28.04.2020
Der Chef der Armee, Korpskommandant Thomas Süssli, hat in Absprache mit dem Schweizer Schiesssportverband entschieden, die ausserdienstliche Schiesspflicht 2020 für die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee ab sofort einzustellen.
Aufgrund der aktuell nicht vorhersehbaren Entwicklung und wegen möglichen Durchführungsproblemen entschied der Chef der Armee, Korpskommandant Thomas Süssli, in Absprache mit dem Schweizer Schiesssportverband am 20. März 2020, die ausserdienstliche Schiesspflicht 2020 für die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee einzustellen.
Das Obligatorische Programm («Obligatorisches») muss in diesem Jahr somit nicht zwingend geschossen werden. Eine freiwillige Teilnahme ist jedoch nach wie vor möglich. Folglich entfallen 2020 auch die Nachschiess- und Verbliebenenkurse.
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