Feuerungskontrolle

Feuerungskontrolle
Kreiskaminfeger
Abteilung Bau

Gemäss kantonaler Verordnung über die Kontrolle der Feuerungsanlagen mit Heizöl "Extra leicht" und Gas (VKF) vollziehen die Gemeinden die Feuerungskontrolle. Sie bestimmen dazu eine für die Durchführung der Kontrollen zuständige Person. Für Münsingen ist dies Kreiskaminfegermeister Roland Morgenthaler.

Kontrollrhythmus

Die Feuerungsanlagen müssen in der Regel alle zwei Jahre kontrolliert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung des Kontrollrhythmus auf vier Jahre möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Amt für Wirtschaft (AWI).

Der Inhaber der Anlage muss dem Feuerungskontrolleur Zugang zur Anlage gewähren. Die Kontrolle wird rechtzeitig angekündigt.

Sanierung

Erfüllt eine Anlage die Emissionsgrenzwerte für die Feuerungskontrolle nicht und kann die Anlage auch nicht entsprechend einreguliert werden, verfügt die Gemeinde eine Sanierungsfrist (in der Regel sechs Jahre).

Gebühren

In der Gebührenverordnung der Gemeinde sind die für die Feuerungskontrollen zu erhebenden Gebühren festgehalten. Sie stützen sich auf den Muster-Gebührentarif des Kantons.

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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