Adressänderung/Umzug innerhalb der Gemeinde

Adressänderung/Umzug innerhalb der Gemeinde
eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
Einwohnerdienste

Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Sie können dies persönlich am Schalter, telefonisch oder über den Link eUmzugCH machen.

Für die Adressänderung/Umzug von minderjährigen Kindern von getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht ist das Meldeformular zur Wohnadresse Minderjähriger einzureichen.

Adressänderungen von Ausländischen Staatsangehörigen müssen wir dem Migrationsdienst des Kantons Bern melden. Eine Neuausstellung des Ausländerausweises erfolgt nur, wenn die biometrischen Daten in einem Ausweiszentrum neu erfasst werden müssen. Es entstehen in jedem Fall Gebühren. Die Bezahlung erfolgt am Schalter bei der Abholung des neuen Ausländerausweises oder werden in Rechnung gestellt, wenn keine Vorsprache nötig ist.

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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