Sie haben den Wunsch, sich in der Gemeinde Münsingen einbürgern zu lassen? Unser Merkblatt informiert Sie über die Anforderungen, welche für eine Einbürgerung erfüllt sein müssen. Bitte lesen Sie dieses sorgfältig durch.
Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin: 031 724 51 11
Ablauf Einbürgerungsverfahren
Der Ablauf Einbürgerungsverfahren der Gemeinde Münsingen, bietet Ihnen eine einfache Übersicht.
Merkblatt Einbürgerungsverfahren
Ablauf Einbürgerungsverfahren
Der Ablauf Einbürgerungsverfahren der Gemeinde Münsingen, bietet Ihnen eine einfache Übersicht.
Merkblatt Einbürgerungsverfahren
Voraussetzungen
- in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert sein,
- mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut sein,
- die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachten,
- am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen,
- die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden,
- sich über die Verständigungsfähigkeit in Deutsch ausweisen (Sprachniveau schriftlich A2, mündlich B1),
- einen Sprachnachweis in Deutsch auf dem Sprachniveau B1 mündlich und A2 schriftlich beibringen,
- einen Einbürgerungstest bestehen,
- über eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) verfügen,
- keine Sozialhilfe beziehen oder bezogene Leistungen zurückbezahlt haben,
- die Werte der Bundesverfassung respektieren.
Voraussetzung Wohnsitzdauer
- Insgesamt 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Einreichung des Gesuches.
- Mindestens 2 Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch in der Gemeinde Bern vor Einreichung des Gesuches.
- Stellen Personen ein Gesuch, die in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer Schweizerin, einem Schweizer leben, genügt ein Wohnsitz von insgesamt 5 Jahren in der Schweiz. Die eingetragene Partnerschaft muss seit mindestens 3 Jahren bestehen und der zweijährige ununterbrochene Wohnsitz in der Gemeinde Bern muss gegeben sein.
- Für die Berechnung der Frist von 10 Jahren wird die Zeit, während der die gesuchstellende Person zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt gezählt. Der tatsächliche Aufenthalt muss aber mindestens 6 Jahre betragen.
Einbürgerungstest
Grundsätzlich müssen alle Einbürgerungswilligen ab dem 16. Altersjahr einen Einbürgerungstest absolvieren. Der Einbürgerungstest beinhaltet 48 Fragen im Multiple Choice- oder Zuordnungsverfahren zu folgenden Themen:
- Geschichte
- Geografie
- Kultur
- Staatskunde
- Politische Rechte und Pflichten
- Sozialversicherungen
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Einbürgerungskurs / Einbürgerungstest
Volkshochschule Münsingen
Möchten Sie Ihr Wissen prüfen? Hier geht es zu den Einbürgerungs-Übungstests.
Kosten der Einbürgerung