Mutterschaftsentschädigung (MSE)

Mutterschaftsentschädigung (MSE)
Mutterschaftsentschädigung
AHV-Zweigstelle Münsingen

Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Die Anmeldung erfolgt über Ihren Arbeitgeber. Mütter die selbständigerwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig sind, reichen die Anmeldung direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse bzw. deren Zweigstelle ein.

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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