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Münsingen von Gerzensee aus fotografiert
Münsingen von Gerzensee aus fotografiert

Aufenthaltbewilligung für Angehörige der übrigen Staaten

Weitere Informationen zur Aufenthaltsbewilligung
Migrationsdienst des Kantons Bern, Kundenzentrum

Wer während seines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Bewilligung. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Es wird unterschieden zwischen Kurzaufenthalts- (weniger als 1 Jahr), Aufenthalts- (befristet) und Niederlassungsbewilligung (unbefristet). Für weitere Informationen zu den verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen  für die übrigen Staaten (ohne EU/EFTA) klicken Sie bitte auf den externen Link.

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