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Baugesuch/Baubewilligung Wenn Sie an Ihrem Gebäude oder auf Ihrem Grundstück etwas bauen, erstellen oder verändern möchten, ist in der Regel vor der Ausführung eine Baubewilligung einzuholen. Dies gilt nicht nur für grössere Neubauten sondern auch für Parkplätze, Gartenhäuschen etc. Ist das Verfahren gut geplant und rechtmässig, wird Ihnen die zuständige Behörde die Baubewilligung rasch erteilen können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Bau. Auskunftserteilung sowie einfache Voranfragen werden kostenlos beantwortet. Eine Voranfrage kann oft viel Ärger und Zeitverlust ersparen.
Baubewilligungspflicht Art. 5 bis 7 des kantonalen Dekretes über das Baubewilligungsverfahren vom 22. März 1994 (BewD) regelt Fälle, die keine Baubewilligung benötigen.
Was muss ich bei der Abteilung Bau einreichen? Wichtig: Mit der Einreichung der Baugesuchsunterlagen sind die Profile aufzustellen.
eBau – Elektronisches Baubewilligungsverfahren Weitere Informationen zum eBau
Die Nutzungsplanung der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 mit Vorwirkung Die am 15.05.2022 an der Gemeindeabstimmung beschlossene aktualisierte Nutzungsplanung hat Vorwirkung. Dies bedeutet für Bauvorhaben, dass bis zur Rechtskraft der aktualisierten Nutzungsplanung entweder
damit eine Baubewilligung erteilt werden kann.
| Baumschutz - Gesuch Fällung/Rückschnitt Baumschutz - Merkblatt Bauarbeiten im Bereich von Bäumen Baumschutz - Merkblatt Fachgerechte Pflege Baumschutz - Merkblatt Neu- und Ersatzpflanzungen Baumschutz – Merkblatt Baureglement Merkblatt Veloabstellanlagen Richtlinien Gemeinde Münsingen – Mobilitätskonzept | Kantonale Rechtsgrundlagen Formulare für Baugesuch | |
Baumschutz Bäume prägen das Orts- und Landschaftsbild, haben positive Auswirkung auf das "Stadtklima", stellen Lebensraum für Kleinlebewesen dar oder haben gar eine kulturhistorische Bedeutung. Das Ziel ist es daher, Bedingungen für einen möglichst langfristigen Bestand der Bäume (im Siedlungsgebiet) zu schaffen. Im Zonenplan 2 der Gemeinde sind Baumschutzgebiete und schützenswerte Einzelbäume bezeichnet. Das Baureglement regelt den Umgang mit diesen geschützten Bäumen im Grundsatz (Art. 59 Abs. 5). Die nachfolgenden Merkblätter und weitergehenden Informationen (Links) regeln den Vollzug im Detail. Das Volk hat am 15.05.2022 die Nutzungsplanung (Baureglement und Zonenpläne) angenommen. Sie ist nun beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Genehmigung. Die aktualisierte Nutzungsplanung hat Vorwirkung. Dies bedeutet für Bauvorhaben, dass bis zur Rechtskraft der aktualisierten Nutzungsplanung entweder die Vorschriften der alten und der neuen Nutzungsplanung eingehalten sein müssen oder wenn nur die neuen Vorschriften eingehalten werden, das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern der vorzeitigen Baubewilligung zustimmen muss damit eine Baubewilligung erteilt werden kann. Die bestehenden baurechtlichen Grundlagen aller drei Ortsteile sind unter Dokumente untenstehend einsehbar. Die baurechtliche Grundlage mit Vorwirkung ist unter der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 einsehbar: Hier geht es zur Nutzungsplanung Münsingen 2030
Weitere externe Grundlagen und Hilfsmittel | Baumschutz - Gesuch Fällung/Rückschnitt Baumschutz - Merkblatt Bauarbeiten im Bereich von Bäumen Baumschutz - Merkblatt Fachgerechte Pflege Baumschutz - Merkblatt Neu- und Ersatzpflanzungen Baumschutz – Merkblatt Baureglement | ||
eBau – Elektronisches Baubewilligungsverfahren Seit März 2022 müssen die Baugesuche via eBau eingereicht werden. Das Onlinesystem vereinfacht den Austausch zwischen den verschiedenen Behörden und spart viel Papier. Durch die Umstellung auf eBau werden die Baubewilligungsverfahren zukünftig weitgehend papierlos abgewickelt. Dadurch werden die Verfahren tendenziell effizienter, günstiger und ökologischer ausgeführt. Weiter ermöglicht eBau allen Beteiligten jederzeit Einblick in das Verfahren. Mit der Baubewilligungssoftware eBau werden die Gesuchstellenden Schritt für Schritt - ähnlich wie das Ausfüllen der elektronischen Steuererklärung via TaxMe - durch das Baugesuch geführt. Dadurch können Fehler und unvollständige Angaben vermieden werden. Auch Vorabklärungen zu Bauvorhaben (Voranfragen) können bereits elektronisch durchgeführt werden. Die Software läuft webbasiert und benötigt nur einen üblichen Internet-Browser sowie einen BE-Login Zugriff. Eine entsprechende Registrierung muss vorab erfolgen. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage müssen bei einer elektronischen Eingabe aber einige Unterlagen (Pläne, Nachweise, Eingabebestätigung etc.) weiterhin 2-fach in Papierform eingereicht werden. Weitere Informationen zum System eBau erhalten Sie unter der Nummer 031 724 52 20 oder auf der Website des Kantons Bern | http://www.be.ch/ebau | ||
