem frühen Zeitpunkt und ohne Zeitdruck mit unabhängigen Energieexperten zu besprechen. Diese können Ihnen dank jahrelanger Erfahrung und breitem Wissen wertvolle und neutrale Tipps für Ihr Bauvorhaben geben. Dank guter Beratung entstehen sinnvolle, auf Sie und Ihre Bedürfnisse angepasste Lösungen, die einen langfristigen Mehrwert bieten - was häufig noch wertvoller ist als einmalige Fördergelder.
Für Beratungen rund ums Thema Energie stehen Ihnen verschiedene Kanäle zur Verfügung: Energieberatung mit direktem Bezug zu möglichen baulichen Vorhaben (Heizungsersatz, Bauvorschriften): Hier gibt Ihnen die Abteilung Bau gerne Auskunft.
Fördergelder, Gebäudezustand und Sanierungsvorschläge, Energiespartipps, etc.: Für Fragen rund ums Thema Energie steht Ihnen die öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland kostenlos zur Verfügung. Die öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland hilft, Möglichkeiten zum Energiesparen zu erkennen und auszuschöpfen. Sie beantwortet Fragen zu Themen wie:
Persönliche Beratung vor Ort Viele EigentümerInnen möchten Ihre Liegenschaft gerne sanieren, können aber den dringendsten Handlungsbedarf nicht abschätzen. Die öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland bietet deshalb persönliche Beratungen vor Ort an. Die Beratung berücksichtigt den Zustand des Gebäudes sowie die persönlichen Bedürfnisse der EigentümerInnen und dauert ca. 1 - 1.5 Stunden. Die Kosten für die Energieberatung werden vollständig von der Gemeinde Münsingen getragen (bis zu CHF 500.00 pro Beratung).
Fernwärmeanschluss: Hier geben Ihnen die InfraWerke Münsingen gerne Auskunft.
Ladestationen für Elektroautos und PV-Eigenverbrauchsgemeinschaften: Hier geben Ihnen die InfraWerke Münsingen gerne Auskunft. | Energieberatungsstelle Bern-Mittelland | ||||||||||||||||||||||||||||||
Umtausch ausländischer Führerausweis ![]() Ihren ausländischen Führerausweis dürfen Sie während 12 Monaten ab der Einreise in die Schweiz benutzen. Führen Sie berufsmässig in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge (z. B. Lastwagen, Taxi) Kategorie B, B1, C, C1, D, D1 oder F, benötigen Sie bereits vor der ersten Fahrt den entsprechenden schweizerischen Führerausweis. Wir empfehlen deshalb, Ihren Antrag vor Ablauf der 12 Monate einzureichen. Nach dieser Frist sind Sie mit dem ausländischen Führerausweis in der Schweiz nicht mehr fahrberechtigt.
Das ausgefüllte Gesuch und die vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt verlangten Unterlagen können Sie direkt bei einer Geschäftsstelle vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, bei einem Kantonspolizeiposten oder am Schalter den Einwohnerdienste abgeben. Für die Überprüfung der Personalien und das Weiterleiten der Gesuchsunterlagen durch die Einwohnerdienste an das Strassenverkehrsamt sind CHF 14.00 zu bezahlen. | Weitere Informationen zum Umtausch | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ortsplanung ![]() Die Gemeinde weiter entwickeln
Seit 2013 bzw. 2017 haben sich die Aufgaben der Ortsplanung Münsingen auf die Ortsteile Trimstein und Tägertschi ausgeweitet. Die verschiedenen Planungsinstrumente welche heute deshalb noch in der Ortsplanung berücksichtigt werden müssen, werden im Rahmen der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 zusammengeführt. Die aktualisierten und um die Ortsteile Tägertschi und Trimstein erweiterten Richtpläne Energie, Landschaft und Mobilität sind bereits in Kraft (siehe Dokumente). Das Volk hat am 15.05.2022 die Nutzungsplanung (Baureglement und Zonenpläne) angenommen. Sie ist nun beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Genehmigung. Die aktualisierte Nutzungsplanung hat Vorwirkung. Dies bedeutet für Bauvorhaben, dass bis zur Rechtskraft der aktualisierten Nutzungsplanung entweder
damit eine Baubewilligung erteilt werden kann. Die bestehenden baurechtlichen Grundlagen aller drei Ortsteile sind unter Dokumente untenstehend einsehbar. Die baurechtliche Grundlage mit Vorwirkung ist unter der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 einsehbar:
Hier geht es zur Nutzungsplanung Münsingen 2030
Informations- und Kontaktstelle | Baurechtliche Grundordnung - Baureglement Münsingen 2010 Baurechtliche Grundordnung - Baureglement Trimstein 1997 Baurechtliche Grundordnung - Zonenplan 1 Münsingen (2010) Baurechtliche Grundordnung - Zonenplan 2 Münsingen (2010) Baurechtliche Grundordnung - Zonenplan Trimstein 1:2000 (Baugebiet) (2007) Baurechtliche Grundordnung - Zonenplan Trimstein 1:5000 (Nichtbaugebiet) (1997) Baurechtliche Grundordnung - Zonenplan Tägertschi Ortsbild und Landschaft (2001) Baurechtliche Grundordnung - Zonenplan Tägertschi Siedlung (2001) Inventarplan Landschaft Leitbild Münsingen Richtplan Energie vom 30.06.2022 Richtplan Landschaft vom 30.06.2022 Richtplan Mobilität vom 30.06.2022 Richtplankarte Energie vom 30.06.2022 Richtplankarte Landschaft vom 30.06.2022 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Parkierungserleichterung für gehbehinderte Personen | Gesuch um Abgabe einer Parkkarte | ||||||||||||||||||||||||||||||
Lohnausweis | Informationen/Formulare zum Lohnausweis | ||||||||||||||||||||||||||||||
Abstimmungen - Nächste Termine ![]() Unter diesem Link finden Sie die nächsten Termine der eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Gemeindeabstimmungen resp. -wahlen finden in der Regel ebenfalls an diesen Terminen statt. | Daten nächster Abstimmungen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Mahlzeitendienst ![]() Der tägliche Mahlzeitendienst trägt dazu bei, dass sie trotz ihrer Beschwerden oder Krankheit im eigenen Haushalt verbleiben können. In Münsingen wird dieser Dienst durch die SPITEX AareGurbetal erbracht, in enger Zusammenarbeit mit der Küche des Spitals Münsingen, welche die kundengerechten und ausgewogenen Essen zubereitet. 2013 wurden durch die Angestellten der SPITEX insgesamt etwas über 80 Haushalte mit schmackhaften und heiss angelieferten Mahlzeiten bedient. Mit ärztlicher Verordnung kann der Mahlzeitenbezug als Ergänzungsleistung (EL) geltend gemacht werden. Finanziell unterstützt wird der Mahlzeitendienst durch die Gemeinde Munsingen, die damit das Weiterbestehen dieser wichtigen Dienstleistung sichert. | Informationen zum Mahlzeitendienst | ||||||||||||||||||||||||||||||
Fahrdienst ![]() Der Rotkreuz-Fahrdienst steht all jenen Menschen offen, die nicht in der Lage sind ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen und unter Umständen auch auf Begleitung oder Betreuung angewiesen sind. Insgesamt 36 freiwillige Fahrerinnen und Fahrer stellen sich und ihre Autos sowie ihre Freizeit für diesen Dienst zur Verfügung, der vorab medizinisch und therapeutisch bedingte Fahrten, aber auch die Teilnahme an sozialen Aktivitäten ermöglicht. Rotkreuzfahrer sind Menschen, die soziale Verantwortung übernehmen. Sie begleiten den Fahrgast zum vereinbarten Termin und bringen ihn sicher wider nach Hause. Der Einsatz der Freiwilligen, ist hoch anzurechnen. Weitere Fahrerinnnen und Fahrer sind immer willkommen. Der Rotkreuz-Fahrdienst ist ebenfalls EL-berechtigt. Auch dieser Dienst wird durch die Gemeinde Münsingen finanziell unterstützt. | Informationen zum Fahrdienst des SRK Bern-Mittelland | ||||||||||||||||||||||||||||||
Vermisste / Gefundene Tiere / Kantonale Meldestelle für Findeltiere ![]() Ab dem 1. Januar 2009 müssen im Kanton Bern alle Findeltiere der kantonalen Meldestelle gemeldet werden. Die Meldestelle wird vom Berner Tierschutz betrieben. Wird die Anzeigepflicht verletzt, macht man sich strafbar. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Haustier vermissen, können sich an diese Stelle wenden.
