Abmeldung/Wegzug ausländische Staatsangehörige

Abmeldung/Wegzug ausländische Staatsangehörige
eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
Einwohnerdienste

Wer von Münsingen wegzieht, muss sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdienste abmelden.

Die Abmeldung kann persönlich am Schalter mit Vorlegen des Ausländerausweises oder direkt online über den oben aufgeführten Link eUmzugCH erfolgen. Die Abmeldebestätigung wird bei persönlicher Abmeldung am Schalter ausgehändigt. Wer sich bei der neuen Gemeinde online anmelden kann, benötigt keine Abmeldebestätigung. Ansonsten kann diese bei uns für die persönliche Wiederanmeldung in der neuen Gemeinde, kostenlos bestellt werden.

Die Abmeldung ins Ausland kann nur durch persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Vorgängig ist der Wegzug der Steuerverwaltung zu melden.

Die Infrawerke sind ebenfalls zu informieren.

Persönliche Anmeldungen bei der neuen Wohngemeinde haben innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegzug zu erfolgen. Erkundigen Sie sich auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde nach den verlangten Unterlagen für die Anmeldung.

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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