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Münsingen von Gerzensee aus fotografiert
Münsingen von Gerzensee aus fotografiert

Einbürgerung

Informationen des Kantons zu den Einbürgerungen
Abteilung Präsidiales und Sicherheit

Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch das ordentliche oder erleichterte Einbürgerungsverfahren erworben werden. 

Das Schweizer Bürgerrecht durch Einbürgerung können Sie auf zwei Arten erlangen:

  • Durch die ordentliche Einbürgerung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
  • Durch die erleichterte Einbürgerung, wenn Sie eine schweizerische Ehepartnerin / einen schweizerischen Ehepartner oder schweizerischen Elternteil haben oder zur dritten Ausländergeneration gehören und in der Schweiz geboren wurden.

Einen vertieften Einblick in den Ablauf des Einbürgerungsverfahrens der Gemeinde Münsingen erhalten Sie im Merkblatt zum Einbürgerungsverfahren. Merkblatt Einbürgerungsverfahren

Eine vorgängige Terminvereinbarung für Auskünfte und Abgabe von Unterlagen ist notwendig.
Wenden Sie sich an die Abteilung Präsidiales und Sicherheit.

Sie haben den Wunsch, sich in der Gemeinde Münsingen einbürgern zu lassen? Unser Merkblatt informiert Sie über die Anforderungen, welche für eine Einbürgerung erfüllt sein müssen. Bitte lesen Sie dieses sorgfältig durch. 
Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin: 031 724 51 11

Ablauf Einbürgerungsverfahren

Der Ablauf Einbürgerungsverfahren der Gemeinde Münsingen, bietet Ihnen eine einfache Übersicht. 
Merkblatt Einbürgerungsverfahren

Gesuch um Einbürgerung

Die Einwohnerdienste der Gemeinde Münsingen stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zu einem Beratungsgespräch. Wir werden Sie zum Verfahren informieren und Ihnen die nötigen Formulare aushändigen. Zudem erfahren Sie, welche Dokumente nötig sind. Nach Einreichung des Gesuchs werden Sie von der Gemeinde Münsingen zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.

Voraussetzungen

  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert sein,
  • mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut sein,
  • die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachten,
  • am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen,
  • die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden,
  • sich über die Verständigungsfähigkeit in Deutsch ausweisen (Sprachniveau schriftlich A2, mündlich B1),
  • einen Sprachnachweis in Deutsch auf dem Sprachniveau B1 mündlich und A2 schriftlich beibringen,
  • einen Einbürgerungstest bestehen,
  • über eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) verfügen,
  • keine Sozialhilfe beziehen oder bezogene Leistungen zurückbezahlt haben,
  • die Werte der Bundesverfassung respektieren.

Voraussetzung Wohnsitzdauer

  • Insgesamt 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Einreichung des Gesuches.
  • Mindestens 2 Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch in der Gemeinde Bern vor Einreichung des Gesuches.
  • Stellen Personen ein Gesuch, die in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer Schweizerin, einem Schweizer leben, genügt ein Wohnsitz von insgesamt 5 Jahren in der Schweiz. Die eingetragene Partnerschaft muss seit mindestens 3 Jahren bestehen und der zweijährige ununterbrochene Wohnsitz in der Gemeinde Bern muss gegeben sein.
  • Für die Berechnung der Frist von 10 Jahren wird die Zeit, während der die gesuchstellende Person zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt gezählt. Der tatsächliche Aufenthalt muss aber mindestens 6 Jahre betragen.

Einbürgerungstest

Grundsätzlich müssen alle Einbürgerungswilligen ab dem 16. Altersjahr einen Einbürgerungstest absolvieren. Der Einbürgerungstest beinhaltet 48 Fragen im Multiple Choice- oder Zuordnungsverfahren zu folgenden Themen:

  • Geschichte
  • Geografie
  • Kultur
  • Staatskunde
  • Politische Rechte und Pflichten
  • Sozialversicherungen

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Einbürgerungskurs / Einbürgerungstest

Volkshochschule Münsingen

Möchten Sie Ihr Wissen prüfen? Hier geht es zu den Einbürgerungs-Übungstests.

Kosten der Einbürgerung


Gemeinde

Kanton Bern

Bund

Kinder unter 18 Jahren

Wenn die Kinder sich ohne
Eltern einbürgern lassen

CHF 500.00

CHF 575.00

CHF 50.00

Erwachsene
mit oder ohne Kinder

CHF 120.00

CHF 1'150.00

CHF 100.00

Paare

Verheiratete Paare oder
eingetragene Partnerschaften

mit oder ohne Kinder

CHF 120.00

CHF 1'725.00

CHF 150.00

Allfällige Anpassungen der Gebühren bleiben vorbehalten.

Verfahrenssprache

Das Einbürgerungsverfahren der Gemeinde Münsingen wird auf Deutsch durchgeführt.

Ausländerinnen und Ausländer können das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die die gesetzlichen Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen.

Wer

  • mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet ist;
  • einen schweizerischen Elternteil hat;
  • zur 3. Ausländergeneration gehört und in der Schweiz geboren wurde. Erleichterte Einbürgerung der 3. Generation
  • Daneben kennt die Schweiz weitere erleichterte Einbürgerungsverfahren, beispielsweise für staatenlose minderjährige Kinder.


Die Voraussetzungen erfüllt,

  • wer mindestens 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat (wovon das letzte Jahr vor der Gesuchseinreichung ohne Unterbruch);
  • wer seit 3 Jahren mit einer Schweizerin / einem Schweizer verheiratet ist oder einen schweizerischen Elternteil hat oder der 3. Ausländergeneration angehört und in der Schweiz geboren wurde;
  • wer sich in einer Landessprache verständigen kann;
  • wer mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut und in die Gesellschaft integriert ist;
  • wer die schweizerische Rechtsordnung beachtet;
  • wer aktiv am Wirtschafts- oder Bildungsleben teilnimmt.

Erfahren Sie, ob Sie die wichtigsten Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen. Self-Check Einbürgerung

Gebühr

CHF 900.00 (Bund)

Gesuch

Sie füllen das Gesuch aus und reichen es beim Staatssekretariat ein. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wird Ihr Gesuch bearbeiten.

Kontakt und weitere Informationen

Staatssekretariat für Migration (SEM)
Sektion Einbürgerungen
3003 Bern-Wabern
E-Mail: ch@sem.admin.ch

An das Schweizer Bürgerrecht sind sowohl Rechte wie Pflichten geknüpft:

Rechte

  • Politische Rechte: mitbestimmen durch Wählen und Abstimmen
  • Diplomatischer Schutz im Ausland
  • Niederlassungsfreiheit - man darf in der Schweiz wohnen, wo man will.
  • Ausweisungsverbot / Auslieferungsverbot
  • Zugang zu Berufen, die eine Schweizer Bürgerschaft voraussetzen


Pflichten

  • Wehrpflicht
  • Mitwirkungspflicht bei Wahlen und Abstimmungen

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