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Münsingen von Gerzensee aus fotografiert
Münsingen von Gerzensee aus fotografiert

Einbürgerung

Informationen des Kantons zu den Einbürgerungen
Abteilung Präsidiales und Sicherheit

Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch das ordentliche oder erleichterte Einbürgerungsverfahren erworben werden. 

Das Schweizer Bürgerrecht durch Einbürgerung können Sie auf zwei Arten erlangen:

  • Durch die ordentliche Einbürgerung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
  • Durch die erleichterte Einbürgerung, wenn Sie eine schweizerische Ehepartnerin / einen schweizerischen Ehepartner oder schweizerischen Elternteil haben oder zur dritten Ausländergeneration gehören und in der Schweiz geboren wurden.

Einen vertieften Einblick in den Ablauf des Einbürgerungsverfahrens der Gemeinde Münsingen erhalten Sie im Merkblatt zum Einbürgerungsverfahren. Merkblatt Einbürgerungsverfahren

Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den externen Link oder wenden Sie sich an die Abteilung Präsidiales und Sicherheit.

Eine vorgängige Terminvereinbarung für Auskünfte und Abgabe von Unterlagen ist notwendig.

Sie haben den Wunsch, sich in der Gemeinde Münsingen einbürgern zu lassen? Unser Merkblatt informiert Sie über die Anforderungen, welche für eine Einbürgerung erfüllt sein müssen. Bitte lesen Sie dieses sorgfältig durch.
Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin: 031 724 51 11

Ablauf Einbürgerungsverfahren
Der Ablauf Einbürgerungsverfahren der Gemeinde Münsingen, bietet Ihnen eine einfache Übersicht.
Merkblatt Einbürgerungsverfahren

Ablauf Einbürgerungsverfahren
Der Ablauf Einbürgerungsverfahren der Gemeinde Münsingen, bietet Ihnen eine einfache Übersicht.
Merkblatt Einbürgerungsverfahren

Voraussetzungen

  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert sein,
  • mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut sein,
  • die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachten,
  • am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen,
  • die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden,
  • sich über die Verständigungsfähigkeit in Deutsch ausweisen (Sprachniveau schriftlich A2, mündlich B1),
  • einen Sprachnachweis in Deutsch auf dem Sprachniveau B1 mündlich und A2 schriftlich beibringen,
  • einen Einbürgerungstest bestehen,
  • über eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) verfügen,
  • keine Sozialhilfe beziehen oder bezogene Leistungen zurückbezahlt haben,
  • die Werte der Bundesverfassung respektieren.

Voraussetzung Wohnsitzdauer

  • Insgesamt 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Einreichung des Gesuches.
  • Mindestens 2 Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch in der Gemeinde Bern vor Einreichung des Gesuches.
  • Stellen Personen ein Gesuch, die in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer Schweizerin, einem Schweizer leben, genügt ein Wohnsitz von insgesamt 5 Jahren in der Schweiz. Die eingetragene Partnerschaft muss seit mindestens 3 Jahren bestehen und der zweijährige ununterbrochene Wohnsitz in der Gemeinde Bern muss gegeben sein.
  • Für die Berechnung der Frist von 10 Jahren wird die Zeit, während der die gesuchstellende Person zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt gezählt. Der tatsächliche Aufenthalt muss aber mindestens 6 Jahre betragen.

Einbürgerungstest
Grundsätzlich müssen alle Einbürgerungswilligen ab dem 16. Altersjahr einen Einbürgerungstest absolvieren. Der Einbürgerungstest beinhaltet 48 Fragen im Multiple Choice- oder Zuordnungsverfahren zu folgenden Themen:

  • Geschichte
  • Geografie
  • Kultur
  • Staatskunde
  • Politische Rechte und Pflichten
  • Sozialversicherungen

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Einbürgerungskurs / Einbürgerungstest


Volkshochschule Münsingen

Möchten Sie Ihr Wissen prüfen? Hier geht es zu den Einbürgerungs-Übungstests.

Kosten der Einbürgerung

Ausländerinnen und Ausländer können das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die die gesetzlichen Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen.

Wer

  • mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet ist;
  • einen schweizerischen Elternteil hat;
  • zur 3. Ausländergeneration gehört und in der Schweiz geboren wurde. Erleichterte Einbürgerung der 3. Generation
  • Daneben kennt die Schweiz weitere erleichterte Einbürgerungsverfahren, beispielsweise für staatenlose minderjährige Kinder.


Die Voraussetzungen erfüllt,

  • wer mindestens 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat (wovon das letzte Jahr vor der Gesuchseinreichung ohne Unterbruch);
  • wer seit 3 Jahren mit einer Schweizerin / einem Schweizer verheiratet ist oder einen schweizerischen Elternteil hat oder der 3. Ausländergeneration angehört und in der Schweiz geboren wurde;
  • wer sich in einer Landessprache verständigen kann;
  • wer mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut und in die Gesellschaft integriert ist;
  • wer die schweizerische Rechtsordnung beachtet;
  • wer aktiv am Wirtschafts- oder Bildungsleben teilnimmt.

Erfahren Sie, ob Sie die wichtigsten Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen. Self-Check Einbürgerung

Gebühr
CHF 900.00 (Bund)

Gesuch
Sie füllen das Gesuch aus und reichen es beim Staatssekretariat ein. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wird Ihr Gesuch bearbeiten.

Kontakt und weitere Informationen
Staatssekretariat für Migration (SEM)
Sektion Einbürgerungen
3003 Bern-Wabern
E-Mail: ch@sem.admin.ch

An das Schweizer Bürgerrecht sind sowohl Rechte wie Pflichten geknüpft:

Rechte

  • Politische Rechte: mitbestimmen durch Wählen und Abstimmen
  • Diplomatischer Schutz im Ausland
  • Niederlassungsfreiheit - man darf in der Schweiz wohnen, wo man will.
  • Ausweisungsverbot / Auslieferungsverbot
  • Zugang zu Berufen, die eine Schweizer Bürgerschaft voraussetzen


Pflichten

  • Wehrpflicht
  • Mitwirkungspflicht bei Wahlen und Abstimmungen

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