Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Formulare für Festwirtschaftsbewilligung
Gemeindepolizei

Öffentliche Anlässe/Veranstaltungen, an welchen Speisen und Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, sind der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt.

Bei der Standortgemeinde ist mindestens 20 Tage vor dem Anlass, bei Grossanlässen mit über 500 Personen 60 Tage vor dem Anlass ein Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung F), zusammen mit einem Jugendschutzkonzept, einem Hygienekonzept, einer Getränkekarte mit Mengen- und Preisangaben sowie einem Gesuch für die Durchführung einer Veranstaltung einzureichen.

Veranstaltungen ab 100 bis 500 Teilnehmenden gelten als Anlässe mittlerer Grösse. Die Gemeindepolizei verlangt in diesem Fall die Abgabe des Fragebogens «Durchführung einer Veranstaltung», damit der Umfang der Veranstaltung abgeschätzt und festgelegt wer-den kann, ob allenfalls weitere Angaben zu den Themen Sicherheit, Verkehr und Parkierung benötigt werdenund ob eine Einzelgastgewerbebewilligung beantragt werden muss.

Für Grossanlässe mit über 500 Personen ist zudem unbedingt sechs Monate vor der Veranstaltung mit der Gemeindepolizei Kontakt aufzunehmen.

Die Formulare und Hinweise finden Sie auf der Webseite des Regierungsstatthalteramtes.

www.jugendschutzbern.ch
Getränkeprüfung des Kantons – «Alkohohlfreie Getränke: Preisvergleich»

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Öffnungszeiten

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08.30 bis 11.30 Uhr
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*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
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Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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