01.01.2008
Mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt soll der Verkehr wieder flüssiger durch Münsingen rollen. Mehr Sicherheit, weniger Lärm, bessere Verkehrsbedingungen und eine höhere Lebensqualität, das verspricht das von der Gemeinde Münsingen und dem Kanton gemeinsam geplante Projekt.
Mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt soll der Verkehr wieder flüssiger durch Münsingen rollen. Mehr Sicherheit, weniger Lärm, bessere Verkehrsbedingungen und eine höhere Lebensqualität, das verspricht das von der Gemeinde Münsingen und dem Kanton gemeinsam geplante Projekt.
Langsam, dafür stetig, statt „stop and go“. Mit einer Temporeduktion soll der Verkehr verflüssigt und damit besser bewältigt werden. Die Ampeln im Zentrum werden aufgehoben, der Kreisel verbreitert und ein Staumeldesystem eingerichtet, das den Verkehr am Ortseingang dosiert.
Das Prinzip der Koexistenz schafft eine neue Verkehrskultur. Nicht starre Verkehrssignale und Vortrittsregeln bestimmen den Verkehrsablauf, sondern die Verständigung und gegenseitige Rücksichtnahme unter den Verkehrsteilnehmenden.
Der Strassenraum als Ort der Begegnung. Die Platzverhältnisse sind begrenzt. Deshalb müssen die Verkehrsteilnehmenden die Flächen gemeinsam benutzen können, ohne sich dabei in die Quere zu kommen. Kernfahrbahn, Querungszone und Flanierzone ermöglichen eine solche Mehrfachnutzung.
Elemente der Kernfahrbahn sind die beidseitigen Radstreifen, die Fahrbahn ohne Mittelmarkierung und eine flexible Raumbenutzung. Da die Kernfahrbahn schmaler ist als eine Standardstrasse, können beispielsweise zwei Lastwagen und zwei Velos nicht gleichzeitig kreuzen. Auf dem Radstreifen haben die Velofahrenden Vortritt. Ist jedoch der Radstreifen frei, darf er für Kreuzungsmanöver auch von Motorfahrzeugen benutzt werden.
Querungszonen erlauben es den Fussgänger/innen, auf breitem Raum die Fahrbahn zu überqueren. Sie haben einen geschützten Mittelbereich. Der Fussgängervortritt entfällt, es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung. Die optische Gestaltung der Querungszonen hält die Autofahrenden zu vorsichtigem Fahren an.
Die Flanierzone ist der Raum zwischen der Strasse und den angrenzenden Häusern. Sie erfüllt viele verschiedene Anforderungen. Sie dient als Trottoir für die Fussgänger/innen, bietet Platz für Parkplätze und ermöglicht die Zu- und Wegfahrt zu den Liegenschaften und Geschäften. Zudem kann die Flanierzone auch für Aussenverkauf, Stände und Werbung genutzt werden. Die Flanierzone macht das Ortszentrum attraktiver und lädt zum Verweilen ein.
Mit der Temporeduktion wird eine Verflüssigung des Verkehrs angestrebt. Mit langsamem, dafür stetigem Fahren kommen in der gleichen Zeit mehr Fahrzeuge durchs Ortszentrum, als mit ständigem „stop and go“. Langsam fahrende Automobilisten sind eher bereit, für Fussgänger/innen anzuhalten. Bei niedrigerem Tempo erhöht sich die Verkehrssicherheit und sinkt der Lärmpegel.
Mit Kontaktschleifen in der Fahrbahn wird der Verkehrsfluss dauernd überwacht. Eine Ampel am Ortseingang dosiert den Verkehr während den Zeiten mit hohem Verkehrsaufkommen. So kann im Ortszentrum Stau vermieden, der Verkehr verflüssigt und die Kapazität gesteigert werden.
Die bis zu 80 Jahre alten Werkleitungen im Bereich der Ortsdurchfahrt müssen dringend erneuert werden. Deren Sanierung ist ebenfalls Bestandteil des Umgestaltungsprojekts zur Ortsdurchfahrt.
2005 Planauflage
2006 Einspracheverhandlungen
2007 Plangenehmigung und Kreditantrag Grosser Rat
2008 Rückweisung des Kredites durch den Grossen Rat & Runder Tisch mit Ortsparteien
2009 Verhandlungen mit dem Tiefbauamt des Kantons und der Regierungspräsidentin Barbara Egger-Jenzer, Erneuter Kreditantrag Grosser Rat
2010/11 Bauprojekt
2012/13 Realisierung
Die Kosten für die Sanierung der Ortsdurchfahrt werden vom Kanton getragen.
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
E-Mail