Strassenaktivitäten wie Musizieren, Singen, Strassentheater usw. sind auf öffentlichem Grund grundsätzlich bewilligungsfrei. Jede Aktivität, welche regelmässig (zweimal pro Woche an einem öffentlichen Ort während maximal 5 Stunden) durchgeführt wird, ist der Gemeindepolizei zu melden. Das Aufstellen eines Hutes, Instrumentenkastens oder dergleichen für Geldspenden ist gestattet, nicht aber aktives Geldsammeln. Strassenaktivitäten sind nicht erlaubt an Sonn- und Feiertagen und es dürfen keine Verstärker eingesetzt werden.