Baugesuch/Baubewilligung

Baugesuch/Baubewilligung
Kantonale Rechtsgrundlagen
Formulare für Baugesuch
Abteilung Bau

Wenn Sie an Ihrem Gebäude oder auf Ihrem Grundstück etwas bauen, erstellen oder verändern möchten, ist in der Regel vor der Ausführung eine Baubewilligung einzuholen. Dies gilt nicht nur für grössere Neubauten sondern auch für Parkplätze, Gartenhäuschen etc. Ist das Verfahren gut geplant und rechtmässig, wird Ihnen die zuständige Behörde die Baubewilligung rasch erteilen können.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Bau. Auskunftserteilung sowie einfache Voranfragen werden kostenlos beantwortet. Eine Voranfrage kann oft viel Ärger und Zeitverlust ersparen.

 

Baubewilligungspflicht
Grundsätzlich benötigen alle Bauvorhaben eine Baubewilligung (Art. 4 BewD).

Art. 5  bis 7 des kantonalen Dekretes über das Baubewilligungsverfahren vom 22. März 1994 (BewD) regelt Fälle, die keine Baubewilligung benötigen.

 

Was muss ich bei der Abteilung Bau einreichen?
• Amtliches Baugesuchsformular
• weitere Formulare je nach Bauvorhaben
• Situationsplan, zu bestellen beim Kreisgeometer
• Projektpläne im Massstab 1:100
• Für Grenz- und Näherbaurechte ist die schriftliche Zustimmung der Nachbarn erforderlich

Wichtig:
Sämtliche Unterlagen sind mindestens im Doppel, datiert und durch die Bauherrschaft, den Projektverfasser und den Grundeigentümer unterzeichnet bei der Abteilung Bau einzureichen.

Mit der Einreichung der Baugesuchsunterlagen sind die Profile aufzustellen.

 

eBau – Elektronisches Baubewilligungsverfahren
Das Baugesuch ist elektronisch zu erfassen und einzureichen. Hier gelangen Sie auf das System von eBau.

Weitere Informationen zum eBau

 

Die Nutzungsplanung der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 mit Vorwirkung

Die am 15.05.2022 an der Gemeindeabstimmung beschlossene aktualisierte Nutzungsplanung hat Vorwirkung. Dies bedeutet für Bauvorhaben, dass bis zur Rechtskraft der aktualisierten Nutzungsplanung entweder

  1. die Vorschriften der alten und der neuen Nutzungsplanung eingehalten sein müssen oder
  2. wenn nur die neuen Vorschriften eingehalten werden, das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern der vorzeitigen Baubewilligung zustimmen muss

damit eine Baubewilligung erteilt werden kann.

 

Hier geht es zur neuen Nutzungsplanung Münsingen 2030

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
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Freitag
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Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
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031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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