Tier gefunden Die Meldungen können wie folgt aufgegeben werden: Telefon: 0800 1844 00 (gratis) meldestelle@bernertierschutz.ch
Tier vermisst Die Meldungen können nur telefonisch vorgenommen werden: Telefon: 0900 1844 00 (kostenpflichtig) Montag bis Freitag, 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr Gefundene Tiere werden auch im Internet unter www.stmz.ch publiziert.
| Online-Eingabeformular | ||||||||||||||||||||||||||||||
Datenschutz ![]() Die Aufsichtskommission der Gemeinde Münsingen ist Aufsichtsstelle für Datenschutz. Im Rahmen dieser Aufgabe informiert die Kommission über die Bekanntgabe von Personendaten und die Möglichkeit der Datensprerre:
Damit eine Gemeinde ihre Aufgaben erfüllen kann, muss sie Daten von Personen, insbesondere im Bereich Einwohnerdienste, erheben können. An diesen Personendaten sind auch andere Stellen und Private interessiert. Die Einwohnerdienste muss Personendaten einer Amtsstelle bekannt geben, wenn diese gesetzlich dazu verpflichtet oder ermächtigt ist (z.B. Polizei, Betreibungsamt, Zivilstandsamt, Untersuchungsrichteramt, etc.). Auch an private Personen können die freien Einwohnerdaten (siehe unten) einer Einzelperson bekannt gegeben werden, wenn der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin ein schützenswertes Interesse (berechtigter Grund, z. B. Versicherung sucht neue Adresse einer versicherten Person, Firma sucht neue Adresse einer Person für Rechnungsstellung nachweist. Das Gesuch muss schriftlich und begründet sein oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Bei den genannten Datenbekanntgaben handelt es sich um Einzelauskünfte. Eine weitere Form der Datenbekanntgabe sind die sogenannten Listenauskünfte. Das heisst die systematisch geordnete Bekanntgabe von Daten einer bestimmten Personenkategorie (z.B. Adressen Senioren für Frauenverein oder Verein „gegenseitige Hilfe", Adressen Jugendliche für Jungschützenkurs oder andere Vereine). Diese Listenauskünfte müssen vom Gemeinderat bewilligt werden. Für kommerzielle Zwecke (Werbung) werden keine Daten bekannt gegeben. Folgende Daten können Privaten auf schriftliches Gesuch hin und mit Beilage eines Interessennachweises bekannt gegeben werden:
Alle übrigen Einwohnerdaten (z.B. vollständiges Geburtsdatum, Arbeitgeber, Zivilstandsdaten, Konfession, Massnahmen der sozialen Hilfe oder fürsorgerischen Betreuung) werden auch auf schriftliches Gesuch hin an Privatpersonen nicht erteilt. | Datenbekanntgabe Einwohnerregister - Gesuch Datenschutzreglement 2014 (Stand 2018) Register der Datensammlungen Münsingen 2022 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ladenöffnungszeiten / Sonntagsverkauf / Sonntagsarbeit | Informationen zu Ladenöffnungszeiten/Sonntagsverkauf/Sonntagsarbeit | ||||||||||||||||||||||||||||||
Lebensmittelkontrolle ![]() Für die amtliche Lebensmittelkontrolle ist das Kantonale Laboratorium Bern zuständig. Es überwacht, dass die Vorschriften im Lebensmittelgesetz (Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor gesundheitlichen Gefährdungen und Täuschungen, Sicherstellung des hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln) eingehalten werden. | Weitere Informationen zur Lebensmittelkontrolle und Kontakt | ||||||||||||||||||||||||||||||
Mietamt/Schlichtungsbehörde | Regionale Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland | ||||||||||||||||||||||||||||||
Militär | Informationen zum Militär | ||||||||||||||||||||||||||||||
Leben mit dem Biber – Schutzmassnahmen ![]() Der Biber ist geschützt – auch seine Dämme und Bauten Seit seiner Rückkehr vor einigen Jahren stellt der Biber sein Gebiet ziemlich auf den Kopf: er fällt Bäume, gräbt in Uferböschungen, staut die Giessen und klaut in den nahen Feldern Zuckerrüben. Damit sorgt der Nager nicht nur für Freude. Auf Grund seines Schutzstatus gibt es aber nur eins: den Gewässern wo immer möglich genügend Raum geben und wo nötig Schutzmassnahmen ergreifen.
Schutz auf nationaler und internationaler Ebene Gemäss Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere ist der Biber geschützt. Auch auf europäischer Ebene ist der Biber im Rahmen der Berner Konvention (einem völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensräume in Europa) geschützt. Und gemäss Rote Liste von 1996 gilt der Biber immer noch als „vom Aussterben bedrohte Art".
Auch Dämme und Bauten sind geschützt Aber nicht nur der Biber ist geschützt, sondern auch sein Lebensraum und somit auch all seine Bauten (Dämme und Burgen). Dies wird über das Natur- und Heimatschutzgesetz und das Wasserbaugesetz geregelt. Daher dürfen Biber-Dämme auch nicht einfach entfernt oder Bauten zugeschüttet werden, wenn es zu Konflikten mit dem Menschen kommt. Da in Münsingen die Giessen teilweise mitten durch das Siedlungsgebiet fliessen und Stauungen durch Biber-Dämme sehr rasch zu grossen Problemen führen würden, hat die Gemeinde mit dem kantonalen Jagdinspektorat eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese ermöglicht der Gemeinde innerhalb des Siedlungsgebiets schnell zu handeln. In der sogenannten „Interventionszone" kann der Werkhof in Absprache mit dem Wildhüter Biber-Dämme entfernen. Privat-Personen ist dies untersagt. In den Giessenabschnitten ausserhalb des Siedlungsgebietes soll der Biber seinen Lebensraum jedoch möglichst frei gestalten und Dämme und Bauten errichten können. Das revidierte Gewässerschutzgesetz (seit 2011 in Kraft) nimmt darauf Rücksicht. Es definiert den Gewässerraum mitsamt dem Uferbereich und weist den Gewässern einen genügend grossen Raum zu.
