Abmeldung Wochenaufenthalt in der Gemeinde Münsingen Wenn Sie von Münsingen wegziehen, müssen Sie sich bis spätestens am Tage des Wegzugs bei den Einwohnerdiensten abmelden.
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter mit Vorlegen eines amtlichen Ausweises oder direkt online über das Onlineformular Abmeldung Wochenaufenthalt erfolgen. Diese Online-Abmeldung ist nur für Wochenaufenthaltern bestimmt. | | | https://www.muensingen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/detail/detail.php?i=345
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Abmeldung/Wegzug ausländische Staatsangehörige Wenn Sie von Münsingen wegziehen, müssen Sie sich bis spätestens am Tage des Wegzugs bei den Einwohnerdiensten abmelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter mit Vorlegen des Ausländerausweises oder über den Link eUmzugCH erfolgen.
Die Abmeldebestätigung wird bei persönlicher Abmeldung am Schalter ausgehändigt. Wer sich bei der neuen Gemeinde online anmelden kann, benötigt keine Abmeldebestätigung. Ansonsten kann diese bei uns kostenlos bestellt werden. Die Abmeldung ins Ausland kann nur durch persönliches Vorsprechen am Schalter erfolgen. Vorgängig ist der Wegzug der Steuerverwaltung zu melden. Die Infrawerke sind ebenfalls zu informieren. | | | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
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Abmeldung/Wegzug Schweizer Staatsangehörige Wer von Münsingen wegzieht, muss sich bis spätestens am Tage des Wegzugs bei den Einwohnerdiensten abmelden.
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter mit Vorlegen eines amtlichen Ausweises oder über den Link eUmzugCH erfolgen. Für die Abmeldung / Wegzug von minderjährigen Kindern von getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht ist das Meldeformular zur Wohnadresse Minderjähriger einzureichen.
Die Abmeldung ins Ausland kann nur durch persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Vorgängig ist der Wegzug der Steuerverwaltung zu melden.
Die Infrawerke sind ebenfalls zu informieren.
Militärdienstpflichtige nehmen Kontakt mit dem zuständigen Sektionschef auf. | | | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
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Adressänderung/Umzug innerhalb der Gemeinde Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Sie können dies persönlich am Schalter, telefonisch oder über den Link eUmzugCH machen.
Für die Adressänderung/Umzug von minderjährigen Kindern von getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht ist das Meldeformular zur Wohnadresse Minderjähriger einzureichen. Adressänderungen von Ausländischen Staatsangehörigen müssen wir dem Migrationsdienst des Kantons Bern melden. Eine Neuausstellung des Ausländerausweises erfolgt nur, wenn die biometrischen Daten in einem Ausweiszentrum neu erfasst werden müssen. Es entstehen in jedem Fall Gebühren. Die Bezahlung erfolgt am Schalter bei der Abholung des neuen Ausländerausweises oder werden in Rechnung gestellt, wenn keine Vorsprache nötig ist. | | | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
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Adressauskunft Es werden keine telefonischen Adressauskünfte an Drittpersonen aus dem Einwohnerregister erteilt. Bitte schreiben Sie uns einen Brief, eine E-Mail an einwohnerdienste(at)muensingen.ch oder melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste. Jedem Auskunftsbegehren ist ein Interessennachweis beizulegen. Einzelauskünfte aus dem Einwohnerregister sind gemäss der Gebührenverordnung der Gemeinde Münsingen kostenpflichtig. Die Gebühr wird auch verrechnet, wenn die Person nicht im Einwohnerregister eingetragen ist. Gemäss dem Datenschutzgesetz des Kantons Bern dürfen wir Drittpersonen nur folgende Personendaten bekanntgeben: - Namen
- Vornamen
- Beruf
- Geschlecht
- Adresse
- Zivilstand
- Heimatort
- Datum des Zu- und Wegzuges
- Jahrgang
Wenn die betroffene Person nicht mehr in der Gemeinde Münsingen wohnhaft ist, dürfen wir Ihnen lediglich die Wegzugsgemeinde mitteilen. Sollten die Personendaten nach Art. 13 des Datenschutzgesetzes des Kantons Bern im Einwohnerregister gesperrt sein, dürfen wir Ihnen keine Auskunft erteilen. Sollte die betroffene Person leider verstorben sein, dürfen wir Ihnen gemäss Art. 13 der Datenschutzverordnung des Kantons Bern nur die oben aufgeführten Personendaten und eine Kontaktadresse angeben. Das Todesdatum dürfen wir Ihnen nicht mitteilen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Kontaktperson der verstorbenen Person. | Gebührenverordnung 2024
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Anmeldung Wochenaufenthalt in der Gemeinde Münsingen Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (z.B. Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in der Gemeinde Münsingen auf, müssen Sie sich innert 14 Tagen als Wochenaufenthalter anmelden. Die Schriften und somit der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz bleibt dabei in Ihrer Wohnsitzgemeinde. Bitte melden Sie den Wochenaufenthalt zuerst bei Ihrer Wohnsitzgemeinde. Anschliessend hat die Anmeldung über das Onlineformular Anmeldung Wochenaufenthalt oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu erfolgen.
