Die Jahreskalender für die Entsorgung der verschiedenen Abfälle können hier abonniert werden.
Beispiel
Alle Batterien (auch «umweltfreundliche» und «grüne» Batterien).
Wann/Wo
Verkaufsstellen
Gebühr
kostenlos (aus Haushalten bis 5 kg)
Beachte
Autobatterien/Bleiakkumulatoren werden von Verkaufsstellen und Garagen entsorgt oder können in der Sammelstelle Schulhausgasse abgegeben werden.
Info
Gebrauchte Batterien und Akkus weisen einen hohen Anteil an wieder verwertbaren Materialien, insbesondere Schwermetalle auf. Durch das Batterie-Recycling können diese Wertstoffe zurückgewonnen und die Umwelt vor schädlichen Belastungen geschont werden.
Geräte mit Batterie oder Netzstecker
– Kleingeräte aus Haushalt wie Haartrockner, Kaffeemaschinen, Bügeleisen, elektrische Zahnbürsten, Mikrowellen usw.
– elektrische Bau-, Garten-, Hobbygeräte und Spielwaren
– Mobiltelefone
– Unterhaltungselektronik wie TV- und DVD-Geräte, Kameras etc.inkl. Zubehör wie Kabel, Disketten und CDs
– elektronische Bürogeräte wie Computer, Bildschirme, Drucker
– Lampen und Leuchten (ohne Glühbirnen)
Leuchtmittel
– Leuchtstoffröhren
– LED-Lampen
– Energiesparlampen
Was nicht
– Glühbirnen, Halogenglühlampen (→ Hauskehricht)
– Geräte aus Gewerbe und Industrie (→ separater Entsorgungsweg; siehe www.sens.ch oder www.swico.ch)
Wann/wo
Verkaufsstellen (kostenlose Rücknahme, auch ohne Neukauf) Sammelstelle Schulhausgasse (Freitag, 13.30 bis 16.30 Uhr)
Gebühr
kostenlos
Beachte
Es besteht eine Rückgabepflicht für Elektrogeräte. Auch kleine Geräte wie Handys oder Wecker dürfen nicht im Kehricht entsorgt werden.
Die Verkaufsstellen sind verpflichtet, die ausgedienten Geräte kostenlos zurückzunehmen (auch ohne Neukauf!).
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen nicht zerbrechen, da sie Schadstoffe wie Quecksilber enthalten.
Info
Mit der separaten Sammlung von Elektrogeräten können grosse Mengen an Schwermetallen und anderen Schadstoffen vom Siedlungsabfall fern gehalten werden. Wertstoffe wie Eisen, Kupfer etc. können zurückgewonnen und wiederverwertet werden.
WICHTIG: Fremdstoffe – insbesondere Plastik – gehören nicht in die Grüngutsammlung.
Beispiele
– Gartenabfälle, Rasenschnitt, Laub
– Rüstabfälle, Eierschalen, Kaffeesatz
– Kleintiermist von Pflanzenfressern
– Blumen, Pflanzen, Weihnachtsbäume (max. 2 Meter)
– Schnittholz, Äste, Zweige
– Baumstrünke, Wurzelstöcke bis Ø35 cm
Was nicht
– Fremdstoffe wie Metall, Plastik, Textilien, Papier
– Buchs mit Buchsbaumzünslerraupen (→ Hauskehricht, Säcke gut abdichten)
– Blütenstände und Samen von Neophyten (→ Hauskehricht, Säcke gut abdichten)
– Speisereste (→ Hauskehricht)
– Katzenstreu, Asche (→ Hauskehricht)
Wann/wo
Grünabfuhr (siehe Sammeldaten):
– am Abfuhrtag um 7 Uhr
– vor dem Haus/beim Bereitstellungsplatz
Wie
– Grüngutcontainer (mit Erkennungseinheit für Gewichtserfassung)
– gebündelt mit Grüngutmarken (max. 10 kg)
– in Körben und Kesseln mit Grüngutmarken (max. 20 kg)
– keine Säcke und Taschen!
Weihnachtsbäume
Weihnachtsbäume können Sie mit den Gartenabfällen, mit einer Grüngutmarke versehen oder zerkleinert im Grüngut-Container, entsorgen. Bitte beachten, dass Sie jeweils sämtlichen Weihnachtsschmuck und Kerzenwachs entfernen.