Eine Hose für die Bäume Der Biber ist ein fleissiger Wasserbauingenieur. Werden Dämme (unerlaubterweise) aufgebrochen oder gar entfernt, dauert es in der Regel nur wenige Nächte, bis sie wieder errichtet sind. Auch das Wegfangen von Tieren bringt höchstens sehr kurzfristig etwas, weil das nächste Jungtier rasch „nachrückt". Aus all diesen Gründen sind, wo notwendig, Schutzmassnahmen besonders wichtig. Um Bäume im Ufergehölz oder angrenzenden Gärten vor den scharfen Nagezähnen des Bibers zu schützen, können sie mit einer Drahthose (mind. 1.2 m hoch) aus Diagonal-Metallgeflecht eingepackt (siehe Abbildung) oder mit einem Schälschutz (Wöbra) bestrichen werden. Mehr Informationen zu diesen und weiteren Schutzmassnahmen finden Sie bei der Biberfachstelle des Bundes. | Biberfachstelle des Bundes | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ökologische Aufwertung von Waldrändern ![]() Der Kanton Bern wie auch die Gemeinde Münsingen haben das Ziel, gemeinsam mit den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern Waldränder aufzuwerten und zu pflegen. Am Besten eignen sich südexponierte, nährstoffarme Waldränder für eine Aufwertung.
Finanzielle Entschädigungen Das Amt für Wald des Kantons Bern, wie auch die Gemeinde Münsingen unterstützen Waldrandaufwertungen und -pflege mit finanziellen Beiträgen wie folgt: Beiträge Kanton Bern Ersteingriff: 80 CHF / Are
Beiträge Gemeinde Münsingen Folgeeingriff: 40 CHF / Are
Um finanzielle Beiträge des Kantons zu erhalten muss der Waldrand zwischen 10 und 40 Meter tief und 150 Meter lang sein, wobei eine Aufteilung in gewissen Fällen möglich ist. Pflegemassnahmen werden frühestens zwei Jahre nach Ersteingriff entschädigt.
Ablauf und Kontakt bei Interesse an einer Aufwertung Haben Sie Interesse an einer Waldrandaufwertung? Ihr Förster Hansjörg Habegger (079 222 45 47) beratet Sie gerne und unterstützt Sie beim Einreichen eines Beitragsgesuchs. Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Bau gerne zur Verfügung. | Fördermassnahmen Kanton | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ortsbus / Tangento / Moonliner / Bahn ![]() Ortsbus Münsingen / Regionalbus BERNMOBIL ist für den Betrieb des Ortbus und der Regionalbuslinien zuständig. Der Ortsbus erschliesst alle Ortsteile mit dem Dorf-Zentrum / Bahnhof. Der Fahrplan umfasst die Schlaufen Sonnhalde, Spital, Brückreuti und Walke. In Münsingen verkehren Regionalbuslinien 161, 162, 163, 165, 167 und 168.
Tangento und Moonliner BERNMOBIL ist auch für die Tangento-Linie 160 (Konolfingen Dorf–Tägertschi–Münsingen–Rubigen–Belp Bahnhof nach Bern Flughafen) sowie die Moonliner verantwortlich.
Anfragen und Reklamationen Anfragen und Reklamantionen sind direkt dem jeweiligen Anbieter zu melden. | Fahrplan Informationen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Würdige Bestattung (Gesuch um Kostenübernahme) ![]() Eine verstorbene Person hat im Rahmen ihres Rechts auf Achtung der Menschenwürde Anspruch auf ein schickliches Begräbnis, insbesondere auch dann, wenn sie vermögenslos verstorben ist. Die Übernahme der Bestattungskosten ist grundsätzlich Sache der nahen Angehörigen. Sofern diesen die Übernahme der Kosten unmöglich erscheint, kann die Übernahme der Bestattungskosten bei der Gemeinde beantragt werden. | Todesfall - Gesuch für Kostenübernahme einer würdigen Bestattung durch den Gemeindeverband Todesfall - Würdige Bestattung - Merkblatt Kostenübernahme | ||||||||||||||||||||||||||||||
Feuerbrand ![]() Sämtlicher Feuerbrandbefall oder Verdacht auf Feuerbrand ist der Abteilung Bau oder direkt dem Feuerbrand-Kontrolleur Simon Schöni, Tel. 079 334 55 48 zu melden. Es besteht Meldepflicht! Der Kontrolleur wird die befallenen Bäume überprüfen und die allenfalls notwendigen Massnahmen in die Wege leiten. | Informationen zum Feuerbrand | ||||||||||||||||||||||||||||||
Wirtschaftsforum ![]() Wirtschaftsforum 2023 mit Verleihung des Nachwuchspreises 2022 Teilnehmerliste Unternehmen Wirtschaftsforum 2023 Was ist das Wirtschaftsforum? Wer ist die Wirtschaftskommission?
Bisherige Themen:
| Teilnehmerliste Wirtschaftsforum 2023 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Energiestadt Gold ![]() Eine Energiestadt ist eine Gemeinde oder Stadt, die sich kontinuierlich für eine effiziente Nutzung von Energie, den Klimaschutz und erneuerbare Energien sowie umweltverträgliche Mobilität einsetzt. Als erste Berner Gemeinde wurde Münsingen 1998 als Energiestadt ausgezeichnet. Als erste Gemeinde im Kanton hat Münsingen 2009 den "European Energy Award Gold" erhalten. 2018 wurde das Gold-Label letztmals mit einem Erfüllungsgrad von 83.2 % bestätigt. Die Auszeichnung als Energiestadt Gold bestätigt zudem, dass sich die Gemeinde Münsingen unter anderem in den Bereichen Planung/Entwicklung, kommunale Bauten, Ver-/Entsorgung und Mobilität zukunftsgerichtete Ziele setzt und diese strukturiert und kosteneffizient umsetzt. Als Energiestadt Gold bietet die Gemeinde einige Zusatzdienstleistungen an. So ermöglichen wir unseren Anwohnerinnen und Anwohnern eine kostenlose Energieberatung vor Ort (Besichtigung des Objekts, Beratungsbericht) durch die öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland und gewährt Beiträge an die GEAK Plus-Beratung. Die Abteilung Bau und die InfraWerke Münsingen unterstützen Sie zudem bei Fragen zu energetischen Sanierungen, PV-Anlagen sowie effizientem Einsatz von Strom, Wasser und Fernwärme. Seit dem 15. März 2022 bietet die Gemeinde zudem ein lokales Förderprogramm für den Ersatz von fossilen Heizungen und Gebäudesanierungen an. Eine konkrete Massnahme ist der Bau von neuen Solaranlagen auf Gemeindedächern.
