Abmeldung/Wegzug Schweizer Staatsangehörige

Abmeldung/Wegzug Schweizer Staatsangehörige
eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
Einwohnerdienste

Wer von Münsingen wegzieht, muss sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdienste abmelden.

Die Abmeldung kann persönlich am Schalter mit Vorlegen des Niederlassungsausweises oder direkt online über den oben aufgeführten Link eUmzugCH erfolgen. Der Heimatschein wird Ihnen am Schalter ausgehändigt oder direkt der neuen Wohnsitzgemeinde zugestellt.  Der alte Niederlassungsausweis ist der Gemeinde zurück zu schicken.

Für die Adressänderung/Umzug von minderjährigen Kindern von getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht ist das Meldeformular zur Wohnadresse Minderjähriger einzureichen.

Die Abmeldung ins Ausland kann nur durch persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Vorgängig ist der Wegzug der Steuerverwaltung zu melden.

Wochenaufenthalter können sich am Schalter mit ihrem Aufenthaltsausweis oder über das Mail unter Angabe des Wegzugdatums an ihren Erstwohnsitz abmelden.  Bei Abmeldung über Email ist der Aufenthaltsausweis an die Gemeinde zurück zu schicken.

Die Infrawerke sind ebenfalls zu informieren.

Militärdienstpflichtige nehmen Kontakt mit dem zuständigen Sektionschef auf.

Persönliche Anmeldungen bei der neuen Wohnsitzgemeinde haben innerhalb von 14 Tagen nach Wegzug zu erfolgen. Erkundigen Sie sich auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde nach den verlangten Unterlagen für die Anmeldung.

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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