Bei der persönlichen Vorsprache ist ein amtlicher Ausweis vorzuweisen. | | | https://www.muensingen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/detail/detail.php?i=344
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Auslandaufenthalte Möchten Sie die Schweiz für einen Auslandaufenthalt verlassen oder möchten Sie gar auswandern? Worauf müssen Sie achten, was müssen Sie vor der Abreise unternehmen, an wen können Sie sich vor Ort bei administrativen Fragen wenden? Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den externen Link oder wenden Sie sich an die Einwohnerdienste. | | | Weitere Informationen zu Auslandaufenthalten
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Datensperre im Einwohnerregister Sie haben das Recht, Ihre Daten im Einwohnerregister der Gemeinde Münsingen für Auskünfte an Drittpersonen sperren zu lassen. Dadurch werden Ihre Daten auch bei einem begründeten Interessennachweis nicht weitergegeben. Möchten Sie Ihre Daten sperren lassen, füllen Sie bitte das Gesuch aus und senden Sie uns dieses mit den verlangten Unterlagen zu. Die Sperre wird Ihnen schriftlich bestätigt. | Datenschutz - Gesuch Datensperre Register der Datensammlungen Münsingen 2022
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Einreise und Aufenthalt ausländischer Staatsangehörigen Bezüglich der Einreise und der unterschiedlichen Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz für ausländische Staatsangehörige geben Ihnen die Einwohnerdienste gerne Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite Sicherheitsdirektion des Kantons Bern. | | | Informationen Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern
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Hauptwohnsitzbestätigung Zweck
Erwerber von Grundstücken können bei der Grundbuchanmeldung ein Gesuch um eine nachträgliche Steuerbefreiung stellen, wenn sie das Grundstück als Hauptwohnsitz nutzen wollen. Die Hauptwohnsitzbestätigung wird für das Gesuch um eine nachträgliche Steuerbefreiung zwingend benötigt. Steht das Eigentum an einem Grundstück mehreren betroffenen Personen zu, ist für jede Person eine separate Hauptwohnsitzbestätigung notwendig. Bezug
Der Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums kann erst erbracht werden, wenn die betroffene Person mindestens zwei Jahre auf Ihrem Grundstück den Hauptwohnsitz hatte. Die Hauptwohnsitzbestätigung kostet CHF 20.00 zuzüglich Porto. | | | Onlineformular Hauptwohnsitzbestätigung
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Lebensbescheinigung Lebensbescheinigungen werden nur bei persönlichem Erscheinen am Schalter der Einwohnerdienste ausgestellt. Die Lebensbescheinigung ist kostenpflichtig (CHF 20.00). Bitte vergessen Sie nicht, einen amtlichen Ausweis mitzunehmen. | Gebührenreglement 2015
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Meldeformular zur Wohnadresse Minderjähriger Erklärung betreffend Aufenthaltsort Minderjähriger bei getrenntem Wohnsitz von gemeinsam sorgeberechtigten Eltern. | Meldeformular zur Wohnadresse Minderjähriger
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Spartageskarte Gemeinde | | | Reservation von Spartageskarte GEmeinde
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Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (zum Beispiel Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie den Wochenaufenthalt bei uns melden. Anschliessend ist die Anmeldung als Wochenaufenthalter vorzunehmen. Der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz bleibt dabei in der Gemeinde Münsingen. Sie können den Wochenaufenthalt sowie die Verlängerung des Wochenaufenthaltes online melden. Bei Fragen stehen Ihnen die Einwohnerdienste gerne zur Verfügung. | | | Meldung Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde (nicht Münsingen)
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Wochenaufenthalt – Abmeldung | | | Onlineformular Abmeldung Wochenaufenthalt
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Wochenaufenthalt – Anmeldung | | | Onlineformular Anmeldung Wochenaufenthalt
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Wohnsitzbestätigung / Wohnsitzbestätigung SBB Die Wohnsitzbestätigung können Sie telefonisch, am Schalter der Einwohnerdienste oder mit dem Onlineformular Wohnsitzbestätigung bestellen. Der Bezug am Schalter kostet CHF 20.00
Online-Bestellung CHF 20.00 zuzüglich Porto Wohnsitzbestätigung SBB Die Wohnsitzbestätigung für die Berechtigung zum Kauf von GA-Plus Familia und GA-Plus Duo Partner der SBB können Sie nicht mit diesem Online-Formular bestellen. Drucken Sie bitte die Wohnsitzbestätigung auf der Webseite der SBB aus und melden sich mit ausgefüllten Formular am Schalter der Einwohnerdienste. Die Wohnsitzbestätigung der SBB kostet CHF 20.00. | Gebührenreglement 2015
| | Onlineformular Wohnsitzbestätigung Onlineformular Wohnsitzbestätigung SBB
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