07.03.2024
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zudem können Durchfahrten von grösseren Fahrzeugen (Ortsbus, Kehrichtwagen, Löschfahrzeug) behindert oder Unterhaltsarbeiten erschwert werden.
Gestützt auf das Strassengesetz vom 04.06.2008 (SG) und dem Gemeindebaureglement sind dabei folgende Vorschriften zu beachten:
Alle Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen laufend zurückzuschneiden, sodass das vorgeschriebene Lichtmass jederzeit freigehalten ist. Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenpolizei die Arbeiten durch einen Gärtner auf Kosten des Pflichtigen ausführen lassen.
Abteilung Bau
Fachbereich Verkehr
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
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