| Elektromobilitätskonzept Münsingen Leitbild Energie 2022 Merkblatt Energiestadt Münsingen Richtplan Energie vom 30.06.2022 | Massnahme: Bau von neuen Solaranlagen auf Gemeindedächern https://www.local-energy.swiss/programme/energiestadt/was-ist-eine-energiestadt.html#/ | |||||||||||||||||||||||||||||
Herumstreunende Hunde ![]() Herrenlose Hunde auf dem Gemeindegebiet Münsingen sind der Gemeindepolizei oder der Kantonspolizei zu melden. Bis das Tier vermittelt werden kann, übernimmt der Kynologische Verein Münsingen die kurzfristige Pflege. | Kantonale Meldestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Hundegesetz / Hundehaltung ![]() Unter dem aufgeführten Link sind alle Informationen zum Thema Hundehaltung sowie das Hundegesetz des Kantons Bern zu finden. | Informationen | ||||||||||||||||||||||||||||||
RIZ Münsingen - Teamviewer | TeamViewer | ||||||||||||||||||||||||||||||
TaxMe Steuern und BE-Login ![]() Die Steuerpflichtigen des Kantons Bern haben die Möglichkeit ihre Steuererklärung unter www.taxme.ch online über das Internet zu erfassen und einzureichen. Damit entfällt die Installation von Programmdaten auf Ihrem Computer. Über eine sichere Verbindung werden die Steuerdaten direkt der Steuerverwaltung übermittelt.
| Steuererklärung 2022 vollständig elektronisch einreichen - auch Belege! | TaxMe Steuern und BE-Login | |||||||||||||||||||||||||||||
Problempflanzen / Neophyten ![]() In unseren Gärten aber immer mehr auch in der freien Natur wachsen Pflanzen, welche nicht zur heimischen Flora gehören. Sie wurden meist aus Amerika oder Asien nach Europa eingeführt und hier als Zier- und Gartenpflanzen eingesetzt. Einige dieser „fremden“ Pflanzen haben nicht nur den Sprung über den Gartenzaun gemeistert, sondern breiten sich dank effizienter Vermehrungsstrategien in der freien Natur auch sehr stark aus. Durch die Produktion mehrerer tausend Samen pro Pflanze oder unterirdischen Sprossen gelingt es ihnen, die einheimischen Arten zu verdrängen. Dies stellt vor allem in Naturschutzgebieten ein Problem dar. Einige der Pflanzen sind zudem ein gesundheitliches Risiko für Menschen oder Nutztiere. Wenn alle mithelfen, können wir unsere einheimische Flora vor eingeschleppten, sich stark ausbreitenden Pflanzen schützen. Dazu müssen wir unsere Augen offen halten und gut beobachten, was in unserem Garten und in der Umgebung wächst.
Bekämpfung von Problempflanzen - allgemeine Hinweise
Problempflanzen sind in der Regel gegen Störungen sehr resistent. Ihre Bekämpfung kann mehrere Jahre dauern und erfordert daher viel Geduld und Durchhaltevermögen. | Merkblatt Bekämpfung Neophyten und Problempflanzen | Informationen des Kantons | |||||||||||||||||||||||||||||
Entlastungsstrasse Nord ![]() Die Ortsdurchfahrt von Münsingen ist seit Jahren bis zu ihrer Kapazitätsgrenze belastet. Für eine nachhaltige Lösung der Verkehrsprobleme reicht die Sanierung der Ortsdurchfahrt alleine nicht mehr aus, denn die Hauptschwierigkeit besteht darin, dass nebst dem Durchgangsverkehr praktisch der ganze Verkehr von Münsingen den Kreisel im Dorfzentrum zu passieren hat. Zur Behebung dieses «Flaschenhalses» ist nun eine Lösung im «Dreierpack» vorgesehen. Sie beinhaltet die drei Projekte:
| Aktuelle Mitteilungen zur Entlastungsstrasse | ||||||||||||||||||||||||||||||
Sanierung Ortsdurchfahrt ![]() Mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt soll der Verkehr wieder flüssiger durch Münsingen rollen. Mehr Sicherheit, weniger Lärm, bessere Verkehrsbedingungen und eine höhere Lebensqualität, das verspricht das von der Gemeinde Münsingen und dem Kanton gemeinsam geplante Projekt. | Aktuelle Mitteilungen zur Sanierung Ortsdurchfahrt | ||||||||||||||||||||||||||||||
Mobility ![]() In Münsingen profitieren Sie von vier Mobility-Standorten (Bahnhof Münsingen, Schlossmatte, Brückreutiweg und Mehrzweckplatz/Schulhausgasse). | Mobility-Angebote | ||||||||||||||||||||||||||||||
Korridorstudie Aaretal ![]() Das Schienennetz zwischen Thun und Bern stösst mit den bestehenden Anlagen an die Kapazitätsgrenzen. Strassenseitig bestehen in den Hauptverkehrszeiten Netzüberlastungen, die zunehmend zu Rückstaus auf dem Hauptverkehrsstrassennetz im Raum Rubigen/Münsingen führen, mit Auswirkungen bis auf die Autobahn. Die Korridorstudie konzentriert sich auf die Problemanalyse und Massnahmenentwicklung in den Bereichen Siedlung, öffentlicher Verkehr und motorisierter Individualverkehr. Ihre Ergebnisse dienen als Grundlage der Ortsplanung Münsingen sowie der Verkehrsplanung der Region Aaretal und des Kantons Bern. | Informationen der Regionalkonferenz Bern-Mittelland | ||||||||||||||||||||||||||||||
Taxi ![]() Für das Halten und Führen von Taxis ist gemäss Bestimmungen des Taxireglements der Gemeinde Münsingen eine Bewilligung erforderlich. Zuständig ist die Gemeindepolizei Münsingen. Die Kosten für Prüfungen, Halter- und Führerbewilligungen Taxi, sind in der Gebührenverordnung ersichtlich. | Gesuch Zulassung theoretische Eignungsprüfung in Bern Merkblatt Taxiführerbewilligung Münsingen Merkblatt Taxihalterbewilligung und Kontrolle Fahrzeuge Taxireglement 2015 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Einreise und Aufenthalt ausländischer Staatsangehörigen ![]() Bezüglich der Einreise und der unterschiedlichen Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz für ausländische Staatsangehörige gibt Ihnen die Abteilung Sicherheit gerne Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf Webseite der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern. | Informationen Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern | ||||||||||||||||||||||||||||||
Anmeldung Wochenaufenthalt in der Gemeinde Münsingen ![]() Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (z.B. Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in der Gemeinde Münsingen auf, müssen Sie sich als Wochenaufenthalter anmelden. Die Schriften und somit der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz bleibt dabei in Ihrer Wohnsitzgemeinde. Die Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu erfolgen oder über das Onlineformular Anmeldung Wochenaufenthalt. Sie erhalten anschliessend den Aufenthaltsausweis (Bestätigung der Anmeldung) mit der Post zugestellt Dazu benötigen Sie von Ihrer Wohnsitzgemeinde einen Heimatausweis sowie ein Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte). | https://www.muensingen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/detail/detail.php?i=344 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde ![]() Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (zum Beispiel Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie von der Gemeinde, bei welcher Sie niedergelassen sind, einen Heimatausweis. Die Schriften und somit der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz bleiben dabei in der Gemeinde Münsingen. Sie können online einen Heimatausweis beantragen oder Ihren bestehenden Heimatausweis verlängern. Bei Fragen stehen Ihnen die Einwohnerdienste gerne zur Verfügung. | Online einen neuen Heimatausweis bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Bibliothek Münsingen ![]() Die Bibliothek befindet sich im Kirchgemeindehaus Münsingen. | Website der Bibliothek Münsingen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Musikschule Aaretal | Website der Musikschule Aaretal | ||||||||||||||||||||||||||||||
Verein Schlossstrasse 5 (vormals Freizythuus) | Website des Vereins Schlossstrasse 5 (vormals Freizythuus) | ||||||||||||||||||||||||||||||
Oele Münsingen ![]() In der restaurierten 300jährigen Ölmühle am Grabenbach zwischen Münsingen und Tägertschi werden die verschiedene Arbeitsgänge der ursprünglichen Ölpressung vorgeführt. Neben der Ölproduktion sind eine Knochenstampfe und eine Nagelschmiede als Nebenerwerbsbetrieb des Ölers zu sehen. Zu den Einrichtungen gehört zudem die Präsentation alter Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie eine reiche Sammlung an Lichtquellen und Lichtträgern vergangener Zeiten. | Website der Oele Münsingen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Spezialunterricht MR Aaretal Nord ![]() Der Spezialunterricht umfasst die Integrative Förderung (IF), die Logopädie (Logo), die Psychomotorik (PM) und das Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Der Spezialunterricht ist ein Angebot im Rahmen der Schule und wird vom Kanton finanziert. Die Anmeldung erfolgt durch die Lehrperson in Absprache mit den Eltern. | Weitere Informationen zum Spezialunterricht | ||||||||||||||||||||||||||||||
Kultur und Sportpreis / Münsinger Medaille ![]() An der Kultur- und Sportpreisverleihung werden Einzelpersonen und Gruppen für herausragende Leistungen in den jeweiligen Bereichen ausgezeichnet. Die Preissumme für den Kultur- und Sportpreis beträgt gesamthaft CHF 5‘000.00. Sportpreis Kulturpreis Münsinger Medaille Nomination | Nomination Kultur- und Sportpreis / Münsinger Medaille | ||||||||||||||||||||||||||||||
Tempo-30 Ortsteil West ![]() Seit anfangs Dezember 2013 gilt im gesamten Ortsteil West Tempo-30 und Parkverbotszone ausserhalb markierter Parkfelder. | Aktuelle Mitteilungen zu Tempo-30 Ortsteil West | ||||||||||||||||||||||||||||||
Entwicklungsgebiet «Bahnhof West» ![]() Das Entwicklungsgebiet «Bahnhof West» soll zu einem lebhaften, gemischten Quartier mit Wohnraum, Arbeitsflächen und Versorgungsmöglichkeiten werden. Im Teilgebiet «Zentrum Bahnhof West» sind Seniorenwohnungen und Pflegeplätze sowie ein Vorbereich mit attraktivem Bahnzugang und durchgängiger Industriestrasse geplant. | Aktuelle Mitteilungen zum Entwicklungsgebiet «Bahnhof West» | ||||||||||||||||||||||||||||||
Aufgaben- und Finanzplan / Budget / Geschäftsbericht (Rechnung) | |||||||||||||||||||||||||||||||
Abmeldung/Wegzug ausländische Staatsangehörige ![]() Wer von Münsingen wegzieht, muss sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdienste abmelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter mit Vorlegen des Ausländerausweises oder direkt online über den oben aufgeführten Link eUmzugCH erfolgen. Die Abmeldebestätigung wird bei persönlicher Abmeldung am Schalter ausgehändigt. Wer sich bei der neuen Gemeinde online anmelden kann, benötigt keine Abmeldebestätigung. Ansonsten kann diese bei uns für die persönliche Wiederanmeldung in der neuen Gemeinde, kostenlos bestellt werden. Die Abmeldung ins Ausland kann nur durch persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Vorgängig ist der Wegzug der Steuerverwaltung zu melden. Die Infrawerke sind ebenfalls zu informieren. Persönliche Anmeldungen bei der neuen Wohngemeinde haben innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegzug zu erfolgen. Erkundigen Sie sich auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde nach den verlangten Unterlagen für die Anmeldung. | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug) | ||||||||||||||||||||||||||||||
Münsinger Info - Artikel anmelden ![]() Alle Beiträge sind vor dem Redaktionsschluss bei der Redaktion anzumelden (siehe Anmeldeschluss). Die Redaktion entscheiden über den Druck und Umfang des Artikels. Bei Artikeln, die nach oder gar nicht angemeldet werden behält sich die Redaktion vor, diese nicht abzudrucken oder zu kürzen.
| Merkblatt Münsinger Info - Artikel verfassen Merkblatt Publireportage MünsingerInfo | Allgemeine Informationen zum Münsinger Info | |||||||||||||||||||||||||||||
Elternbriefe ![]() Die Gemeinde Münsingen unterstützt Familien in ihren Erziehungsaufgaben mit kostenloser Zustellung der Elternbriefe von Pro Juventute. Die Gemeinde will damit Mütter und Väter in ihrem Elternsein bestärken, Verständnis für die Bedürfnisse des Kindes wecken, Sicherheit bei der Erziehung geben und Orientierung beim Zusammenleben bieten. Die Elternbriefe sind kurz und prägnant geschrieben und beinhalten altersgerechte Informationen und viele praktische Tipps.