Förderprogramm Energiewende Die Verminderung des CO2-Ausstosses und damit die Förderung von erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz sind der Gemeinde Münsingen ein grosses Anliegen. Aus diesem Grund fördert Münsingen Projekte im Bereich erneuerbare Energien, Heizungsersatz, energetische Sanierungen und Beratung, die einen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen leisten. Das Förderprogramm Energiewende basiert auf Reglement und Verordnung über den Ausgleich von Planungsvorteilen. Der vorliegende Leitfaden zeigt auf, welche energieeffizienten Systeme und Lösungen die Gemeinde Münsingen mit Förderbeiträgen unterstützt und welche Bedingungen dafür gelten. Schwerpunkte des Förderprogramms sind:
Allgemeine Bedingungen und Auflagen zum Förderprogramm Energiewende
Weiterführende Informationen und Links Eine gute Übersicht über die aktuellen Fördergelder im Energiebereich bietet die Website www.energiefranken.ch. Wir stellen hier die wichtigsten Förderinstrumente in Münsingen kurz vor: Energieberatung Ganz egal, ob Sie "nur" eine Solaranlage bauen, eine Heizung ersetzen oder ein ganzes Haus sanieren möchten – es lohnt sich, Ihre Situation zu einem frühen Zeitpunkt und ohne Zeitdruck mit unabhängigen Energieexperten zu besprechen. Diese können Ihnen dank jahrelanger Erfahrung und breitem Wissen wertvolle und neutrale Tipps für Ihr Bauvorhaben geben. Dank guter Beratung entstehen sinnvolle, auf Sie und Ihre Bedürfnisse angepasste Lösungen, die einen langfristigen Mehrwert bieten - was häufig noch wertvoller ist als einmalige Fördergelder. Solaranlagen Anlagen, die Strom produzieren, sogenannte PV-Anlagen, werden mit einem einmaligen Investitionsbeitrag von ca. 20-25 % der Installationskosten gefördert. Entsprechende Gesuche sind nach Inbetriebnahme der PV-Anlage zu stellen. Hier können Sie die Höhe Ihres Förderbeitrags berechnen und eine Förderung beantragen. Anlagen, die Warmwasser produzieren, sogenannte thermische Solaranlagen, werden durch das Förderprogramm des Kantons Bern gefördert. Entsprechende Gesuche sind vor Baustart zu stellen. Förderbeiträge thermische Solaranlagen Ersatz von Öl- und Elektroheizungen Zusätzlich zur Gemeinde fördert auch der Kanton Bern den Ersatz von Ölheizungen und Elektroheizungen mit mindestens CHF 4'500.00 pro Anlage. Entsprechende Fördergesuche müssen vor Ausführung der Arbeiten beantragt werden. Förderbeiträge Kanton Bern Sanierung und Neubauten Zusätzlich zur Gemeinde fördert auch der Kanton Bern energetische (Teil-)Sanierungen. Zudem werden für besonders energieeffizienten Neubauten Beiträge ausgerichtet. Entsprechende Fördergesuche müssen vor Ausführung der Arbeiten beantragt werden. Förderbeiträge Kanton Bern | /wAssets/docs/Formulare/Bau/Gesuchsformular-Foerderprogramm-Energie.docx Energiewende – Ausführungsbestimmungen Förderprogramm | Übersicht Förderprogramm Kanton Bern | |
ÖREB-Kataster Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Nutzungsplanung, Grundwasserschutzzonen, Kataster der belasteten Standorte). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. Mit dem ÖREB-Viewer können die ÖREB-Informationen für ein bestimmtes Grundstück aufgerufen werden. | ÖREB-Kataster - Geoportal des Kantons Bern | ||
Zonenplan Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die vom Gemeinderat Münsingen am 15.05.2022 beschlossene Nutzungsplanung (Baureglement und Zonenpläne) der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 am 31.10.2023 teilweise genehmigt. Die bestehenden baurechtlichen Grundlagen aller drei Ortsteile sind unter Dokumente untenstehend einsehbar. Die baurechtliche Grundlage mit Vorwirkung ist unter der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 einsehbar: | Baureglement Gemeinde Münsingen 15.05.2022 Zonenplan 1 (Siedlung und Landschaft) 31.10.2023 Zonenplan 1 Siedlung und Landschaft (ÖREB) 31.10.2023 Zonenplan 2 Teil Nord (Schutzgebiete, Schutzobjekte, Energieversorung) 31.10.2023 Zonenplan 2 Teil Süd (Schutzgebiete, Schutzobjekte, Energieversorgung) 31.10.2023 Zonenplan 3 (Naturgefahren) 31.10.2023 |
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