Ende Mai 2009 bestätigte der Regierungsrat des Kantons Bern den Strassenplan zur Sanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt in Münsingen. Gleichzeitig wies er die Beschwerde des Touring Club Schweiz und zweier Einwohner von Münsingen gegen die Einführung einer Tempo-30-Zone ab.
Ende Mai 2009 bestätigte der Regierungsrat des Kantons Bern den Strassenplan zur Sanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt in Münsingen. Gleichzeitig wies er die Beschwerde des Touring Club Schweiz und zweier Einwohner von Münsingen gegen die Einführung einer Tempo-30-Zone ab.
Der Regierungsrat erkannte in seinem Entscheid, dass die Ortsdurchfahrt Münsingen nicht allein dem Durchgangsverkehr dient, sondern dass Münsingen eine wichtige Funktion als Hauptgeschäftsbereich eines Regionalzentrums mit zahlreichen Einkaufsläden, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben zukommt. Bei hohem Aufkommen sowohl des motorisierten als auch des Langsamverkehrs (Zufussgehende und Velofahrende) sei eine Lösung anzustreben, welche die Gefahren für möglichst alle Verkehrsteilnehmenden verringert. Dabei könne eine tiefere Höchstgeschwindigkeit einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Wie die Erfahrungen in Köniz gezeigt hätten, führe eine Tempo-30-Zone, in der die verschiedenen Verkehrsteilnehmenden genug Zeit hätten, sich über die Benutzung der Verkehrsfläche zu verständigen, zu einer Verstetigung und Verflüssigung des Verkehrs und damit zu mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Da in nächster Zukunft weder eine Entlastungsstrasse noch ein neuer Autobahnanschluss realisierbar sind, erweist sich das vorliegende Sanierungsprojekt aus Sicht des Regierungsrates als notwendig und zweckmässig, um der heutigen Verkehrssituation in einem vernünftigen Zeithorizont gerecht zu werden.