Gebühr ( Übersicht Abfallgebühren: Abfallkalender Seite 20)
Container: Grüngut im Container CHF 0.20/kg
Bündel: 1 Grüngutmarke/Bündel (pro Bund max. 10 kg)
Körbe, Kessel: 1 Grüngutmarke/10 kg (bis max. 20 kg)
Beachte
Säcke und Taschen werden nicht geleert.
Bei Minustemperaturen können die Container nicht immer geleert werden, da das Grüngut im Container anfriert (keine Verrechnung).
Info
Das Grüngut aus Münsingen wird von der BEGA in Köniz kompostiert. Der Kompost gelangt zurück in die Landwirtschaft, wo er auf den Feldern verteilt wird – inklusive der darin verbleibenden Plastikteile und artfremder Stoffe. Dies ist nicht nur für unsere Umwelt nachteilig: Nicht abbaubare Mikroplastikteilchen gelangen über die Landwirtschaftsböden auch in unsere Nährstoff- und Wasserkreisläufe. Plastik aus dem «Kompost-Kübeli» «deckt» am Ende unseren Esstisch. Die Vermeidung von Fremdstoffen ist daher sehr wichtig.
Beispiele
Verpackungsglas wie Flaschen, Gurken- und Konfitürengläser
Was nicht
– Trinkgläser, Glasschüsseln, Gratinformen, Geschirr, Porzellan (→ unbrennbare Abfälle)
– Fensterglas, Spiegel (→ unbrennbare Abfälle)
– Glühbirnen (→ Hauskehricht)
Wie
– getrennt nach Farben (grün, weiss, braun)
– blau, rot und Zwischenfarben ins Grünglas
Gebühr
kostenlos
Beachte
Glasfremdes Material wie Deckel entfernen.
Info
Ein grosser Teil des gesammelten Altglases geht in die Neuproduktion von Glasbehältern. Der Rest wird v. a. als Kies-/Sandersatz im Tiefbau eingesetzt.
Info
Im Frühling und im Herbst bietet die Gemeinde einen kostenlosen Häckseldienst für Äste/Baumschnitt an.
– Durchmesser Häckselgut: max. 10 cm
– Menge: max. 5 m3 bzw. 15 Minuten Häckseln
– Das Häckselgut wird nicht abgeführt. Es muss im eigenen Garten eingesetzt werden (Bodenabdeckung etc.) und darf nicht der Grüngut-Abfuhr mitgegeben werden.
– Der Häckseldienst wird durch das Lohnunternehmen Peter Kiener, Trimstein, ausgeführt.
Wann/wo
Siehe Sammeldaten (Beginn Häckseln jeweils dienstags). Nur gegen Anmeldung bis spätestens Donnerstag vor Häckselbeginn (siehe Publikationen oder www.muensingen.ch). Der Standort des Häckselgutes muss in der Anmeldung angegeben werden.
Wie
geordnet, d. h. alle Äste in einer Richtung
Gebühr
Kostenlos bis 15 Minuten Häckseln. Zu grosse Mengen können zurückgewiesen werden.
Beispiele
– Kühlschränke, Tiefkühler
– Waschmaschinen, Tumbler
– Kochherde, Backöfen, Glaskeramikkochfelder
Wann/Wo
– Metallabfuhr (siehe Sammeldaten):
– am Abfuhrtag um 7 Uhr
– vor dem Haus/beim Bereitstellungsplatz
– Verkaufsstellen (kostenlose Rücknahme, auch ohne Neukauf)
Gebühr
kostenlos
Beachte
Glasfremdes Material wie Deckel entfernen.
Info
Die Grossgeräte werden in einer zweiten Fahrt mit einem Spezialfahrzeug abgeholt.
Verkehr und Fussgänger/innen dürfen nicht behindert werden. Nicht über Nacht auf öffentlichem Grund lagern.
Wann/Wo
Kehrichtabfuhr (siehe Sammeldaten)
– am Abfuhrtag um 7 Uhr
– vor dem Haus/beim Bereitstellungsplatz
Wie
– AVAG-Gebührensäcke oder Säcke mit AVAG-Gebührenmarken
– Gewichtscontainer mit Erkennungseinheit (keine Gebührensäcke)
Gebühr
siehe Abfahllgebühren
Was nicht
– unbrennbare Abfälle wie Metall, Glas, Geschirr, Tontöpfe
– Elektrogeräte, Batterien, Chemikalien, Sonderabfälle
Beachte
– Verkehr und Fussgänger/innen dürfen nicht behindert werden.
– Nicht über Nacht auf öffentlichem Grund lagern.
– Die Entsorgung von Haushaltsabfällen in öffentlichen Abfalleimern ist verboten.
– Nicht korrekt entsorgter Kehricht wird durchsucht und dem/der Verursachenden in Rechnung gestellt.
Info
Die Kehricht aus Münsingen wird durch die Kehrichtverbrennungsanlage der AVAG in Thun verbrannt. Dabei wird Wärme und Strom produziert. Nach der Verbrennung bleibt Schlacke übrig, welche in einer Deponie (z.B. Türliacher, Jaberg) gelagert werden muss.
Beispiele
– Folien aller Art: Frischhalte-, Sixpack-, Zeitschriftenfolien, Vakuumbeutel, Tragetaschen, Kassensäckli
– Plastikflaschen aller Art: Milch, Getränke, Öl, Essig, Shampoo, Wasch- und Reinigungsmittel
– Tiefziehschalen: Gemüse-, Obst- und Fleischschalen, Eier- und Guetzliverpackungen
– Becher, Töpfe und Behälter: Joghurtbecher, Blumentöpfe, Frischhalteboxen, Eimer
– Getränkekartons (z.B. Tetra Pak): Verpackungen von Milch, Rahm, Eistee, Suppen, Fruchtsäften
– Pflegeartikelverpackungen: Dosen, Tuben, Seifenspender, Nachfüllbeutel
– Verpackungen aus Verbundstoffen: Pommes Chips, Erdnüsse, Getränkebeutel
Was nicht
– stark verschmutzte Verpackungen mit Restinhalten oder Marinade wie z. B. von Grillwaren
– Büromaterial: Sichtmappen, Leuchtstifte, Klebebandhalter
– Spielzeug: Figuren, Gummi- und Plastikspielzeug, Bälle
– Gartenartikel: Gartenschlauch, Gartenmöbel
Gehört in Separatsammlung:
– PET-Getränkeflaschen
– Styropor und Sagex
Beachte
In Münsingen findet eine Holsammlung statt. Die gefüllten Sammelsäcke werden einmal pro Monat jeweils mittwochs abgeholt (siehe Sammeldaten).
Behälter, wie z.B. Joghurtbecher, nicht ineinander stapeln und Sammelware allgemein nicht schreddern oder anderweitig zerkleinern. Solches Material kann die Sortiermaschine nicht erkennen – es wird aussortiert und der Verbrennung zugeführt anstatt recycled. Getränkepackungen oder Ähnliches können jedoch problemlos zusammengedrückt werden, um Platz zu sparen.
Gebühr
– 17 Liter CHF 10.00 / 10er Rolle*
– 35 Liter CHF 19.00 / 10er Rolle
– 60 Liter CHF 32.00 / 10er Rolle
– 110 Liter CHF 57.00 / 10er Rolle*
* nur in diesen Filialen (teilweise nur 17l)
Verkaufsstellen
– Aldi, Bahnhofplatz 1, 3110 Münsingen
– Confiserie Berger, Dorfplatz 5, 3110 Münsingen
– Coop Supermarkt, Dorfplatz 6, 3110 Münsingen*
– Coop Pronto, Thunstrasse 22, 3110 Münsingen
– Denner, Thunstrasse 11, 3110 Münsingen
– Dorf Chäsi, Bernstrasse 7, 3110 Münsingen*
– Gemeindeverwaltung Münsingen, Einwohnerdienste, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen*
– Jumbo, Industriestrasse 16, 3110 Münsingen
– Metzgerei Nussbaum, Sägegasse 27, 3110 Münsingen*
– Migros, Bahnhofplatz 5, 3110 Münsingen (in Prüfung)
Beispiele
– Gegenstände aus Metall wie Pfannen, Tischbeine, Stühle usw.
– Eisenwaren
Was nicht
– Elektrogeräte (→ Verkaufsstellen, Sammelstelle Schulhausgasse)
– Fahrräder*
– Büchsen und Dosen (→ Gemeinde-Sammelstellen)
Wann/wo
Metallabfuhr (siehe Sammeldaten)
– am Abfuhrtag um 7 Uhr
– vor dem Haus/beim Bereitstellungsplatz
Wie
Einzelteile max. 1.5 Meter
Gebühr
kostenlos
Beachte
– Grosse Mengen beschriften mit «Altmetall».
– Motoren oder Rasenmäher: ohne Öl und Benzin (Tank leeren!).
– Verkehr und Fussgänger/innen dürfen nicht behindert werden.
– Nicht über Nacht auf öffentlichem Grund lagern.
