Steuererklärung ausfüllen und einreichen

Steuererklärung ausfüllen und einreichen
Informationen zur Steuererklärung
Steuerverwaltung Kanton Bern

Als steuerpflichtige Person müssen Sie Ihre entsprechende Steuererklärung ausfüllen. Die Steuererklärungen und Freigabequittungen sind bei der Steuerverwaltung Münsingen, Thunstrasse 1, einzureichen.

Die Gemeinde kontrolliert, ob die eingereichten Steuererklärungen und Freigabequittungen vollständig und die notwendigen Unterlagen beigelegt sind. Fehlende Formulare fordert sie ein. Anschliessend werden die Daten vom regionalen Kompetenzzentrum Steuern Münsingen erfasst.

Die elektronischen Steuererklärungen, sog. TaxMe-BE-Login-StE,, werden nach der Freigabe durch die steuerpflichtigen Personen direkt in der Steuerapplikation der kantonalen Steuerverwaltung abgespeichert. Ein Ausdruck der Bestätigung ist nicht notwendig. Hingegen müssen nicht hochgeladene Dokumente, Bescheinigungen und Belege von den steuerpflichtigen Personen direkt bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, BEMI / AVOR, Postfach 8334, 3001 Bern eingereicht werden.


Hilfestellung beim Ausfüllen der Steuererklärung für ältere Menschen durch Pro Senectute
Für viele ältere Menschen ist die jährliche Pflicht, die Steuererklärung auszufüllen, eine grosse Sorge. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pro Senectute füllen Steuererklärungen kompetent und diskret aus. 
Weitere Informationen zum Steuererklärungsdienst von Pro Senectute finden Sie hier auf diesem Link.
 

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
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Freitag
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Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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