Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde

Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde
Meldung Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde (nicht Münsingen)
Einwohnerdienste

Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (zum Beispiel Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie den Wochenaufenthalt bei uns melden. Anschliessend ist die Anmeldung als Wochenaufenthalter vorzunehmen. Der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz bleibt dabei in der Gemeinde Münsingen. Sie können den Wochenaufenthalt sowie die Verlängerung des Wochenaufenthaltes online melden.

Bei Fragen stehen Ihnen die Einwohnerdienste gerne zur Verfügung.

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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