Im ersten Jahr erhalten Eltern die Briefe monatlich, später in weiteren Abständen bis zum sechsten Geburtstag. Es gibt die Briefe auch in Französisch, Italienisch, Englisch. Zudem gibt es Kurzfassungen in Albanisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Portugiesisch, Spanisch, Tamilisch und Türkisch. Wünschen Sie eine dieser Sprachen, möchten Sie eine Adressänderung melden oder haben Sie ein Anliegen im Zusammenhang mit dem Elternbrief, teilen Sie dies bitte der für den Versand zuständigen Person mit: Frau Regula Gmeiner, 031 721 45 49, mrgmeiner(at)zapp.ch | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||
Tempo-30 Ortsteil Trimstein | Aktuelle Mitteilungen zu Tempo-30 Ortsteil Trimstein | ||||||||||||||||||||||||||||||
Klassenhilfen ![]() Seniorinnen und Senioren begleiten regelmässig - während ein bis zwei Lektionen pro Woche - Klassen der Volksschule Münsingen. Sie stellen ihre Lebenserfahrung Kindern und Lehrpersonen zur Verfügung. Die gemeindamen Tätigkeiten und Erlebnisse fördern generationenübergreifende, soziale Kontakte. Die Klassenhilfen leisten ihren Einsatz freiwillig und unentgeltlich. | Klassenhilfen Anmeldung Merkblatt Klassenhilfe | ||||||||||||||||||||||||||||||
Kirchen / Landeskirchen ![]() Als die vom Kanton anerkannten Landeskirchen definiert die Verfassung des Kantons Bern vom 6. März 1993 die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Kirche. | Röm.-kath. Kirchgemeinde Münsingen Reformierte Kirchgemeinde Münsingen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Tempo-30-Zone Vogelquartier ![]() Der Gemeinderat hat am 19.04.2017 den Kredit von CHF 32‘000.00 für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Vogelquartier beschlossen. In den nächsten Wochen wird das Projekt publiziert und öffentlich aufgelegt. Ziel ist, die Tempo-30-Zone Vogelquartier vor Schulbeginn im August 2017 einzurichten. Bei der Planung und Einrichtung der bereits bestehenden Tempo-30-Zonen auf dem Gemeindegebiet konnten wichtige Erfahrungen gesammelt werden. Auch die Tempo-30-Zone Vogelquartier soll nach dem Motto „so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich“ realisiert werden. Aufgrund der bereits seit längerer Zeit vorhandenen Elemente wie Rechtsvortritte oder die versetzten Parkfelder auf der Fahrbahn ist es möglich die Tempo-30-Zone im Vogelquartier einfach und pragmatisch ohne weitere bauliche Massnahmen einzurichten. So sind die in Münsingen üblichen Eingangstore mit der Signalisation „Tempo-30-Zone“ und „Parkverbotszone ausserhalb von markierten Parkfeldern“ vorgesehen, Fussgänger- Querungshilfen bei den wichtigsten Übergängen geplant und an manchen Stellen weitere Markierungen „30“ auf der Fahrbahn. Die Massnahmen wurden mit den wichtigsten Interessensvertretern (Elternrat Münsingen, Schulleitung Schulzentrum Rebacker, Arbeitsgruppe hindernisfrei durch Münsingen, Bernmobil, Postauto, Kantonspolizei und Spital Münsingen) besprochen und gemeinsam optimiert. | Aktuelle Meldungen zur Tempo-30-Zone Vogelquartier | ||||||||||||||||||||||||||||||
Wegweiser 65+ ![]() Im Wegweiser 65+ finden Sie viele nützliche Informationen zu den vielfältigen Angeboten für Menschen ab 65 Jahren. Nehmen Sie sich etwas Zeit und begeben Sie sich auf Entdeckungsreise durch ein buntes Angebot an Möglichkeiten, wie Sie diesen Lebensabschnitt nach Ihren Wünschen und Kräften gestalten können. | Online Wegweiser 65+ | ||||||||||||||||||||||||||||||
Altersleitbild und Altersbericht ![]() Das Altersleitbild soll dazu dienen, in Politik und Verwaltung verbindliche Haltungen und Leitsätze im Umgang mit dem Thema Alter zu verankern. Zusätzlich sollen auf der Grundlage eines ausgewiesenen Handlungsbedarfs konkrete, behördenverbindliche Massnahmen sowie die zu deren Umsetzung notwendigen Ressourcen bezeichnet und die Verantwortlichkeiten für die Bearbeitung definiert werden. | Soziales - Altersbericht 2016 Soziales - Altersleitbild | Online Wegweiser 65+ | |||||||||||||||||||||||||||||
Defibrillatoren / Öffentliche Standorte / First-Responder ![]() In Zusammenarbeit mit dem Verein 65+ wurde die Münsinger App mit der Funktion «Defibrillatoren» erweitert. Beim Aktivieren navigiert Sie Ihr Handy direkt zum nächstgelegenen Defibrillator in Münsingen. Die Münsinger App ist kostenlos im App-Store und auf Google Play zu beziehen. | https://www.defikarte.ch/ | ||||||||||||||||||||||||||||||
Colibri Münsingen - Interkultureller Frauentreff ![]() Colibri besteht seit dem Jahre 1999 in Münsingen. Seit Ende 2017 besteht Colibri als Verein mit Sitz in Münsingen. Das Colibri Team besteht aus motivierten, qualifizierten Frauen, die sich für die Integration einsetzen. Der Verein Colibri bietet Angebote von Frauen für Frauen, mit dem Ziel, die soziale Vernetzung zwischen einheimischen und fremdsprachigen Frauen und ihren Kindern zu fördern. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Im interkulturellen Frauentreff des Colibri können Frauen mit und ohne Migrationshintergrund vielfältige Kontakte zu andern Frauen knüpfen. Die neuen Freundschaften unterstützen die Integration in die Gesellschaft und helfen mit, dass sich Frauen in der Schweiz heimisch fühlen. | http://www.colibritreff.ch | ||||||||||||||||||||||||||||||
Veloabstellanlagen Münsingen ![]() Die Energiestadt Gold Münsingen ist eine Veloville und weist attraktive Strukturen für den Veloverkehr auf, mit einem kompakten Siedlungsgebiet, kurzen Wegen und topografisch meist guten Bedingungen. Münsingen setzt sich überdurchschnittlich für die Veloförderung ein. Für die Wahl des Velos als Verkehrsmittel ist eine qualitativ hochwertige Veloparkierung unabdingbar. Das Merkblatt, welches heruntergeladen werden kann, soll Bauherrschaften, Geschäften, Liegenschaftsverwaltungen, usw. wichtige Empfehlungen und Tipps vermitteln.
Weitere Informationen und Kontakte Veloparkierung, Empfehlungen zu Planung, Realisierung und Betrieb, Handbuch, Bundesamt für Strassen ASTRA, 2008 kann hier heruntergeladen werden.
