Der Personenstandsausweis (für Schweizer Staatsangehörige) und die Bestätigung über den registrierten Personenstand (für ausländische Staatsangehörige) geben Auskunft über die aktuell registrierten Daten der Person und eignen sich zum Nachweis von Personendaten wie Namensführung, Zivilstand oder – für schweizerische Staatsangehörige – Bürgerrecht.
Als schweizerische Staatsangehörige können Sie den Personenstandsausweis beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen. Als ausländische Staatsangehörige erhalten Sie die Bestätigung beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes.