Abmeldung/Wegzug Schweizer Staatsangehörige

Abmeldung/Wegzug Schweizer Staatsangehörige
eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
Einwohnerdienste

Wer von Münsingen wegzieht, muss sich bis spätestens am Tage des Wegzugs bei den Einwohnerdiensten abmelden.
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter mit Vorlegen eines amtlichen Ausweises oder über den Link eUmzugCH erfolgen.

Für die Abmeldung / Wegzug von minderjährigen Kindern von getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht ist das Meldeformular zur Wohnadresse Minderjähriger einzureichen.
Die Abmeldung ins Ausland kann nur durch persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Vorgängig ist der Wegzug der Steuerverwaltung zu melden.

Die Infrawerke sind ebenfalls zu informieren.

Militärdienstpflichtige nehmen Kontakt mit dem zuständigen Sektionschef auf.

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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