Baurechtliche Fragen | Baurechtliche Grundordnung - Baureglement Münsingen 2010 Baurechtliche Grundordnung - Baureglement Tägertschi 2001 Merkblatt Veloabstellanlagen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Selbsthilfe BE ![]() Selbsthilfe BE informiert und berät im Auftrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern kostenlos rund um das Thema Selbsthilfe. Selbsthilfe BE vermittelt Kontakte zu Selbsthilfegruppen, unterstützt und begleitet den Aufbau von neuen Gruppen. | http://www.selbsthilfe-be.ch | ||||||||||||||||||||||||||||||
Fragebogen Unternehmensregister | Fragebogen Unternehmensregister | ||||||||||||||||||||||||||||||
Grüngut- und Gewerbekehrichtcontainer ![]() Die Entsorgungsgebühren für Gewerbekehricht und Grünabfälle in Containern werden nach Gewicht verrechnet. Dazu wird der geleerte Inhalt bei jeder Leerung gewogen. Damit beim Leeren das gemes-sene Gewicht des Containers dem Eigentümer / der Eigentümerin zugeordnet werden kann, müssen die Container mit einer Erkennungseinheit (Transponder) ausgerüstet werden. | Mutations- und Bestellformular Grüngut-/ Gewerbekehrichtcontainer mit Transponder | ||||||||||||||||||||||||||||||
Verein 65+ | Angaben zum Verein 65+ | ||||||||||||||||||||||||||||||
ÖREB-Kataster ![]() Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Nutzungsplanung, Grundwasserschutzzonen, Kataster der belasteten Standorte). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. Mit dem ÖREB-Viewer können die ÖREB-Informationen für ein bestimmtes Grundstück aufgerufen werden. | ÖREB-Kataster - Geoportal des Kantons Bern | ||||||||||||||||||||||||||||||
EasyGov.swiss ![]() EasyGov macht die nötigen Behördengänge einfach, schnell und effizient. Die sichere und zuverlässige Plattform ermöglicht Unternehmen das elektronische Abwickeln von Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren an einem einzigen Ort. Dies aktuell vor allem auf Bundesebene, in Zukunft auch bei vielen kantonalen Behördengängen und auf Ebene der Gemeinden. | Online-Schalter für Unternehmen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Schulden | Berner Schuldenberatung FSS Fachstelle Schuldensanierung | ||||||||||||||||||||||||||||||
Todesfall – Was ist zu tun? ![]() Die Zeit nach einem Todesfall bringt für die Hinterbliebenen Trauer und Sorge, trotzdem müssen in dieser schweren Zeit eine ganze Reihe von Entscheidungen getroffen und Formalitäten erledigt werden. Diese Merkblätter hilft Ihnen dabei. | Todesfall - Anordnungen für den Todesfall Todesfall – was ist zu tun? | ||||||||||||||||||||||||||||||
Betreuungsgutscheine für KITA und Tageselternbetreuung ![]() Die Gemeinde Münsingen führt in Abstimmung mit den umliegenden Gemeinden per Anfang August 2020 das Betreuungsgutscheinsystem für Kita Plätze und Betreuung bei Tageseltern ein. Alle Familien – auch die, welche bisher einen subventionierten Kita Platz hatten – müssen über die Online Plattform www.kibon.ch einen Gutschein beantragen. Mit einem Gutschein können die Eltern neu ihr Kind irgendwo bei einer zugelassenen KITA oder Tageselternvermittlung betreuen lassen und müssen sich für eine Subventionierung nicht mehr auf die kommunalen Angebote beschränken Voraussetzungen zum Bezug eines Gutscheine Gesuche ab Anfang März einreichen Die Mitarbeitenden der Abteilung Soziales und Gesellschaft sind in Münsingen für die Prüfung der Gesuche und Ausstellung der Gutscheine zuständig. Die persönliche Beratung wird am Schalter der Zweigstelle der Ausgleichskasse an der neuen Bahnhofstrasse 6, 3110 Münsingen angeboten. Ergänzende Auskünfte erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle Münsingen 031 724 51 52 oder betreuungsgutschein@muensingen.ch.. | Familienportal des Kanton Berns | ||||||||||||||||||||||||||||||
Gemeindeeigene Solaranlagen ![]() Die Gemeinde Münsingen baut jährlich neue Solaranlagen auf gut geeigneten gemeindeeigenen Gebäuden. Damit kann ein Teil des für den Betrieb der Gebäude benötigten Strom vor Ort produziert und direkt wieder verbraucht werden. Das senkt die Betriebskosten der Gebäude und schont das Stromnetz. Dank moderner Anlagenüberwachung können Stromproduktion der Anlage und Verbrauch der Gebäude jederzeit sowohl an einem Bildschirm im Schulhaus Rebacker und auch online eingesehen werden.
Schüleranlage Rebacker 2017 bauten Schülerinnen und Schüler des Schulzentrum Rebackers im Rahmen der Projekts "Jede Zelle zählt" ihre eigene Solaranlage auf dem Dach des Turnhallenwegs 8.
Solaranlage Lärchenhaus Auf dem Neubau wurde 2017 eine sogenannte Indach-Solaranlage eingebaut. Die Solaranlage bedeckt mit rund 1.3 m x 1.0 m grossen "Ziegeln" das ganze Dach vollständig und ersetzt damit ein normales Ziegeldach.
Solaranlage Prisma In Rahmen des Bau des Schulhaus Prisma wurde 2018 auf dem Flachdach eine aufgeständerte Ost-West-Anlage gebaut. Dank der Ost-West-Ausrichtung wird die Leistungsspitze im Vergleich zu einer nach Süden ausgerichteten Anlage etwas gebrochen. Das heisst, dass die Anlage am frühen Morgen und am Nachmittag etwas mehr Strom liefert als eine direkt nach Süden ausgerichtete Anlage.
Kindergarten Giesse 2019 wurde im Kindergarten Giesse die alte Heizung mit einer Grundwasser-Wärmepumpe ersetzt. Gleichzeitig wurde auf beiden Gebäuden eine Solaranlage gebaut. Damit lässt sich ein Teil des Stromverbrauchs der Wärmepumpe direkt decken. Überflüssiger Solarstrom wird zudem in Form von Warmwasser gespeichert. Erst in letzter Priorität wird der überschüssige Strom ins Netz der InfraWerkeMünsingen (IWM) eingespiesen.
Sporthalle Im Jahr 2019 haben die IWM auf der Sporthalle eine Solaranlage gebaut. Diese Anlage ist mit einer Leistung von 209 kWp eine der grössten auf dem Gemeindegebiet und ein richtiges Kraftwerk. Der Strom dieser Anlage fliesst direkt ins Stromnetz der IWM und dient zur Versorgung der Kunden der IWM.
Turnhalle Rebacker 2 Im Sommer 2020 wurde die Turnhalle Rebacker 2 saniert. Auf den nach Süden ausgerichteten Dächern wurde eine Indach-Solaranlage der Thuner Firma 3S Solar Plus eingebaut. Der Solarstrom wird in erster Linie in den eigenen Gebäuden verbraucht. In 2. Priorität wird der Solarstrom als Warmwasser für die Duschen gespeichert und erst in 3. Priorität ins Netz der IWM eingespiesen.
Schulanlage Tägertschi Im Herbst 2020 wurden auf dem Schulhaus und dem alten Lehrerhaus in Tägertschi je eine Solaralage installiert. Der Solarstrom wird in erster Linie in den eigenen Gebäuden verbraucht. In 2. Priorität wird der Solarstrom als Warmwasser sowie in einer Batterie gespeichert und erst in 3. Priorität ins Netz der BKW eingespiesen. | https://public.solar-fox.com/#/bbb884ad9156cbb5f41e0ee4c346936a/8 Online-Ansicht der Solaranlagen Rebacker, Lärchenhaus, Giesse, Prisma und Tägertschi | ||||||||||||||||||||||||||||||
Vorgehen bei Insekten ![]() Die Feuerwehr ist grundsätzlich nicht zuständig für die Insektenbekämpfung. Falls es heikle Orte wie Schulen und Kindergärten betrifft oder es für die Bekämpfung eine Leiterstellung benötigt, bieten wir den professionellen Kammerjägern unsere Unterstützung an.
Vorgehen bei Wespen Wespen sind hellgelb/schwarz gestreift, ohne Haare und echte Räuber. Umsiedlung oder Entfernung von Wespennestern, werden von anerkannten Firmen fachmännisch ausgeführt. INSEKTA Schädlingstechnik GmbH Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Firma INSEKTA Einsätze zur Schädlingsbekämpfung nach ihren Ansätzen in Rechnung stellt. Es steht den Betroffenen frei, andere auf diesem Gebiet tätige Firmen zu berücksichtigen.
Vorgehen bei Hornissen, Hummel und weiteren Insekten Gehen Sie wie bei den Wespen vor. Rufen Sie eine Fachperson für die Umsiedlung/Entfernung.
