Umtausch ausländischer Führerausweis

Umtausch ausländischer Führerausweis
Weitere Informationen zum Umtausch
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern

Ihren ausländischen Führerausweis dürfen Sie während 12 Monaten ab der Einreise in die Schweiz benutzen. Führen Sie berufsmässig in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge (z. B. Lastwagen, Taxi) Kategorie B, B1, C, C1, D, D1 oder F, benötigen Sie bereits vor der ersten Fahrt den entsprechenden schweizerischen Führerausweis. Wir empfehlen deshalb, Ihren Antrag vor Ablauf der 12 Monate einzureichen. Nach dieser Frist sind Sie mit dem ausländischen Führerausweis in der Schweiz nicht mehr fahrberechtigt.


Die aktuellen Gesuchsunterlage, den genauen Ablauf und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern.

 

Das ausgefüllte Gesuch und die vom  Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt verlangten Unterlagen können Sie direkt bei einer Geschäftsstelle vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, bei einem Kantonspolizeiposten oder am Schalter den Einwohnerdienste abgeben.
 

Für die Überprüfung der Personalien und das Weiterleiten der Gesuchsunterlagen durch die Einwohnerdienste an das Strassenverkehrsamt sind CHF 14.00 zu bezahlen.

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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