* Nicht mehr gebrauchte Fahrräder werden während der Öffnungszeiten an der Sammelstelle Schulhausgasse entgegen genommen und für das Projekt «Velafrica» gesammelt (www.velafrica.ch).
Beispiele
– Zeitungen, Zeitschriften, Korrespondenzpapier
– Schachteln aus Karton und Wellpappe
– Karton von Eier-, Früchte- und Gemüseverpackungen
– Bücher ohne Buchdeckel/-rücken, Taschen- und Telefonbücher
Was nicht
Diese Abfälle gehören in den Hauskehricht:
– verschmutztes Papier
– Papierservietten, -tischtücher
– Papiertaschentücker, Haushaltspapier
– reissfeste Papier-Tragtaschen
– beschichtetes Papier von Tiefkühlprodukten, Biskuits usw.
– Getränkekartons/Tetra Pack (von Milch, Fruchtsäfte usw.)
– Wäschemittelverpackungen
– Bundesordner
– Styropor, Sagex
Wann/Wo
Papierabfuhr (siehe Sammeldaten)
– am Abfuhrtag um 7 Uhr
– vor dem Haus/beim Bereitstellungsplatz
Wie
– gebündelt und gut verschnürt
– lose im Papier-Container
– keine Papier-Tragtaschen oder Waschmittelboxen
Gebühr
kostenlos
Beachte
– Verkehr oder Fussgänger/innen dürfen nicht behindert werden.
– Nicht über Nacht auf öffentlichem Grund lagern.
Info
Durch den Einsatz von Recycling-Papier für Korrespondenz und im Haushalt können Wälder geschont und Energie gespart werden.
Beispiele
PET-Getränkeflaschen (mit dem Recycling-Logo)
Was nicht
– Essig- und Öl-Flaschen aus Kunststoff
– (→ Verkaufsstellen)
– Flaschen von Shampoo, Waschmittel usw.
– (→ Verkaufsstellen)
– weisse Milchgetränke-Flaschen
– (→ Verkaufsstellen)
Wann/Wo
Verkaufsstellen
Wie
Luft raus, Deckel drauf (für mehr Platz im Sammelbehälter)!
Gebühr
kostenlos
Info
Die eidgenössische Verordnung über Getränkeverpackungen weist die Sammlung von PET den Verkaufsstellen zu. Aus dem gesammelten PET werden nebst neuen Flaschen auch hochwertige Kunststoffprodukte wie Zelte, Rucksäcke, Folien oder Outdoorbekleidung hergestellt.
Folgende Spezial- und Sonderabfälle werden an der Sammelstelle Schulhausgasse 15 (Öffnungszeit: Freitag 13.30 bis 16.30 Uhr) entgegen genommen.
Was
– Sonderabfälle
– Öle, Fette
– Autobatterien, Bleiakkumulatoren
– Farben, Lacke, Klebstoffabfälle
– Lösungsmittel
– Chemikalien, Säuren, Laugen
– Thermometer
– Pestizide, Düngemittel
Beachte
Nur Kleinmengen aus Haushaltungen (Öle/Fette bis 20 Liter).
Rückgabe teilweise auch in Verkaufsstellen möglich. Bitte erkundigen Sie sich vorgängig.
Die Entsorgung von Sonderabfällen über die Kanalisation ist verboten.
Gebühr
kostenpflichtig
Was
– Leuchtstoffröhren
– Energiesparlampen
– LED-Lampen
Beachte
Keine Glühbirnen und Halogenglühlampen (→ Hauskehricht)
Gebühr
kostenlos
Was
– Kork
Beachte
Ohne Metallteile und Kunststoff.
INFO: Die gesammelten Korken werden geschreddert und zu Presskork verarbeitet. Dieser wird u. a. als Dämm- und Isolationsmaterial eingesetzt.
Gebühr
kostenlos
Was
– Kunststoff-Flaschen
Beachte
Bitte benutzen Sie für leere Kunststoff-Flaschen von Milchprodukten, Wasch- und Reinigungsmitteln, Schampoos, Duschmitteln, Seifen, Lotionen, Crèmen, Essig, Öl, Saucen oder Pflanzendünger die Entsorgungsmöglichkeiten der Verkaufsstellen.
