26.04.2021
Wahlvorschläge Präsidium des Gemeinderates und der Gemeinde (Amtsdauer 2022 - 2025)
Innert Frist sind folgende gültige Wahlvorschläge eingegangen
Zustellung des Wahlmaterials
Stimmberechtigt sind Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Münsingen gemäss Art. 31 der Gemeindeordnung. Sie erhalten die Stimmrechtsausweise für die Gemeindeurnenwahlen, die Wahlzettel und das Werbematerial spätestens zehn Tage vor der Wahl durch die Post zugestellt. Für die briefliche Stimmabgabe gelten die Weisungen auf dem amtlichen Stimmcouvert. Stimmberechtigte, welche kein oder unvollständiges Wahlmaterial erhalten haben, können am Schalter der Einwohnerdienste, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen, bis Freitag, 11.06.2021, 16.00 Uhr, ein Doppel des Stimmrechtsausweises und der Unterlagen verlangen.
Urnenöffnungszeiten
Die Stimmabgabe an der Urne kann erfolgen:
Ausübung des Wahlrechts
Es wird auf die Wahlanleitung für die Gemeindeurnenwahlen, welche den Stimmberechtigten zusammen mit dem Wahlmaterial zugestellt wird, verwiesen.
Wahlbeschwerden
Beschwerden in Wahlangelegenheiten sind innert zehn Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, zu erheben. Die Frist beginnt am Tag nach der Urnenwahl zu laufen.
Abteilung Präsidiales und Sicherheit Münsingen
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
E-Mail