Betreuungsgutscheine für KITA und Tageselternbetreuung

Betreuungsgutscheine für KITA und Tageselternbetreuung
Familienportal des Kanton Berns
Abteilung Soziales und Gesellschaft

Die Gemeinde Münsingen führt in Abstimmung mit den umliegenden Gemeinden per Anfang August 2020 das Betreuungsgutscheinsystem für Kita Plätze und Betreuung bei Tageseltern ein. Alle Familien – auch die, welche bisher einen subventionierten Kita Platz hatten – müssen über die Online Plattform www.kibon.ch einen Gutschein beantragen. Mit einem Gutschein können die Eltern neu ihr Kind irgendwo bei einer zugelassenen KITA oder Tageselternvermittlung betreuen lassen und müssen sich für eine Subventionierung nicht mehr auf die kommunalen Angebote beschränken

Voraussetzungen zum Bezug eines Gutscheine
Um einen Gutschein zu erhalten, müssen die Eltern verschiedene Bedingungen erfüllen. Bei alleinerziehenden Eltern von Vorschulkindern muss das Beschäftigungspensum mindestens 20%, bei Paaren 120% betragen. Bei Eltern von Kindern ab Eintritt in den Kindergarten muss das Pensum bei 40% resp. 140% liegen. Der Arbeitstätigkeit gleichgestellt sind die Arbeitssuche, eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung, die Teilnahme an einem Integrations- oder Beschäftigungsprogramm und ärztlich bestätigte gesundheitlich bedingte Einschränkungen der Betreuungstätigkeit. Eltern, die nicht oder weniger erwerbstätig sind, erhalten einen Betreuungsgutschein, wenn die familienergänzende Betreuung zur sozialen oder sprachlichen Integration des betreuten Kindes im Hinblick auf den Volksschuleintritt notwendig ist. Die soziale Indikation wird durch eine Fachstelle – in der Regel Sozialdienst oder die Mütter- und Väterberatung – bestätigt.
Betreuungsgutscheine werden Familien mit einem massgebenden Einkommen bis maximal CHF 160 000.– erteilt. Das massgebende Einkommen wird wie bisher auf der Basis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern, sowie der Familiengrösse berechnet. Die maximale Höhe des Gutscheins beträgt CHF 100.– pro Betreuungstag in der Kita und 8.50 Franken für eine Betreuungsstunde durch die Tagesfamilie. Betreuungsgutscheine für den Besuch einer Kita werden längstens bis zum Ende des Kindergartens ausgestellt; Betreuungsgutscheine für Tagesfamilien können auch an Kinder bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit ausgegeben werden.

Gesuche ab Anfang März einreichen
Die Eltern können ab 1. März 2020 über die Webapplikation www.kibon.ch einen Antrag für einen Betreuungsgutschein stellen und einen Betreuungsplatz in einer Kita oder einer Tagesfamilie suchen. Die Organisation muss eine Bewilligung zur Teilnahme am Gutscheinsystem haben. Für die Bearbeitung eines Antrags auf Papier ist vorgesehen, eine Gebühr zu erheben; die Online Registrierung ist kostenlos. Liegt die Platzbestätigung der Kita beziehungsweise der Tagesfamilienorganisation vor, prüft die Gemeinde den Anspruch und stellt den Gutschein aus. Die Kita oder die Tagesfamilienorganisation zieht den entsprechenden Betrag von der monatlichen Rechnung an die Eltern ab. Der Gutschein wird den Eltern also nicht direkt ausbezahlt.

Die Mitarbeitenden der Abteilung Soziales und Gesellschaft sind in Münsingen für die Prüfung der Gesuche und Ausstellung der Gutscheine zuständig. Die persönliche Beratung wird am Schalter der Zweigstelle der Ausgleichskasse an der neuen Bahnhofstrasse 6, 3110 Münsingen angeboten. Ergänzende Auskünfte erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle Münsingen 031 724 51 52 oder betreuungsgutschein@muensingen.ch..

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