Gebühr
kostenlos
Beispiele
– Möbel
– Matratzen
– Teppiche
– Gegenstände aus Kunststoff (Plastik)
Was nicht
– Metall (→ Metallabfuhr)
– unbrennbare Abfälle wie Tontöpfe, Fensterglas, Spiegel etc. (→ Sammelstelle Schulhausgasse)
Wann/wo
Kehrichtabfuhr (siehe Sammeldaten)
– am Abfuhrtag um 7 Uhr
– vor dem Haus/beim Bereitstellungsplatz
Wie
Einzelteile max. 1 × 2 Meter, max. 30 kg
Gebühr
1 Sperrgutmarke pro 15 kg
Faustregel: Heben mit einer Hand = ca. 15 kg → 1 Marke Heben mit zwei Händen = ca. 30 kg → 2 Marken
Beachte
Alle grösseren Metallteile entfernen (→ Metallabfuhr).Verkehr und Fussgänger/innen dürfen nicht behindert werden.Nicht über Nacht auf öffentlichem Grund lagern.
Gut erhaltene Möbel und Haushaltartikel nehmen auf Anfrage auch Brockenstuben entgegen.
Beispiele
– saubere, noch tragbare Damen-, Herren- und Kinderkleider
– Tisch-, Bett- und Haushaltswäsche, Vorhänge
– Daunenduvet und -kissen
– Babybekleidung und Babyartikel
– Hüte, Mützen und Handschuhe
– Lederwaren (Gürtel, Taschen) und Ledermäntel
– saubere, noch tragbare Schuhe (paarweise zusammengebunden)
– Stofftiere in gutem Zustand
Was nicht
– zerrissene oder verschmutzte Kleidung
– plastifizierte Kleidung
– Textilabfälle, Schnittreste
– Matratzen, Teppiche, Dämmstoffe
– Gummistiefel, Skischuhe, Schlittschuhe, Inlineskates
Wann/Wo
Strassensammelbehälter, Strassensammlung (siehe Sammelsäcke)
Gebühr
kostenlos
Beachte
Hinweise der Sammelorganisationen beachten (auf Sammelsäcken und Containern).
Info
Die Textilsammlung wird durch private Organisationen durchgeführt. Noch brauchbare Kleider werden wieder verwendet (Verkauf in Secondhand-Läden, Abgabe an Notdürftige). Nicht mehr tragbares Material wird zu Rohstoffen, z. B. für die Putzlappenindustrie, verarbeitet. Der Erlös aus dem Verkauf der Textilien aus den Containern der Sammelorganisationen wird der Gemeinde gutgeschrieben und zur Finanzierung des Abfallunterrichts der Stiftung PUSCH an den Münsinger Schulen eingesetzt (siehe www.abfallunterricht.ch).
Haustiere bis 5 kg dürfen im Garten begraben werden.
Bei grösseren Tieren wenden Sie sich an die regionale Tierkörpersammelstelle.
Beispiele
– zerbrochenes Geschirr, Trinkgläser, Gratinformen usw.
– Blumenkisten, Tontöpfe
– Spiegel- und Fensterglas
– Stein- und Glastischplatten
– einzelne Lavabos, WC-Schüsseln
Was nicht
verschmutztes Material
Wann/Wo
Sammelstelle Schulhausgasse (Freitag, 13.30 bis 16.30 Uhr)
Gebühr
kostenlos
Beachte
Nur Kleinmengen aus Haushaltungen.
Noch brauchbares Geschirr und Haushaltartikel nehmen auf Anfrage auch Brockenstuben entgegen oder können über eine Internetplattform ausgeschrieben werden.
Info
Unbrennbare Abfälle, so genannte Inertstoffe, werden in der Natur nicht weiter abgebaut und reagieren auch nicht mit anderen Stoffen. Sie können daher direkt in Deponien entsorgt werden. Im Gegensatz dazu muss Kehricht und brennbares Sperrgut vor der Deponie zwingend einer Kehrichtverbrennungsanlage zugeführt werden.
Beispiele
– Blechdosen/Büchsen von Konserven
– Getränkedosen
– Deckel von Flaschen und Konserven aus Blech
– Lebensmittel-Tuben, Joghurtdeckel aus Aluminium
– Gefriernahrungs- und Tierfutterschalen
Was nicht
Verbundmaterialien wie Alu beschichtete Verpackungen usw. (→ Hauskehricht)
Gebühr
kostenlos
Beachte
Recycling-Logo für «Alu» bzw. «Stahlblech» beachten.Verschmutzte Dosen vor der Entsorgung im Abwaschwasser oder mit kaltem Wasser spülen.
Info
Konservendosen bestehen aus verzinntem Stahl. Durch das Recyclingverfahren werden hochwertiger Stahl und Zinn zurückgewonnen. Gegenüber der Neuherstellung spart das Alurecycling 90% Energie.
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
E-Mail