Eine gute Übersicht über die aktuellen Fördergelder im Energiebereich bietet die Website www.energiefranken.ch. Wir stellen hier die wichtigsten Förderinstrumente in Münsingen kurz vor:
Energieberatung
Ganz egal, ob Sie "nur" eine Solaranlage bauen, eine Heizung ersetzen oder ein ganzes Haus sanieren möchten - es lohnt sich, Ihre Situation zu einem frühen Zeitpunkt und ohne Zeitdruck mit unabhängigen Energieexperten zu besprechen. Diese können Ihnen dank jahrelanger Erfahrung und breitem Wissen wertvolle und neutrale Tipps für Ihr Bauvorhaben geben. Dank guter Beratung entstehen sinnvolle, auf Sie und Ihre Bedürfnisse angepasste Lösungen, die einen langfristigen Mehrwert bieten - was häufig noch wertvoller ist als einmalige Fördergelder.
Die öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland bietet Beratung per Mail, Telefon und auch Beratungen bei Ihnen vor Ort an (Hausbesuche). Die Gemeinde Münsingen erstattet die Kosten für Hausbesuche zurück. Ebenso beraten die Mitarbeitenden der Abteilung Bau und der InfraWerke Münsingen Sie gerne bei Vorhaben im Energiebereich.
Solaranlagen
Anlagen, die Strom produzieren, sogenannte PV-Anlagen, werden mit einem einmaligen Investitionsbeitrag von ca. 20-25 % der Installationskosten gefördert. Entsprechende Gesuche sind nach Inbetriebnahme der PV-Anlage zu stellen. Hier können Sie die Höhe Ihres Förderbeitrags berechnen und eine Förderung beantragen.
Anlagen, die Warmwasser produzieren, sogenannte thermische Solaranlagen, werden durch das Förderprogramm des Kantons Bern gefördert. Entsprechende Gesuche sind vor Baustart zu stellen. Förderbeiträge thermische Solaranlagen
Ersatz von Öl- und Elektroheizungen
Der Kanton Bern fördert den Ersatz von Ölheizungen und Elektroheizungen mit mindestens CHF 10'000.00 pro Anlage. Entsprechende Fördergesuche müssen vor Ausführung der Arbeiten beantragt werden. Förderbeiträge Kanton Bern
Sanierung und Neubauten
Im Kanton Bern werden Förderbeiträge bei energetischen (Teil-)Sanierungen und energieeffizienten Neubauten ausgerichtet. Entsprechende Fördergesuche müssen vor Ausführung der Arbeiten beantragt werden. Förderbeiträge Kanton Bern
Elektroboiler
Beim Ersatz von Elektroboilern durch Wärmepumpen-Boiler gewährt EnergiezukunftSchweiz entsprechende Förderbeiträge. Fördergesuche müssen bis spätestens 6 Monate nach Installation des entsprechenden Wärmepumpenboilers eingereicht werden. Förderbeiträge EnergiezukunftSchweiz
Weiterführende Links
Ausführliche Beratung zu Sanierungen, Energieeffizienz und erneuerbarer Energie sowie eine aktuelle Übersicht zu Fördergeldern bieten zudem folgende Seiten:
www.dasgebaeudeprogramm.ch
www.baufördergelder.ch
www.energiefranken.ch