Vorgehen bei Bienen Bienen sind rundlich, haarig und haben dunkelgelbe Streifen. Sie sind gutmütig (keine Jäger) und werden als Nutztiere eingesetzt. Falls sich ein Bienenschwarm niedergelassen hat, kontaktieren Sie direkt einen der folgenden Im-ker: Münsingen: Scheidegger Marco 079 546 25 36 Tägertschi: Scheidegger Marco 079 546 25 36 Trimstein: Scheidegger Marco 079 546 25 36
Die Feuerwehr Münsingen ist erreichbar unter der Telefonnummer 118.
| Merkblatt Vorgehen bei Insekten | https://www.insekta.ch | |||||||||||||||||||||||||||||
eBau – Elektronisches Baubewilligungsverfahren ![]() Seit März 2022 müssen die Baugesuche via eBau eingereicht werden. Das Onlinesystem vereinfacht den Austausch zwischen den verschiedenen Behörden und spart viel Papier. Durch die Umstellung auf eBau werden die Baubewilligungsverfahren zukünftig weitgehend papierlos abgewickelt. Dadurch werden die Verfahren tendenziell effizienter, günstiger und ökologischer ausgeführt. Weiter ermöglicht eBau allen Beteiligten jederzeit Einblick in das Verfahren. Mit der Baubewilligungssoftware eBau werden die Gesuchstellenden Schritt für Schritt - ähnlich wie das Ausfüllen der elektronischen Steuererklärung via TaxMe - durch das Baugesuch geführt. Dadurch können Fehler und unvollständige Angaben vermieden werden. Auch Vorabklärungen zu Bauvorhaben (Voranfragen) können bereits elektronisch durchgeführt werden. Die Software läuft webbasiert und benötigt nur einen üblichen Internet-Browser sowie einen BE-Login Zugriff. Eine entsprechende Registrierung muss vorab erfolgen. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage müssen bei einer elektronischen Eingabe aber einige Unterlagen (Pläne, Nachweise, Eingabebestätigung etc.) weiterhin 2-fach in Papierform eingereicht werden. Weitere Informationen zum System eBau erhalten Sie unter der Nummer 031 724 52 20 oder auf der Website des Kantons Bern | http://www.be.ch/ebau | ||||||||||||||||||||||||||||||
Hauptwohnsitzbestätigung ![]() Zweck Bezug Die Hauptwohnsitzbestätigung kostet CHF 20.00 zuzüglich Porto | Onlineformular Hauptwohnsitzbestätigung | ||||||||||||||||||||||||||||||
Schulsport Münsingen ![]() Auf unserer Website finden Sie das vielfältige Sportangebot des Schulsports. | schulsport.schulen-muensingen.ch | ||||||||||||||||||||||||||||||
Würdige Bestattung (Gesuch einer Kostenübernahme) | Todesfall - Gesuch für Kostenübernahme einer würdigen Bestattung durch den Gemeindeverband Todesfall - Würdige Bestattung - Merkblatt Kostenübernahme | ||||||||||||||||||||||||||||||
Fahrende ![]() Jenische, Sinti und Roma mit fahrender Lebensweise haben ein Recht zur Ausübung ihrer Lebensweise. Sie sind dafür auf langfristig gesicherte oder provisorische Halteplätze angewiesen. Wichtig sind zudem Haltemöglichkeiten für Spontanhalte. Diese erfolgen in Absprache mit den betreffenden Grundeigentümerschaften meist auf Wiesenflächen oder leerstehenden Plätzen von Privaten oder der öffentlichen Hand. Dieses Merkblatt soll zu einem einheitlichen Vorgehen bei Spontanhalten und unerwünschten Landnahmen von Jenischen, Sinti und Roma mit fahrender Lebensweise im Kanton Bern verhelfen. Es dient als Richtlinie zur fachlichen Unterstützung für Erstinterventionen. Weiterführende Informationen sind den nachfolgend aufgeführten Rechtsgrundlagen zu entnehmen. | Merkblatt Spontanhalte Fahrende Mustermietvertrag Landwirte Fahrende | ||||||||||||||||||||||||||||||
Mobilitätskonzept bei Baubewilligungs- und Planungsverfahren ![]() Das Mobilitätskonzept ist ein wichtiges verkehrs- und raumplanerisches Instrument. Es trägt wesentlich dazu bei, dass übergeordnete und kommunale Ziele zur nachhaltigen Mobilität erreicht werden können. Ein Mobilitätskonzept kann in Planungs- und Baubewilligungsverfahren empfohlen oder verlangt werden und wird im Rahmen dieser Verfahren beurteilt und bewilligt. Ein Mobilitätskonzept kann auch freiwillig erarbeitet und umgesetzt werden. Die Abteilung Bau empfiehlt, das Mobilitätskonzept von einer erfahrenen Fachunternehmung ausarbeiten zu lassen. | Richtlinien Gemeinde Münsingen – Mobilitätskonzept | ||||||||||||||||||||||||||||||
Abmeldung Wochenaufenthalt in der Gemeinde Münsingen ![]() Wer von Münsingen wegzieht, muss sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdienste abmelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter mit Vorlegen des Aufenthaltsausweises oder direkt online über das Onlineformular Abmeldung Wochenaufenthalt erfolgen. | https://www.muensingen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/detail/detail.php?i=345 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Wochenaufenthalt – Anmeldung | Onlineformular Anmeldung Wochenaufenthalt | ||||||||||||||||||||||||||||||
Wochenaufenthalt – Abmeldung | Onlineformular Abmeldung Wochenaufenthalt | ||||||||||||||||||||||||||||||
Notfalltreffpunkt ![]() Für den Fall, dass die Gemeinde Münsingen von einer Katastrophe oder Notlage betroffen ist, erhält die Bevölkerung am Notfalltreffpunkt wichtige Informationen zur Situation vor Ort oder kann Notrufe an Blaulichtorganisationen absetzen lassen. Benötigen Sie Hilfe oder können Sie selbst Hilfe anbieten, so dient der Notfalltreffpunkt als Drehscheibe. Bei Katastrophen und Notlagen, wie beispielsweise einem Erdbeben, einem schweren Unwetter oder einem länger dauernden Stromausfall, ist es möglich, dass die Telekommunikationsinfrastruktur (Festnetztelefon, Mobilnetz, Internet usw.) ausfällt. Um die Kommunikation zur Bevölkerung aufrecht zu halten, ist im Kanton Bern der Aufbau eines flächendeckenden Netzes an Notfalltreffpunkten (NTP) geplant, welcher im Ereignisfall in Betrieb genommen wird. Der Bevölkerung soll an diesen Orten Informationen und Hilfe angeboten werden. Vorgesehen ist beispielsweise:
Wo finde ich den Notfalltreffpunkt? Sind Sie sicher? Bei Gefahr richtig reagieren. (Youtube-Video) | Notfalltreffpunkt - Informationsflyer | www.notfalltreffpunkt.ch www.alert.swiss | |||||||||||||||||||||||||||||
E-Mobilität – E-Rikscha und Carvelo2go ![]() Neue Mobilität, die Spass macht und den Bewegungsradius erweitert Dieses Projekt ist in Zusammenarbeit der Senevita Dorfmatt, der Gemeinde Münsingen und Pro Velo entstanden. Weitere Informationen zu E-Rischka und Carvelo der Senevita. | Preisliste E-Rikscha | E-Mobilität Senevita |
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Montag, Mittwoch und Donnerstag
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14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
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