27.10.2023
Elektronische Rechnungen im Zusammenhang mit der Steuerverwaltung "eBill"
Bislang erhielten Sie als Kundin und Kunde auf Wunsch die drei Ratenrechnungen der Kantons- und Gemeindesteuern, die provisorische Abrechnung sowie die Schlussabrechnung und Veranlagungsverfügungen der Kantons- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer via elektronischer Rechnung «eBill» zugestellt. Auch allfällige Entscheide zu Einsprachen empfangen sie in ihr E-Banking- bzw. E-Finance-Portal. Neu können via «eBill» auch die Rechnungen der Liegenschaftssteuern und für Sonderveranlagungen elektronisch empfangen werden. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern sendet jeweils eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn eine neue Rechnung oder eine Verfügung via «eBill» versendet wird.
Sie als Kundin und Kunde erhalten die ersten Rechnungen frühestens 30 Tage, nachdem sie sich erstmals via ihrem E-Banking- oder e-Finance-Portal für die Steuerverwaltung registriert haben. Innerhalb dieser Frist werden die Rechnungen weiterhin per Briefpost zugestellt.
Auf www.taxme.ch erklärt Ihnen die Steuerverwaltung des Kantons Bern, wie Sie als Kundin und Kunde vorgehen können, wenn sie «eBill» für die Rechnungen der Steuerverwaltung aktivieren möchten. Selbstverständlich ist dies freiwillig.
Weiter Informationen finden Sie auf diesem Link
Abteilung Finanzen
Bereich Steuern
Montag, Mittwoch und Donnerstag
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